Vorlage - VO/2019/07425  

Betreff: Empfehlung des Jugendhilfeausschuss zum Antrag der CDU-Fraktion betr. Bau neuer Kitas (Sitzung der Bürgerschaft am 31.01.2019 - VO/2019/07025)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt     
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

 

Bau neuer Kitas

Beim Neubau von Kindertageseinrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese mindestens viergruppig sein mögen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.03.2019 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschuss vom 07.03.2019

TOP 6.3 – CDU: Bau neuer Kitas (VO/2019/07025)

 

Zum TOP 6.3 hätte Frau Petereit Bedenken, ob der Bedarf von viergruppigen Kindertages-einrichtungen überhaupt vorhanden sei. Frau Heidig schlägt vor, den Antragstext dahingehend zu ändern, dass möglichst viergruppige Kitas neugebaut werden und nicht mindestens. Eine Diskussion über den Erhalt der Trägervielfalt entsteht. Es sprechen Frau Schulte-Ostermann, Frau Hildebrand, Herr Kerlin, Frau Eitel, Frau Heidig, Herr Weise und Frau Blankenburg.

 

Herr Puhle schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass „mindestens“ durch „möglichst“ ersetzt wird und lässt über den geänderten Antrag VO/2019/07025 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 1

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geändertem Antrag zu beschließen.