Vorlage - VO/2019/07556  

Betreff: Antwort auf die Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE): Barrierefreiheit der Lübecker Webseiten VO/2019/07405
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Dorel, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
21.05.2019 
16. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

 

 


Begründung

  1. Hat die Verwaltung der Hansestadt Lübeck Stellung genommen zum Gesetzentwurf 19/935 der Landesregierung Schleswig-Holstein?

 

Nein, die Hansestadt Lübeck hat keine Stellungnahme abgegeben.

 

  1. Welche Folgen hätte die Beschlussfassung des Gesetzentwurfes 19/935 für die Hansestadt Lübeck?

 

Die konkreten Folgen lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Schulungsprogramme für öffentliche Stellen anzubieten. Erst wenn alle Anforderungen und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen erkennbar sind, kann der Handlungsbedarf für die Hansestadt Lübeck definiert werden.

 

  1. Verfolgt die Hansestadt Lübeck das Ziel der Barrierefreiheit der Informationen im Intra- und Internet/in mobilen Anwendungen und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind für die Hansestadt Lübeck und die städtischen Unternehmen, in Bezug auf die Veröffentlichung von Informationen, geplant?

 

Die Hansestadt Lübeck beachtet seit Jahren die Regeln der Barrierefreiheit im Internet und setzt diese im jeweiligen Internetauftritt größtenteils um. Im Rahmen des derzeitigen Relaunch der Websites unter www.luebeck.de wird die Barrierefreiheit sowohl in der Desktop-Ansicht wie auch in der Ausgabe mobiler Endgeräte weiterhin optimiert.

 

Städtische Eigenbetriebe sowie Gesellschaften, an denen die Hansestadt Lübeck beteiligt ist, verfahren nach dem gleichem Prinzip.

 

  1. Gibt es positive oder negative Rückmeldungen zur Barrierefreiheit der Webseiten, der mobilen Anwendungen und des Intranets der Hansestadt Lübeck und/oder unserer städtischen Unternehmen und wo werden diese vorgetragen und bearbeitet?

 

Nein, Beschwerden hinsichtlich der Barrierefreiheit liegen weder zum Internetauftritt unter www.luebeck.de noch zu den einzelnen Webauftritten der Eigenbetriebe und Gesellschaften vor. Anregungen des Seniorenbeirats bzw. des Behindertenrats zur Optimierung der Barrierefreiheit werden berücksichtigt.

 

 


Anlagen