Vorlage - VO/2019/07598  

Betreff: SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: Wahl in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:


Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der LHG die Wahl folgender Personen in den Aufsichtsrat der LHG, zu veranlassen, und zwar jeweils mit Wirkung zum auf die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der LHG für das Geschäftsjahr 2018 folgenden Tag und jeweils für eine volle Amtszeit:

 

  1. Frau Ellen Ehrich
  2. Frau Doris Willmer
  3. Herr Thorsten Fürter
  4. Herr Uwe Lüders

 


Begründung

Die Amtszeit folgender Mitglieder im Aufsichtsrat der LHG endet aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

  1. Herrn Uwe Lüders
  2. Herr Dr. Burkhart Eymer
  3. Herr Thorsten Fürter
  4. Herr Dr. Raimund Mildner

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen.

 

Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit gewählt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

 

§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.

 


Anlagen