Vorlage - VO/2019/07236  

Betreff: Feste Fehmarnbeltquerung - übergesetzliche Schutzforderungen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
18.03.2019 
13. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
01.04.2019 
14. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
19.03.2019 
5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.03.2019 
13. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Kartendarstellung mit übergesetzlichen Forderungen
Anlage 2 - Forderungskatalog_DB-Bericht

Beschlussvorschlag

Bei der Planung der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung hat die Hansestadt Lübeck über verschiedene regionale Beteiligungsgremien Forderungen an den Bund gestellt, die unter anderem einen verbesserten Schutz vor Lärm und Erschütterungen entlang der Strecke zum Gegenstand haben. Diese Forderungen sollen vorgestellt und in den Zusammenhang der derzeitigen Planungen für die Hinterlandanbindung eingeordnet werden.

 


Begründung

Mit dem Aus- und Neubau der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung soll die Zahl der Zugfahrten am Lübecker Hauptbahnhof nach Prognose der DB Netz AG von derzeit 172 auf voraussichtlich 377 im Jahr 2030 ansteigen. Anders als im Kreis Ostholstein, in dem der Großteil der Strecke auf einer Neubautrasse verlaufen wird, soll der Verkehr auf Lübecker Stadtgebiet weitestgehend auf bestehenden Gleisen abgewickelt werden. Lediglich im Bereich des Hauptgüterbahnhofes zwischen Hauptbahnhof und Kanaltrave ist eine wesentliche bauliche Änderung am Gleiskörper vorgesehen. Hier sollen ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen drei sog. Puffergleise eingebaut werden. Diese dienen dazu, Güterverkehre zeitverzögert in das (dann deutlich stärker ausgelastete) Streckennetz einspeisen zu können. Für diesen Abschnitt wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in dem der Hansestadt Lübeck umfangreiche Möglichkeiten zur Stellungnahme gewährt werden.

Die Planungen zur FBQ-Hinterlandanbindung werden seitens der Verwaltung durch einen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreis begleitet, der seit Anfang 2018 besteht und dessen Aufgabe es ist, in regelmäßigen Abständen an den Senat zu berichten.

 

Probleme einer höheren Auslastung bei gleichbleibender Kapazität:

Die Entscheidung, die Verkehrszunahme am Knoten Lübeck über das bestehende Netz abzuwickeln, führt zu den folgenden Risiken und Problemen, die nicht durch den bestehenden rechtlichen Rahmen abgedeckt werden können:

 

-          Die Zugzahlen, die die DB Netz für das Bauvorhaben zugrunde legt, sind aus den Zahlen des Bundesverkehrswegeplans abgeleitet. Diese wiederum beziehen die Schienenverkehrsprognose der Lübeck Port Authority (LPA) für die Güterzüge aus dem Hafen nur in Teilen ein. Aus Sicht der Hansestadt Lübeck ist daher fraglich, ob insbesondere der Hauptbahnhof die genannten Mehrverkehre sowie den Hafenverkehr zukünftig abwickeln kann.

-          Da nur an Teilen der Strecke ein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne des Bundes-immissionsschutzgesetzes einschließlich eines Planfeststellungsverfahrens erfolgt, besteht ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nur für den Bereich Hauptgüterbahnhof – also dem Bereich vom Hauptbahnhof bis zur Brücke über die Kanaltrave. An allen weiteren Streckenabschnitten ist die Hansestadt Lübeck auf freiwillige („übergesetzliche“) Schutzmaßnahmen des Bundes angewiesen. Dies gilt analog auch für den Schutz vor anderen negativen Umweltauswirkungen (Erschütterung, Körperschall).

 

Auf diese Risiken und Probleme weist die Verwaltung der Hansestadt Lübeck in Gesprächen mit Deutscher Bahn und dem Wirtschaftsministerium des Landes SH sowie den regionalen Dialogveranstaltungen (s.u.) regelmäßig hin.

 

Dialogforum, Projektbeirat und „übergesetzliche Forderungen“

Um hinsichtlich des Planungsfortschrittes in der Region auf dem Laufenden zu bleiben und ggfs. auf kurzfristige Entwicklungen reagieren zu können, nehmen Vertreter der Hansestadt Lübeck zusammen mit den betroffenen Kommunen des Kreises Ostholstein regelmäßig an Sitzungen der regionalen Beteiligungsgremien („Runde Tische“, „Projektbeirat“, „Dialogforum“) teil. Diese Gremien wurden vom Land Schleswig-Holstein und der DB eingerichtet, um in einen konstruktiven Dialog über die Herausforderungen des Projektes Feste Fehmarnbeltquerung eintreten zu können.

Über diese Gremien besteht die Möglichkeit, Forderungen an den deutschen Bundestag für Schutzmaßnahmen zu übermitteln, die über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehen („übergesetzlicher Schutz“). Dieses relativ neue Instrument basiert auf dem Bundestagsbeschluss über die „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ vom 26.01.2016.

 

Forderungen der Hansestadt Lübeck

Um insbesondere das Problem einer Ungleichbehandlung verschiedener Lübecker Stadtteile trotz ähnlicher Belastung zu verringern, hat die Verwaltung am Forderungskatalog der Region mitgewirkt und diesen um die folgenden eigenen Forderungen für das Lübecker Stadtgebiet ergänzt:

 

Forderungen

Vorgeschlagene Maßnahmen

Betrag in Mio. EUR

Schallschutz zur Einhaltung des 49-dB(A)-Nachtgrenzwertes gemäß 16. BImSchV

Schallschutzwände mit Höhen von 3 bis 6 m und/oder Schallschutzfenster

ca. 34,8

Erschütterungsschutz nach DIN 21422-2

Besohlte Schwellen, Betontröge

ca. 14,2

Brückenentdröhnung

Besohlte Schwellen, Unterschottermatten

ca. 0,49

Gutachten und Studien

Eisenbahnbetriebswiss. Leistungsfähigkeitsuntersuchung (EBWU/ „Stresstest“), Schallgutachten für Bereiche außerhalb des Planfeststellungsabschnittes

ca. 0,1

 

 

 

 

Summe:

ca. 49,6

 

Es ist erforderlich, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den dargestellten Maßnahmen um überschlägige Forderungen handelt, die aufgrund des frühen Planungsstandes – Finanzierung vorausgesetzt – noch durch weitere Planungsschritte und Gutachten konkretisiert werden müssen.

 

Weiterer Verlauf des/der Verfahren

Der gesamte Forderungskatalog der Region soll vor der parlamentarischen Sommerpause dem deutschen Bundestag vorgelegt und als Gesamtpaket beschlossen werden. Er befindet sich z. Zt. im Bundesverkehrsministerium und wird unter Einbeziehung des Eisenbahnbundesamts (EBA) hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf ähnlich gelagerte Fälle im Bundesgebiet geprüft. Eine genauere zeitliche Aussage zur Beschlussfassung kann dabei noch nicht getroffen werden.

Für das Planfeststellungsverfahren Lübeck/Hauptgüterbahnhof sind die folgenden zeitlichen Rahmenbedingungen bereits bekannt:

 

-          Einreichen der Planfeststellungsunterlagen beim EBA: Anfang 2020

-          Ca. 2023: Baubeginn am Hauptgüterbahnhof

-          Ca. 2029: Abschluss der Bauarbeiten

 


Anlagen

Anlage 1 – Kartendarstellung mit übergesetzlichen Forderungen auf Lübecker Gebiet

Anlage 2 – Forderungskatalog/DB-Bericht

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1 - Kartendarstellung mit übergesetzlichen Forderungen (8085 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Forderungskatalog_DB-Bericht (3345 KB)