Vorlage - VO/2019/07350  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL betr. Beschilderung JVA Lübeck (Sitzung der Bürgerschaft am 31.01.2019 - VO/2018/07016)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat die nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL einstimmig an den Bauausschuss überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

 

Beschilderung JVA Lübeck

Die Stadt Lübeck bringt entsprechend der Vorschläge des FB Planen und Bauen im September 2017 vier Verkehrsschilder an, die auf den Weg zur JVA Lübeck hinweisen.

 

(Zur Erklärung: Die Leitung der JVA hatte im Oktober 2018 einen entsprechenden Antrag gestellt, der von der Hansestadt Lübeck abgelehnt wurde.)

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.03.2019 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 04.03.2019

TOP 5.3.8Beschilderung JVA Lübeck

Herr Johannsen verweist darauf, dass sich die im Antrag genannte Ablehnung momentan noch in einem laufenden Verwaltungsverfahren befände und bis zu einer endgültigen Entscheidung die gesetzlichen Regelungen anzuwenden seien.

 

Herr Lötsch möchte wissen, warum es Wegweiser für Hotelrouten gäbe.

Herr Johannsen erläutert, dass die Realisierung solcher Hinweisschilder in Eigenregie finanziert werde. Für eine Umsetzung muss ein Regelungsbedarf gegeben sein, welcher aber nur dann vorhanden ist, wenn es eine Vielzahl von Fehlfahrten gäbe, was hier aber scheinbar nicht der Fall sei.

 

Herr Ramcke schlägt vor, dass der Antragsteller mit der JVA abklären könne, ob es aus dortiger Sicht notwendig sei, eine Beschilderung mit eigenen Mitteln zu realisieren.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  4 Stimmen

Gegen den Antrag:  5 Stimmen

Enthaltungen:   6 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.