Vorlage - VO/2019/07070  

Betreff: Stadt-Grün verbindet - Freiraumprogramm für öffentliche Grün- und Freiflächen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.03.2019 
13. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
01.04.2019 
14. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
06.05.2019 
15. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.03.2019 
5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.03.2019 
13. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
23.04.2019 
14. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
07.05.2019 
15. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Freiraumprogramm_Grundlagen

Beschlussvorschlag

  1. Für die Stadtgrün-Schwerpunkte Stadt-Gärten, Stadt-Plätze, Stadt-Wege, Stadt-Flur und halbprivate Nutzungsformen gelten die im Grundlagenbericht formulierten Ziele der Freiraumversorgung in der Hansestadt Lübeck.
  2. Mit der Erstellung des Freiraumentwicklungsplans wird gruppe F Landschaftsarchitekten beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu Punkt 1.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

 

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig, die Belange werden in der Planungsphase berücksichtigt.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 8 GO SH und § 1

 

 

BNatSchG

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

  1. Anlass

       Problem

Öffentliche Freiräume sind ein bedeutsamer Teil der städtischen Infrastruktur. Sie erfüllen vielfältige soziale, ökologische, ökonomische, kulturelle und identitätsstiftende Funktionen. Die Intensität der Aktivitäten und der Nutzungen von urbanen Freiräumen nimmt in den Städten deutlich zu. Eine durch den demografischen Wandel und die Veränderungen in der Arbeitswelt „bunter“ werdender Gesellschaft stellt diversifizierte Nutzungs- und Aneignungsinteressen an die urbanen Freiräume. Hierzu zählen unterschiedlichste Sport- und Bewegungsarten sowie gärtnerische Aktivitäten, die vermehrt ohne feste Bindung an klassische Vereinsstrukturen oder Institutionen in urbanen Freiräumen ausgeübt werden. Angesichts der zunehmenden Zahl an Einpersonenhaushalten in den Städten gewinnen auch soziale Kontakte in Form von Ausstauch und Begegnung in den öffentlichen Freiräumen an Bedeutung. Ebenso ist eine Belebung vieler Freiräume zu beobachten – sei es durch Außengastronomie, temporäre Events oder durch informelle und formelle Aktivitäten im öffentlichen Grün. Schließlich beeinflusst auch der Klimawandel die intensivere Nutzung urbaner Freiräume. Milder werdende Durchschnittstemperaturen und vermehrt auftretende Wärmeperioden verlängern die Nutzungszeiten im Freiraum und steigern gleichzeitig die Bedeutung schattenspendender und für Abkühlung sorgender Freiräume. Besonders in wachsenden Städten rücken die Frei- und Grünräume zunehmend in den Fokus.

 

Im Zuge der Innenentwicklung werden Städte und Stadtregionen räumlich kompakter und baulich verdichtet. Dadurch werden die Freiräume flächenmäßig knapper und gleichzeitig von mehr Menschen intensiver und diversifizierter genutzt. Gleichzeitig verstärken sich in den dichter werdenden Städten die Auswirkungen des Klimawandels und der höheren Versiegelung bzw. der dichteren Baumassen gegenseitig. In der Folge sind mehr hitzebelastete Stadtteile sowie höhere Schäden und Kosten bei Starkregenereignissen zu erwarten bzw. bereits zu beobachten. Daher müssen urbane Freiräume widerstandfähiger und multifunktionaler gestaltet werden. Denn sie sollen möglichst viele Funktionen erfüllen: von der Erholung, der Kommunikation, über die Regenwasserspeicherung und Kühlung bis zur biologischen Vielfalt. Insbesondere das Stadtgrün ist hier ein Hoffnungsträger, um die Städte von den Auswirkungen veränderter klimatischer Bedingungen und dichter werdender Stadtstrukturen zu entlasten.

