Vorlage - VO/2019/07403  

Betreff: Sachstand zum Hafenentwicklungsplan 2030 - Start des öffentlichen Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
01.04.2019 
14. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
07.05.2019 
15. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
13.05.2019 
7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
21.05.2019 
6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Mit der Vorlage VO/2013/00904 beauftragte die Bürgerschaft in der Sitzung vom 28.11.2013 die Verwaltung, den Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) aufzustellen.

 

 

 


Begründung

Die Verwaltung hat seit der Beauftragung durch die Bürgerschaft verschiedene Grundlagengutachten erstellen lassen und darüber mit den Vorlagen VO/2015/02673, VO/2016/03550, VO/2016/03552, VO/2016/03720, VO/2016/03721 und VO/2016/03722 die Politik informiert. Zudem wurden alle wesentlichen Ergebnisse der Grundlagengutachten im Rahmen von zwei öffentlichen Veranstaltungen präsentiert (logRegio Logistikforum am 02.09.2015 und logRegio Branchenkonferenz am 06.06.2016).

Bisher bestand das Hauptaugenmerk bei der Erstellung des HEP 2030 darin, fachlich begründet darzustellen, welche Flächenbedarfe für die Abwicklung der aus der Seeverkehrsprognose abgeleiteten Ladungsmengen erforderlich sind.

Dazu wurden systematisch die Schiffsgrößenentwicklung und die prognostizierten Produktivitätskennzahlen der Terminals, die Langzeittrends bei eventuellen Veränderungen der Ladungsträgerstruktur sowie eventuelle zukünftige Umschlagpotenziale berücksichtigt.

Diese Einschätzung führt zu dem Ergebnis, dass unter Zugrundelegung eines Ladungsszenarios, das die feste Fehmarnbeltquerung und einen intensiven Warenaustausch mit Russland berücksichtigt, es in Lübeck unter optimalen wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu Umschlagflächendefiziten kommen kann, die nur durch Erweiterung von möglichst mündungsnahen Hafenflächen zu kompensieren wäre.

Die Ergebnisse der Grundlagengutachten liegen seit Mitte 2016 vor und stellen den Block 2 des von der Bürgerschaft beschlossenen Vorgehens dar. Der Managementplan für das FFH-Gebiet Untertrave liegt seit Ende 2017 vor und bildet den Grundstein für das nature inclusive planning (Block 3).

Der fachgutachterliche Schlussbericht (fachlicher HEP) befindet sich in der finalen fachlichen Abstimmung. Dabei müssen insbesondere die in den letzten Jahren getroffenen richtungsweisenden Investitionsentscheidungen der Umschlagsunternehmen LHG und Lehmann zur Ansiedlung eines Forstprodukteterminals am Skandinavienkai bzw. zur Erweiterung des Lehmannkai 1 eingearbeitet werden.

Damit liegen die fachlichen Grundlagen, die zwar schwerpunktmäßig den Zeithorizont 2030 betrachten, in ihrer Systematik aber auch darüber hinaus Bestand haben, weitestgehend vor.

Bereits beim Beschluss der Bürgerschaft zur Aufstellung des HEP 2030 wurde erkannt, dass derartige raumbedeutsame, strategische Entscheidungen zur Sicherung und Stärkung des Hafens als standortprägende Verkehrsinfrastruktureinrichtung, nur mit einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung einhergehen können. Diese steht jetzt an und ist Hintergrund dieses Berichtes.

 

Port of Lübeck als Einheit im öffentlichen Bewusstsein verankern

r eine erfolgreiche Entwicklung des Hafens und damit der maritimen Logistikwirtschaft ist es wichtig, dass der Hafen als eine einheitliche Struktur wahrgenommen wird, in der verschiedene Wirtschaftsunternehmen erfolgreich agieren können: Die Diversität der Hafenunternehmen sorgt hierbei dafür, dass einerseits eine Spezialisierung auf bestimmte Produktpaletten vorhanden ist und gleichzeitig der Hafen nach außen eine Flexibilität auf die Entwicklung von Warenströmen darstellt. Diese Sichtweise auf den Wirtschaftsorganismus „Port of Lübeck“ ist weiter auszubauen und insbesondere bei den Hafenbetreibern weiter zu verankern.

