Vorlage - VO/2019/07623  

Betreff: SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: AT zu "Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH" VO/2019/07602
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Aus dem Aufsichtsrat der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH wird mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, abberufen:

 

        Herr Detlev Stolzenberg

 

  1. Jeweils ab dem Folgetag werden für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH

 

        Frau Angela Fiorenza

        Frau Katjana Zunft

        Frau Gabriele Schopenhauer

        Herr Ulrich Krause

        Herr Klaus Puschaddel

        Herr Wolfgang Neskovic

 

entsendet.

 


Begründung

Die Aufsichtsratsmitglieder können von den jeweils zur Entsendung berechtigten Gesellschaftern/-innen jederzeit abberufen werden.

 

Die Amtszeit folgender Mitglieder endet bereits aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018:

 

        Herr Lars Rottloff

        Frau Gabriele Schopenhauer

        Frau Silke Mählenhoff

        Herr Hauke Wegner

        Frau Katjana Zunft

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 


Anlagen