 

Der öffentliche Freiraum kommt in Lübeck seinen vielfältigen Aufgaben nicht mehr nach. Seit den 90er Jahren steigt die zu unterhaltende Fläche stetig an, da sich durch jedes neue Baugebiet auch die öffentlichen Freiräume erweitern. Gleichzeitig entwickeln sich die zur Verfügung stehenden Ressourcen rückläufig. Die Haushaltslage führt dazu, dass weder eine qualitativ ausreichende Grünversorgung gewährleistet wird noch eine werterhaltende Pflege der Anlagen möglich ist. Die „Mangelbewirtschaftung“ führt bis auf wenige Ausnahmen zu einer stadtweiten Vernachlässigung der Grünanlagen und dadurch zu einem schnelleren Sanierungsbedarf. Die aus der Standardreduzierung resultierende Monotonie vieler Anlagen sowie der vielerorts ungepflegte Eindruck führen zu einer Attraktivitätssenkung für Bürger, potenzielle Neubürger und Touristen als auch zu mangelnden Lebensraum für die Entwicklung einer Artenvielfalt.

 

       Lösung:

Es wird ein gesamtstädtisches Freiflächenkonzept entwickelt. Dieses Freiraumprogramm beschreibt Ziele und Entwicklungsperspektiven für die Versorgung, Gestaltung, Aufwertung und Unterhaltung der Grün- und Freiräume der Hansestadt Lübeck. Mit diesem Konzept soll ein breiter Diskurs angestoßen werden, welche Qualitäten und Quantitäten sich Lübeck leisten soll, will und kann, wie der Spagat zwischen einer notwendigen Profilbildung der Hansestadt und den Rahmenbedingungen (Ressourcen, Demographie) zu schaffen ist, wo tatsächlich die Handlungsschwerpunkte und Prioritäten der Zukunft liegen, aber auch wo ein gesamtstädtisch betrachteter, sinnvoller Rückbau bzw. Umbau möglich ist.

Das Freiraumprogramm besteht aus insgesamt zwei Bausteinen:

Teil 1: Grundlagen mit Zielvorgaben

Teil 2: Freiraumentwicklungsplan mit Maßnahmen

 

Mit dem vorliegenden Baustein „Grundlagen“ (Anlage 2) wurden für die strategische Freiraumversorgung fachliche Ziele erarbeitet. Diese Zielvorschläge dienen als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien.

Auf Basis der beschlossenen Zielvorgaben wird ein Freiraumentwicklungsplan mit den notwendigen Maßnahmen erarbeitet und die dazu notwendigen Ressourcen transparent dargestellt. Nach Vorlage des Freiraumentwicklungsplans erfolgt eine erneute Beschlussfassung über die konkrete Ausgestaltung.

 

 

  1. Lübecker Stadt-Grün

Im Grünbuch „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“ (05|2015) legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine umfassende Bestandsaufnahme über die vielfältigen Funktionen und Vorteile des Stadtgrüns für Mensch, Stadtnatur und Stadtgesellschaft dar.

„Urbane Parks, Grünflächen und Gärten verbessern die Luftqualität und das Stadtklima, sie dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Reserveflächen für Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse, leisten einen Beitrag zur Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz. Sie sind zudem Orte der Erholung und der Umweltbildung, sie können das nachbarschaftliche Miteinander und die Integration sozialer und kultureller Milieus fördern und sie können das Wohlbefinden und die Lebensqualität in der Stadt verbessern.“

Menschen ziehen wieder in die Städte zurück. Ihre Sehnsucht nach der Natur und ihr Verlangen nach deren Wohlfahrtswirkungen bringen sie mit. Das hat auch Folgen für das städtische Grünangebot. Immer mehr wird es zu einem zentralen Gradmesser für städtische Lebensqualität.

Lübeck hat einen wertvollen Bestand an öffentlichen Frei- und Grünräumen. 650 ha öffentliche Grünflächen (351 Parkanlagen, 173 Spielplätze, 5 Friedhöfe) verteilen sich über das Stadtgebiet. Hinzu kommt entlang der Infrastrukturbänder der Stadt das Begleitgrün mit ca. 141 ha unterschiedlicher Qualität.

Lübeck ist eine grüne Stadt, dies soll auch in Zukunft so bleiben. Dabei liegt ein zentrales Augenmerk auf der „Grünraumgerechtigkeit“: Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben das gleiche Recht auf hochwertige Versorgung mit Grün- und Freiräumen. Diese dienen besonders dem Alltagsleben und sind flächendeckend bereitzustellen. Der Grün- und Freiraum wertet Wohnquartiere auf. Geeignete Verbindungselemente sollen eine möglichst gleichmäßige Infrastrukturversorgung mit Grün- und Freiräumen sicherstellen. Die Entwicklung eines robusten Freiraumsystems und die Sicherung der erforderlichen Flächen ermöglichen es, auch künftigen Generationen in einer wachsenden Stadt hochwertige Grün- und Freiräume zur Verfügung zu stellen.