Es ist festzustellen, dass der Port of Lübeck bisher in der Öffentlichkeit und bei den Kunden nicht als Einheit wahrgenommen wird und seine Akteure auch derzeit nicht nach einheitlichen Zielsetzungen auftreten. Eine Ursache mag darin liegen, dass die Hafenunternehmen unterschiedliche z.T. konkurrierende Interessen - auch auf der HEP-Planungsebene - verfolgen.

Ein weiterer kommunikativer Punkt ist deshalb die Verankerung des Hafens und seiner Bedeutung im Bewusstsein der Öffentlichkeit. Hier ist festzustellen, dass diverse Akteure wahrgenommen werden, die strategische Hafenplanung als Aufgabe der Stadt aber nicht in diesem Umfang stattfindet. Damit sind Entwicklungsszenarien, die für den Hafen aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten wünschenswert wären, mitunter schwer kommunizierbar.

Die nicht vorhandene öffentliche Wahrnehmung der strategischen Hafenplanung als städtische Leistung spiegelt sich in der öffentlich diskutierten Forderung nach Einrichtung eines Hafenrates/Hafenbeirates oder Ähnlichem wieder.

 

Strategische Hafenplanung Kontinuierliche städtische Aufgabe

Diesem ist aus Sicht des Fachbereichs 5 zwingend durch städtische Aktivitäten zu begegnen. r den Port of Lübeck muss es einen kontinuierlichen Prozess für die Hafenentwicklung geben, der dynamisch auf die Änderungen der äeren Einflüsse reagieren kann und der eine langfristigere strategische Ausrichtung über mehrere Dekaden erlaubt.

Hierfür bedarf es eines entsprechenden öffentlichen Vorbereitungsprozesses, indem die Bedeutung der strategischen Hafenplanung als kontinuierliche städtische Aufgabe herausgearbeitet wird und so die Basis für einen breiten Dialog und für eine mehrheitliche Akzeptanz für Hafenentwicklungsmaßnahmen geschaffen wird.

Dabei ist der derzeitige Planungshorizont bis 2030 der richtige Zeitraum. Auch wenn bis dahin aufgrund der langen Genehmigungszeiträume für infrastrukturelle Großmaßnahmen in der heutigen Gesellschaft keine großumigen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen realisierbar sind, so ist genau dies eine Chance, strategische Hafenplanung im öffentlichen Bewusstsein erlebbar zu gestalten und zu verankern. Der jetzige Stand zum Entwurf des fachlichen HEP stellt eine mögliche und realistische Entwicklung unseres Hafens bis 2030 dar und zeigt im Hinblick auf die begrenzte zeitliche Komponente von verbleibenden 11 Jahren und vor allem auch aus den Finanzierungsmöglichkeiten heraus machbare Projekte zur Verbesserung des Hafenbetriebes und zur Positionierung des Hafens im internationalen Wettbewerb im Ostseeraum auf. Inhaltlich wird der HEP 2030 die realistischer Weise erwartbaren Umschlagmengen und deren Abbildung im Port of Lübeck aufzeigen. Schwerpunktmäßig wird insbesondere dargestellt werden, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Hinterlandanbindungen und der seewärtigen Erreichbarkeit ergriffen werden müssen, um die Wettbewerbsposition zu erhalten und zu stärken.

Konsultationsprozess mit Stakeholdern

Im angestrebten Partizipationsprozess sollen diese Ergebnisse wie auch die Ziele der strategischen Hafenentwicklung einer kritischen Diskussion mit Vertretern der maritimen Wirtschaft und Vertretern des öffentlichen Lebens (= Stakeholdergruppe) unterzogen werden. Im Abschluss dieser Phase werden dann der Bürgerschaft die Ergebnisse der Verwaltung ergänzt um die Stellungnahme dieser Stakeholdergruppe vorgelegt werden.

Im Gegensatz zu der Forderung aus der maritimen Wirtschaft nach einem Hafenbeirat besteht die Stakeholdergruppe aus einem Querschnitt an gesellschaftlichen Gruppen, die alle von der Entwicklung des Hafens betroffen sind oder diese (kritisch) begleiten. Dieser öffentliche Beteiligungsprozess ist als Konsultation als ein Ort der Beratung - zu verstehen. Er dient ausdrücklich nicht der Mitentscheidung.

