Vorlage - VO/2019/07620  

Betreff: SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: AT zu "Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der KWL GmbH" VO/2019/07597
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Aus dem Aufsichtsrat der KWL GmbH wird mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, abberufen:

 

        Frau Birgit Severin

 

  1. Mit Wirkung zum Folgetag werden jeweils für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der KWL GmbH

 

        Frau Damar Hildebrand

        Frau Heike Stegemann

        Frau Anka Grädner

        Frau Sabine Haltern

        Herr Dr. Ulrich Brock

        Herr Dr. Marek Lengen

        Herr Detlev Stolzenberg

 

entsendet.

 


Begründung

 

 

 

Die Aufsichtsratsmitglieder können von den jeweils zur Entsendung berechtigten Gesellschaftern/-innen jederzeit abberufen werden.

 

Die Amtszeit folgender Mitglieder endet bereits aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KWL GmbH mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018:

 

        Herr Roland Vorkamp

        Frau Gabriela Schröder

        Herr Jörg Hundertmark

        Herr Manfred Kirch

        Herr Christopher Lötsch

        Frau Silke Theuerkauff

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 


Anlagen