Das Grünangebot ist in den Stadtbezirken unterschiedlich ausgeprägt.

Abb.: Grünversorgung mit öffentlichen Grün- und Parkanlagen nach Stadtteilen

Die Flächengröße pro Stadtteil ist aber nur ein Kriterium. Einige Stadtteile haben zudem gut erreichbare Angebote für die Naherholung in der umgebenen Landschaft. Die unterdurchschnittliche Ausstattung mit öffentlichen Grün- und Parkanlagen, wie z. B. in Schlutup relativiert sich dadurch etwas. Die Qualität von Freiräumen einer Stadt wird durch verschiedenste Funktionen bestimmt: durch z. B. die Nutzungsangebote, das Freisein von Lärm, die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, die Verteilung in der Stadt, die Gestaltung oder die Naturnähe. Wesentlich ist auch, ob diese Freiräume öffentlich zugänglich und erlebbar sind, ob sich die Bewohner und Besucher darin wohl fühlen. Daher ist ein differenzierter Blick notwendig.

 

Finanzierung des öffentlichen Freiraums

Eine werterhaltende Pflege ist in Lübeck nicht mehr gewährleistet, zumal die Folgekosten für Unterhaltung und Instandsetzung bei neuen Grünflächen oft zu wenig berücksichtigt werden. Der tatsächliche Finanzbedarf für die fachlich adäquate Pflege und Unterhaltung öffentlichen Grüns ist in Lübeck seit vielen Jahren deutlich höher als die unter den teils prekären Haushaltsbedingungen bereitgestellten Mittel. Auch im interkommunalen Vergleich der KGSt liegt Lübeck mit 0,45 € / m2 deutlich unter dem bundesweiten Medianwert (1,19 € / m2). Laut KGSt kann bei Orientierungswerten unterhalb des 25er Perzentils (0,61 €/ m2) von einem „reduzierten“ Pflegezustand ausgegangen werden, der max. die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten abzielt und nicht den Werterhalt der Anlagen forciert. Untersuchungen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)[1] definieren als untersten Wert zur werterhaltenden Pflege ein Budget von 1,20 € je m2 Grün- und Parkanlage. Auch die investiven Mittel bzw. die Festwerte erlauben keine kontinuierliche Sanierung der Anlagen. So müsste bspw. für den Werteerhalt der Grün- und Parkanlagen jährlich 1,3 Mio. € zur Verfügung gestellt werden, tatsächlich sind es 400 T€. Die Situation wird sich mit der zunehmenden Verdichtung und der damit einhergehenden intensiveren Nutzung und Zuwachs der Flächen weiter verschärfen.

 

 

  1. Zukunftsgerichtete Grünversorgung

Das Stadt-Grün bildet das Grundgerüst an Freiräumen, in das die Bebauung der Gesamtstadt eingebettet ist. Die Flächen des Stadt-Grüns sind sehr heterogen in Nutzung, Gestaltung und Ausstattung. Stadt-Grün erfüllt viele Funktionen. Die Herausforderungen an die Freiräume der Hansestadt Lübeck sind extrem vielfältig, zahlreiche Nutzungsansprüche und Interessenlagen überlagern sich. Ein Park ist nicht nur ein Ort der Kontemplation, des Spazierengehens und des Naturgenusses, sondern auch Sportraum, Lesezimmer, Partyraum, Bildungsraum, Veranstaltungsraum und ein Raum für biologische Vielfalt.

Folgende, vielfältige Funktionen werden von Grün- und Freiflächen erfüllt:

 Soziale Aspekte   Wohlbefinden

 

 Ökologie Umwelt   Finanzen

 

Nach den von ihnen hauptsächlich zu erfüllenden Funktionen werden die öffentlichen Frei- und Grünanlagen in Stadtgrün-Schwerpunkt eingeteilt.

Für jeden Stadtgrün-Schwerpunkt wird eine Leitfunktion mit Zusatzfunktionen definiert. Zur Ermittlung der Leit- und Zusatzfunktionen werden die sozialen Aspekte, das Wohlbefinden, die Umweltaspekte und die ökonomischen Auswirkungen ins Verhältnis gesetzt. Aus dem Funktionsprofil lässt sich Ziel, Gestaltung und Aufwand der Pflege ableiten.

