Vorlage - VO/2019/07625  

Betreff: AT zu VO/2019/7605: Abberufung und Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtverkehr Lübeck GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister sowie die Vertreter der Hansestadt Lübeck werden beauftragt, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates SL für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, als Aufsichtsratsmitglied abzuberufen:

 

1. Herr Ulrich Pluschkell

2. Frau Konstanze Wagner

3. Herr Hans-Jürgen Schubert

4. Herr Thomas Thalau

5. Frau Doris Willmer

6. Frau Michaela Vogeler

 

und

 

1. Frau Silke Theuerkauff

2. Frau Sonja Lengen

3. Frau Michaela Vogeler

4. Herr Bernhard Simon

5. Herr Arne-Matz Ramcke

6. Herr Ulrich Pluschkell

 

jeweils ab dem Folgetag für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu wählen.

 

 


Begründung

Aufsichtsratsmitglieder, die von der Gesellschafterversammlung gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit gewählt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 

 


Anlagen