Vorlage - VO/2019/07148  

Betreff: AM Flasbarth (SPD): Sonderstandorte
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
11.02.2019 
5. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
11.03.2019 
6. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
13.05.2019 
7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
11.06.2019 
8. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
12.08.2019 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
09.09.2019 
10. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Für die Sonderstandorte des Einzelhandels in Herrenholz (regional) und Dänischburg (überregional) sind in den jeweiligen Bebauungsplänen Obergrenzen für die für innenstadtrelevante Sortimente zur Verfügung stehenden Flächen festgelegt.

Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.

 

1)      Wann wurde die Einhaltung dieser Obergrenzen seit Errichtung der Sonderstandorte durch die Verwaltung kontrolliert? Bitte Datum der jeweiligen Überprüfungen angeben.
 

2)      Mit welchen Methoden wurde die Einhaltung der Obergrenzung kontrolliert?
 

3)      Wurden die Kontrollen durch die Stadtverwaltung selbst oder von externen Dienstleistern durchgeführt? Von wem wurden die Dienstleister ggf. ausgewählt und beauftragt? Wer hat ggf. deren Kosten getragen?
 

4)      Wurden bei den Kontrollen Überschreitungen der Obergrenzen festgestellt? Ggf. in welcher Höhe?
 

5)      Wurden festgestellte Überschreitungen sanktioniert? Ggf. in welcher Form und Höhe?
 

6)      Wurde die Korrektur ggf. festgestellter Überschreitungen kontrolliert?

 

Es wird um schriftliche Beantwortung in tabellarischer Form gebeten.

 

 

 


Begründung

 

 


Anlagen