Stadt-Gärten sind die grünen Visitenkarten der Stadt und der Stadtteile. Unter den Stadt-Gärten werden die gestalteten, öffentlichen Grünanlagen gefasst. Es wird zwischen Grünanlagen mit stadtweiter (Stadt-Park) und mit stadtteilbezogener Bedeutung (Stadtteil-Park) und der wohnungsnahen Grünversorgung (Stadt-Oase) differenziert.

Freiraumversorgung

Funktionales Ziel: Schwerpunkt Wohlbefinden

Quantitative Ziele:

Ein Stadtteil-Park hat eine Flächengröße von mindestens 5 ha. Eine Versorgung der Einwohner im Einzugsbereich von min. 10 m2 Parkfläche ist sicherzustellen. Die Anlagen sind in 1.500 m erreichbar.

Weiterhin werden zur Nahversorgung öffentliche Grünanlagen als Stadt-Oasen angeboten, die in einer Entfernung von 300 - 500 m erreichbar sind. Pro Einwohner im Einzugsgebiet stehen 4 m2 zur Verfügung.


  • Stadt-Plätze - Kommunikationspunkte des öffentlichen Lebens

Stadt-Plätze sind zentrale Orte urbanen Lebens, eingebunden in eine spezifische städtebauliche Struktur. Es wird zwischen Plätzen mit stadtweiter und mit stadtteilbezogener Bedeutung unterschieden. Promenaden an den Wasseradern werden hier den Plätzen zugerechnet.

Freiraumversorgung

Funktionales Ziel: Schwerpunkt Soziale Aspekte

  • Stadt-Wege – In Lübeck geht’s gut!

Mit den Stadt-Wegen sollen Verbindungen abseits der Hauptverkehrsachsen wiederbelebt oder geschaffen werden. Mit dem zu entwickelnden Netz der Freiräume soll eine Wiedervernetzung der Lebensräume erreicht werden sowie eine neue Infrastruktur urbaner Mobilität entstehen.

Freiraumversorgung

Funktionale Ziele: Schwerpunkte Wohlbefinden, Ökologie/Umwelt

 

quantitative Ziele:

Für 50% der Hauptverkehrsstraßen gibt es alternative Stadt-Wege für Fußgänger und Radfahrende.

Die Vorgaben des Landschaftsplanes und des Bienenaktionsplanes werden umgesetzt.

  • Stadt-Flur –grüne Inseln und Stadtränder

Der Schwerpunkt der Stadt-Flur ist Ökologie und Umwelt. Damit ergeben sich Optionen einer naturnäheren Entwicklung und damit Steigerung der Biodiversität, Möglichkeit der Naturerfahrungen und individuellen Aneignung der Flächen.

 

Freiraumversorgung

Funktionale Ziele:

Sukzession: Schwerpunkte Ökologie und soziale Aspekte

Extensivierung: Schwerpunkt Ökologie
 

Qualitative Ziele:

Stadt-Flur wird das gesamte Stadtgebiet durchdringen und in Teilen, dort wo ökologisch und landwirtschaftlich verträglich, in Verbindung mit Stadtwegen auch den Stadtrand ausbilden. Bei der Extensivierung bzw. der gelenkten Sukzession wird die Extensivierung von innen nach außen verstärkt, um eine Verbindung zur freien Landschaft zu erzielen. In Verbindung mit Stadt-Wegen bildet Stadt-Flur als Trittsteine ein Netz zwischen den Inseln der großflächigen Schutzgebiete.

 

  • Halbprivate Nutzungsformen

          Neue Formen des Gärtnerns

Die Beteiligung der Bürger der Stadt an neuen Nutzungskonzepten der Stadtlandschaft ist gewünscht. Von Bürgern gemeinschaftlich organisierte Gartenprojekte im eigenen Wohnumfeld, z.B. Urban Gardening, Selbsterntegärten, interkulturelle Gärten, Anlage von Obstwiesen sind hier als Stichworte zu nennen.

 

 

 

 

Freiraumversorgung

Funktionale Ziele:

Schwerpunkte Ökologie und soziale Aspekte.
 

