Vorlage - VO/2019/07608  

Betreff: Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Aus dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH  werden folgende Personen mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, abberufen:

 

 Frau Astrid Völker

 Herr Jörg Hundertmark

 Frau Susanne Knoll

 Herr Ulrich Krause

 

2. Mit Wirkung zum Folgetag werden jeweils für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH

 

 Frau Claudia Treumann

 Frau Dr. Gabriele Lehmann

 Herr Ali Alam

 Herr Ingo Schaffenberg

 

entsendet.

 

 


Begründung

Die Aufsichtsratsmitglieder können von den jeweils zur Entsendung berechtigten Gesellschaftern/-innen jederzeit abberufen werden.

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 

 


Anlagen