Vorlage - VO/2019/07857  

Betreff: Schulkindbetreuung - Förderung Ganztag an Schule an den freien Schulen bezüglich VO/2016/03725
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
21.11.2019 
11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode (2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Ganztagsförderung freie Schulen

Beschlussvorschlag

Die freien Schulen werden künftig in die Förderung Ganztag an Schule zum Schulhalbjahr 2019/20 aufgenommen. Die Förderung der Schulkindbetreuung wurde von der Bürgerschaft am 30.06.2016 beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung: Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 24 Abs.4 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck fördert die Schulkindbetreuung im Rahmen des Konzepts „Ganztag an Schule“ an allen Grundschulstandorten in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Hiervon ausgenommen sind die beiden freien Schulen (Waldorf- und Prassek-Schule), da keine Trägerschaft der Hansestadt Lübeck gegeben ist. Der neue Träger der Prassek-Schule (Kinderwege) hat eine Gleichstellung mit den städtischen Schulen beantragt.

Durch § 24 Abs.4 SGB VIII ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung, für Kinder im schul-pflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. In Lübeck erfolgt diese Betreuung in erster Linie durch den Ganztag an Schule (vgl. Beschlussvorlage VO/2016/03725). Da die Förderrichtlinie aus dem Jahr 2004 nur Schulen in städt. Trägerschaft betraf, wurden freie Schulen bei der Einführung von Ganztag an Schule seit dem Schuljahr 2015/16 zunächst nicht berücksichtigt, obwohl auch gegenüber den dort beschulten Kindern die Verpflichtung besteht, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tageseinrichtungen vorzuhalten. Diese Ausweitung erscheint sinnvoll, weil ca. 140 Betreuungsplätze abgesichert werden, die aufgrund der Elternnachfrage dringend benötigt werden.

Beide freien Schulen (Waldorf-/ Prassek-) sind offene Ganztagsschulen und bieten eine Schulkindbetreuung am Nachmittag an. Um eine einheitliche Struktur zur Schulkindbetreuung stadtweit vorzuhalten und eine Gleichbehandlung herzustellen wird empfohlen, das Konzept Ganztag an Schule auch auf die freien, nicht städtischen Schulen auszuweiten.

Bei einer Versorgungsquote an Betreuungsplätzen nach dem Konzept Ganztag an Schule von ca. 50% der Schulkinder beider freien Schulen (265 SuS) wird von einem jährlichen finanziellen Mehrbedarf für den Haushalt der Hansestadt Lübeck in der Höhe von ca. 120.000,00€ p.a. ausgegangen. Die Berechnung bezieht sich auf 7 Gruppen Ganztag an Schule (= 140 Betreuungsplätze) mit einem Anteil der Elternbeiträge und den Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigungen.

 

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Ganztagsförderung freie Schulen (56 KB)