Qualitative Ziele:
Initiativen werden durch Flächenbereitstellung auf Stadtquartierebene unterstützt. Damit können sich niederschwelligen Umwelt-Lernorten als kleinräumige Hotspots der städtischen Artenvielfalt und aktiv nutzbaren, selbst organisierten Räumen für Naturerlebnis entwickeln, insbesondere auch für nicht mit eigenen Gärten versorgte Bürgerinnen

 

 

  1. Planungsauftrag

Auf Basis der vorliegenden Grundlagen und den festgeschriebenen Zielen erfolgt unter Einbeziehung der Bürger die Erarbeitung eines Freiraumentwicklungsplans. Eingebunden wird das Freiraumprogramm in das gesamtstädtische Konzept Lübeck überMorgen.

          Vorgehensweise:

Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

 

 

  1. Grundlagenermittlung

Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden die vorliegenden Karten, Daten und Gutachten gesichtet. Die Grundlagendaten werden auf Planungsrelevanz geprüft und als digitale Grundlagenkarten zusammengestellt. Die planungsrelevanten Sachverhalte werden auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen ermittelt und beschrieben.

Die Freiflächenversorgung in den Lübecker Stadtbezirken wird auf Grundlage der im 1. Teil des Freiraumprogramms vorgegebenen Ziele analysiert. Die Flächendaten der Grünanlagen werden bereits seit 2000 in einem digitalen Grünflächenmanagementsystems geführt. Diese werden mit den vorliegenden Grundlagendaten und demographischen Daten verschnitten.

Der Versorgungsgrad mit Freiflächen wird auf Bezirksebene analysiert. Die öffentlichen Freiräume werden den Stadt-Grün - Schwerpunkten zugeordnet. Dabei können sich Freiraumfunktionen vernetzen, überlagern und ergänzen. So kann z. B. die Grünanlage Wiesental gleichzeitig den Schwerpunkt „Stadt-Teilpark“ wahrnehmen als auch Bestandteil eines Stadt-Weges sein

Unterversorgte Stadtgebieten werden herausgearbeitet. Für die Bewertung hinsichtlich der quantitativen Ziele werden zusätzlich die freie Landschaft, städtische Wälder, Kleingartenanlagen, weiteres öffentliches Grün wie z. B. die Parkanlagen in der Verantwortung der Kurbetriebe in Travemünde herangezogen.

  1. Erarbeitung eines digitalen räumlichen Leitbildes

Im Rahmen einer räumlichen Analyse werden die erhobenen Gründaten mit anderen Planungen abgeglichen, um Synergien zu verdeutlichen. Mögliche Daten für die Verschneidung sind: Frischluftschneisen, Biokorridore, Senken und Fließwege, die z. B. von der UNV digital geführt werden, aber auch Planungen und Konzepte. Suchräume zur Ergänzung der Freiraumstrukturen werden dargestellt und Aufwertungspotentialen in bestehenden öffentlichen Freiräumen identifiziert.

Das Ergebnis der Analyse ist die räumlichen Darstellung der Zielerreichung, Potenziale und Defizite in Form von

         Flächen, die den Zielen entsprechen

         Herausarbeiten von unterversorgten Stadtgebieten

         Empfehlungen zu Neuausrichtung einzelner Freiflächen und deren zukünftigen Entwicklungsstandards

         fehlende Flächen, z. B. der Lückenschluss beim Stadt-Wegenetz

 

Das Ergebnis der Bewertung ist der Freiraumentwicklungsplan mit der räumlichen Darstellung der Zielerreichung, Potenziale und Defizite in Form von

         Flächen, die den Zielen entsprechen

         Entwicklungsmöglichkeit der vorhandenen Freiräume

           fehlende Flächen, z. B. der Lückenschluss beim Stadt-Wegenetz

 

Die gewonnenen Erkenntnisse werden zu einem digitalen räumlichen Leitbild für die Entwicklung von öffentlichen Freiräumen in der Stadt zusammengefasst.

 

  1. Maßnahmenableitung

Es erfolgt ein systematischer Abgleich des Leitbildes mit dem Ist-Zustand der Flächen.

Nach strategischen und pragmatischen Parametern, wie z. B. politische Prioritätensetzung zur Entwicklung einzelner Stadtquartiere, Synergien mit anderen Vorhaben und Planwerken, Kosten-/Nutzen-Abwägungen, Pilotcharakter der Flächenentwicklung, werden Prioritäten zur Flächenentwicklung gesetzt.

Bedeutsam ist auch der Aspekt der Umweltgerechtigkeit. Siedlungsbereiche mit einer hohen Verdichtung und einem geringen Anteil von privatem Grün erhalten eine höhere Gewichtung.

