Vorlage - VO/2019/07482  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2018 - 2. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
21.05.2019 
16. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Halbjahr 2018_konsumtiv
2. Halbjahr 2018_investiv
2. Halbjahr 2018_Stiftungen
2. Halbjahr 2018_Geringbeträge

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2018

 

 


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

Im 2. Halbjahr 2018 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt    599.097,44 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt  4.125.955,78 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt      116.000,00 EUR

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 


Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 – Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

2 – Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 – Einzelaufstellung Haushalt der Stiftungen

4 – Geringbeträge (<5.000 EUR)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Halbjahr 2018_konsumtiv (46 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2. Halbjahr 2018_investiv (111 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2. Halbjahr 2018_Stiftungen (15 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2. Halbjahr 2018_Geringbeträge (20 KB)