Vorlage - VO/2019/07585  

Betreff: Freie Wähler und GAL: Evaluierung Raumdoppelnutzung in Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
13.06.2019 
8. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2022) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Eine unabhängige Evaluation der Doppelnutzung von Klassenräumen im Ganztag an Schule wird vorbereitet und nach Ablauf der ersten 9 Monate der Raumdoppelnutzung mit der Doppelmöblierung durchgeführt.

 

Die zu befragenden Gruppen sollen an den die Raumdoppelnutzung betreffenden Schulstandorten sein:

 

- Mitarbeitende am Ganztag an Schule

- Lehrer*innen der Grundschulen

- Schulleiter*innen der Grundschulen

- Eltern der Kinder im Ganztag an Schule

- Kinder (im altersangemessenen Rahmen und alters-/kindgerechter Sprache)

 

Die Evaluation ist unter Beteiligung der Schulelternsprecher*innen der Grundschulen, der Kreis- und Stadtelternvertretung, den schul-, bildungs- und jugendpolitischen Sprecher*innen der Lübecker Bürgerschaftsfraktionen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Standort Lübeck) zu entwickeln, durchzuführen und auszuwerten. Die organisatorische Federführung übernehmen der Ausschussvorsitzenden des JHA und der Ausschussvorsitzende des Ausschusses Schule- und Sport.

 


Begründung

Der bundesweite Fachkonsens rät von einer Doppelnutzung von Klassenräumen in der Schulkinderbetreuung ab, vgl. z.B. "Dialogkonferenz Ganztag gemeinsam" 2016 in Berlin, an der Akteuren der Jugendhilfe im System Schule, Fach- und Leitungskräfte aus unterschiedlichen Bundesländern teilnahmen und zu dem dokumentierten Ergebnis kamen:

 

"Eine Doppelnutzung der Räumen von Schule und Jugendhilfe, wie sie bisher häufig praktiziert wird, ist unangemessen."

 

Aufgrund der Raumnot in der Schulkinderbetreuung an den Grundschulstandorten ist in Lübeck der Beschluss gefällt worden, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen und eine dafür notwendige Doppelmöblierung erfolgen soll. Daher ist es zielführend, die Doppelnutzung von Klassenräumen zu evaluieren, um beim Versuch, der Raumnot zu begegnen, nicht das eine Problem (Raumnot) durch ein möglicherweise neues (neg. Wirkung der Raumdoppelnutzung) zu ersetzen.

 


Anlagen