Vorlage - VO/2019/07601  

Betreff: SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH (LMuK)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Aus dem Aufsichtsrat der Musik- und Kongreßhallen GmbH werden mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, abberufen:

 

        Herr Jochen Mauritz

        Herr Frank Zahn

        Herr Herrmann Eickhoff

        Herr Rüdiger Hinrichs

        Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke

        Frau Dagmar Tartemann

 

  1. Jeweils ab dem Folgetag werden für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Musik- und Kongreßhallen GmbH

 

        Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke

        Frau Monika Schedel

        Frau Dagmar Tartemann

        Herr Jochen Mauritz

        Herr Hermann Eickhoff

        Herr Frank Zahn

 

entsendet.

 

 


Begründung

 

Die Aufsichtsratsmitglieder können von den jeweils zur Entsendung berechtigten Gesellschaftern/-innen jederzeit abberufen werden

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 


Anlagen