Vorlage - VO/2019/07607  

Betreff: Abberufung und Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates der  SWLH für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, als Aufsichtsratsmitglied abzuberufen:

 

1. Herrn Ulrich Pluschkell

2. Frau Michelle Akyurt

3. Herrn Klaus Puschaddel

4. Herrn Felix Untermann

 

und

 

1. Frau Ursula Wind-Olßen

2. Frau Michelle Akyurt

3. Frau Tanja Gutzmann

4. Herr Dr. Hermann Junghans

5. Herr Thomas Rathcke

6. Herr Ulrich Pluschkell

 

jeweils ab dem Folgetag für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH zu wählen.

 

 


Begründung

Aufsichtsratsmitglieder, die von der Gesellschafterversammlung gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden.

 

Die Amtszeit folgender Mitglieder im Aufsichtsrat der SWLH  endet aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

1. Herrn Harald Quirder

2. Herrn Thomas Rathcke

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit gewählt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet

 

 


Anlagen