Vorlage - VO/2019/07529  

Betreff: Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
03.06.2019 
17. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan
Anlage 2_Begründung
Anlage 3_Variante A zum Aufstellungsbeschluss
Anlage 4_Variante B zum Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag

1. Für den an der Straße Marie-Juchacz-Weg zwischen Schwartauer Allee, Elisenstraße, Josephinenstraße und Hochstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dringend benötigte Kindertagestätte und einen öffentlich zugänglichen Park für Kinder und Erwachsene geschaffen werden. Alternativ wird als Variante B im weiteren Verfahren die Möglichkeit untersucht, im östlichen Bereich des Plangebietes Wohnbauflächen einhergehend mit einer Verkleinerung der Parkfläche auszuweisen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll erfolgen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Am 06.02.19 wurde ein Auftaktgespräch durchgeführt.

 

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht vorgesehen. Jedoch soll eine entsprechende Beteiligung im Zuge der Projektplanungen durch den zukünftigen Träger in Abstimmung mit der Stadt erfolgen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (s. Anlage 2, Pkt. 5)

 


Begründung

siehe Anlage 2

 


Anlagen

1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss

3 Variante A zum Aufstellungsbeschluss

4 Variante B zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (1276 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Begründung (149 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Variante A zum Aufstellungsbeschluss (2026 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Variante B zum Aufstellungsbeschluss (2033 KB)