Vorlage - VO/2019/07692  

Betreff: SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: 2. AT zu "Entsendung in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH" VO/2019/07593
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:


In den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH werden mit Wirkung zum auf die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH für das Geschäftsjahr 2018 folgenden Tag folgende Personen jeweils für eine neue volle Amtszeit entsendet:

 

        Frau Liane Rüther

        Frau Ulrike Siebdrat

        Herr Rüdiger Hinrichs

        Herr Peter Goette

        Herr Lars Lehrke

 

 


Begründung

Die Amtszeit folgender Mitglieder im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH endet aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018:

 

1. Frau Aneta Wolter

2. Frau Ulrike Siebdrat

3. Frau Dagmar Hildebrand

4. Frau Kerstin Langmaack

5. Frau Anica Zander

 

 

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 


Anlagen