Vorlage - VO/2019/07851  

Betreff: BM Antje Jansen, Anfrage gem. § 16 GO, Themen und Platzkapazitäten des BQL-Fortbildungskataloges
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Kindertagespflegepersonen sind in Lübeck zu 20 Stunden Fortbildung im Jahr verpflichtet. Kostenfrei erhalten sie diese, wenn sie aus dem Fortbildungskatalog der BQL auswählen. Die Kosten für Fortbildungen bei anderen Anbietern tragen die Kindertagespflegepersonen grundsätzlich selber.

 

Der Fortbildungskatalog der BQL für Kindertagespflegepersonen listet für das Jahr 2019 im Themenbereich "Recht, Finanzen, Marketing" 10 Veranstaltungen (insgesamt 61 Unterrichtseinheiten (UE)), für die Pflicht-Fortbildungen wurde "§8a" gelistet, eine davon ist im März (6 UE) entfallen.

 

Hinsichtlich der §8a- Kurse schreibt die BQL in ihrem Fortbildungskatalog:

"Bitte buchen Sie nur EINE §8a-Fortbildung pro Jahr. Wir möchten möglichst vielen Tagespflegepersonen die Teilnahme ermöglichen, damit sie die neue Auflage der Hansestadt Lübeck erfüllen können. Vielen Dank!"

 

Demzufolge sind die § 8a Fortbildungen in ihrer Platzzahl sehr begrenzt und dies auch, wenn die Teilnehmenden nur alle zwei Jahre an einem § 8a-Kurs teilnehmen.

 

Vor diesen Hintergründen bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1. Warum sind diese eingeführten Pflichtfortbildungen hinsichtlich der Teilnahmeplätze so eng bemessen?

2. Was geschieht, wenn die Nachfrage von Kindertagespflegepersonen nach den verpflichtenden § 8a-Fortbildungen größer als das Angebot ist?

3. Im Themenbereich Recht findet eine weitere Fortbildung "Kinderrechte" mit 4 UE statt, das Thema "Marketing" wird mit einer Fortbildung (4 UE) abgedeckt, das Thema "Steuern" ebenfalls mit einer 2 UE umfassenden Veranstaltung. Im Gegensatz zu anderen Kommunen, z.B. Norderstedt, Neumünster, Bad Segeberg scheinen diese Themenbereiche in Lübeck nicht über das Fortbildungsangebot der BQL für die Kindertagespflege abgedeckt zu werden. So gibt es z.B. keine Fortbildungen zu den für Kindertagespflegepersonen wichtigen Themen wie Businessplan, Altersvorsorge und Sozialversicherungen, Vertragsrecht, Aufsichtspflicht, Unfallschutz, Datenschutz in der Kindertagespflege, etc.  Hierzu unsere Fragen:

3.1. Warum werden die vorgenannten Fortbildungsthemen nicht über die BQL angeboten?

3.2. Auf aktuelle Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird nach Auskunft von Kindertagespflegepersonen kaum, z.T. überhaupt nicht, reagiert. So fand z.B. anlässlich der - lange im Voraus bekannten - Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im gesamten pädagogischen Bereich für erhebliche Verunsicherung sorgte, bis heute keine Fortbildung durch die BQL statt. Was ist der Grund dafür?

 


Begründung

 

 

 


Anlagen