 

r diese beschriebene Konsultation/Beratung wird eine Arbeitsgruppe Hafenentwicklung (AG Hafenentwicklung) ins Leben gerufen. Die Geschäftsführung für die AG liegt bei der beck Port Authority (LPA). Als Ziel soll die folgende Zusammensetzung angestrebt werden (Gruppe / Anzahl der Sitze):

  • Hafenumschlagsunternehmen / 6
  • hafenansässige Reedereien / 4 Besetzung erfolgt über den Verein der Lübecker Schiffsmakler
  • ansässige Speditionen / 4 Besetzung erfolgt über den Verein der Lübecker Spediteure
  • IHK / 1
  • LogRegio e.V. / 1
  • WSA Lübeck (1), Lotsenbrüderschaft (1) und Nautischer Verein (1)
  • relevante Bürgerinitiativen/-vereine / 6
  • becker Bürger / 4 Auswahl über eine Bewerbungsplattform mit Losverfahren auf einer öffentlichen Veranstaltung
  • Travenutzer bzw. maritime Interessensgruppen / 4
  • Umwelt- und Naturschutzverbände / 4

 

Die AG Hafenentwicklung erstellt einen Ergebnisbericht mit Empfehlungen für den fachlichen HEP.

 

Als Zeitplan sind folgende Phasen aufzulisten:

Phase 1: Vorbereitung & Sondierungsgespräche mit den geplanten Teilnehmern der AG Hafenentwicklung (März bis Mai 2019)

Phase 2: Konsultation und Beratung

  • Öffentliche Auftaktveranstaltung zwecks Einführung in das Thema und Vervollständigung der Arbeitsgruppe (Juni 2019)
  • Sitzungen der AG Hafenentwicklung (Beginn mit Zieldefinition und anschließend Bewertung des fachlichen HEP) (Juni bis November 2019)
  • Öffentliche Abschlussveranstaltung mit Vorstellung der Ergebnisse (Dezember 2019 / Januar 2020)

Phase 3: finale Bearbeitung des Ergebnisberichts und Abstimmung / ggf. Anpassung des fachlichen HEP mit Erstellung der Bürgerschaftsvorlage. Die Entscheidungsvorlage enthält einen fachlichen HEP und einen Ergebnisbericht des Konsultationsverfahrens. Ziel ist eine Beratung und Beschlussfassung in der rgerschaft der Hansestadt Lübeck bis April 2020.

 

Abb. 1 Schema bzgl. Ablauf und Phasen des Konsultationsprozesses HEP2030

 

r den Konsultationsprozess hat die LPA eine professionelle externe Moderation beauftragt.

 

Die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt über die Stadtteilworkshops im Rahmen der Abstimmungen zu LÜBECK überMORGEN und laufend parallel zur Arbeit der Arbeitsgruppe. Die Ergebnisse, Anregungen und Bedenken der Lübecker Bevölkerung, die sich aus den Stadtteilworkshops ergeben, werden in die Arbeitsgruppe Hafenentwicklung eingespeist.

 

Ein entsprechender Internetauftritt bzgl. der Bedeutung des Port of Lübeck sowie den jeweils aktuellen Sachstand zur HEP-Abstimmung wird begleitend unter der Dachmarke LÜBECK überMORGEN aufgesetzt. Die Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen werden hier ebenfalls veröffentlicht.

Parallel zum öffentlichen Konsultationsprozess werden der Bauausschuss und der Hauptausschuss in regelmäßigen Abständen mündlich über den Stand informiert.

Mit diesem beschriebenen Vorgehen wird so der Hafenentwicklungsplan 2030 als Grundlage einer kontinuierlichen Fortschreibung der Lübecker Hafenstrategie dienen und den ersten realistischen Rahmen mit dem Zeithorizont bis 2030 setzen.

Perspektivisch besteht nach Verabschiedung des HEP 2030 das Ziel, den beschriebenen kontinuierlichen Strategieprozess in das Handeln der LPA zu integrieren und durch die AG Hafenentwicklung konsultativ begleiten zu lassen. Dadurch wird der öffentliche Wunsch nach einem Hafenbeirat konstruktiv erfüllt.

 

 

 


Anlagen