  1. Ermittlung des Planungs-, Investitions- und Pflegebedarfes

Auf Grundlage der Prioritätensetzung werden einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des räumlichen Leitbildes in Steckbriefen beschrieben. Die Steckbriefe beschreiben die nötigen Planungsschritte vom Ist-Zustand zur gewünschten Entwicklung mit grobem Investitionsbedarf (z. B. für Umstrukturierungen oder Flächenkauf) und zeitlicher Perspektive.

Mit der Zuordnung der Flächen zu Stadt-Grün-Schwerpunkten ändert sich ggfls. die Funktion und Nutzung und damit auch die Zuordnung zu Erhaltungs- und Pflegeklassen. Die daraus resultierenden Änderungen werden dargestellt und die Bewirtschaftungskosten ermittelt. 

  1. Berichtswesen

Zur Messung der Zielerreichung der funktionalen und quantitativen Ziele werden Kennzahlen erarbeitet und ein Berichtswesen installiert.

 

          Partizipation

Das Freiraumprogramm setzt die Weichen für die zukünftige Freiraumversorgung der Lübecker Bürger. Daher ist es zwingend erforderlich, dass das Programm von der Mehrheit der Lübecker Bürger und Bürgerinnen mitgetragen wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dazu aufgefordert werden, vor dem Hintergrund der Entwicklungsziele die Vorschläge der Verwaltung zu bewerten und eigene, alternative Vorschläge zu formulieren. Dadurch soll deutlich werden, in welchen Bereichen die Bürgerinnen und Bürger die Änderungen eher tolerieren bzw. befürworten und in welchen Bereichen diese nicht akzeptiert werden.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein informelles, indirekt-demokratisches Beteiligungsangebot und nicht um eine Form direkter oder repräsentativer Demokratie. Das bedeutet, dass die Ergebnisse nicht unmittelbar in das Freiraumprogramm einfließen, sondern vermittelt über die Beratungs- und Entscheidungsgremien der gewählten Politikerinnen und Politiker Auswirkungen haben. Die Bürgerinnen und Bürger treten bei dem Verfahren also als Beraterinnen und Berater auf. Ihre Bewertungen, Vorschläge und Kommentare werden der Politik als Beratungsinput bereitgestellt. Letztendlich wird und muss die Politik darüber entscheiden, welche der durch die Bürgerinnen und Bürger  bewerteten und eingebrachten Vorschläge Berücksichtigung finden sollen und welche nicht.

Folgende Bausteine sind angedacht:

  • Auswertung der Lübecker Bürgerbefragung aus dem Jahre 2013, ergänzende Befragung der Bürger an ausgewählten Standorten
  • Bildung eines Projektbeirates während der Planungsphase aus Vertretern der Verwaltung, der Fraktionen, NGOs
  • Eine Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in den Stadtteilen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans zur Vorstellung des Entwurfs, der Kategorisierung des Stadt-Grüns und die damit verbundenen Änderungen
  • Stadtteilbezogene Information der Bürger und Bürgerinnen auf den Wochenmärkten
  • Beteiligung von Kinder und Jugendlichen in den mit der Beauftragten für Kinder- und Jugendbeteiligung abzustimmenden Formaten
  • Vorstellung des Entwurfs des Freiraumentwicklungsplans in den verschiedenen Gremien, wie Kücknitzer Runde, Vorwerker Runde, St. Jürgen Runde, AGU, usw.
  • Informationsportal im Internet mit Kommentarfunktion
  • Diskussion des Entwurfes im Bau- und Umweltausschuss
  • Abwägung und Einarbeitung der Änderungswünsche
  • Beschluss des Freiraumentwicklungsplanes

 

          Kosten:

Mit dem Planungsauftrag wird gruppe F Landschaftsarchitekten beauftragt. gruppe F Landschaftsarchitekten aktualisiert zurzeit den Klimalandschaftsplan und ermittelt in diesem Projekt bereits grundlegende Daten. Mit der Beauftragung werden Synergien erzeugt und damit Kosten minimiert.

Die Kosten für die Erstellung des Freiraumentwicklungsplanes liegen bei ca. 95.000 €.

Die Haushaltsmittel zur Finanzierung des Auftrages sind im Produktsachkonto 551001.000.7431007 geordnet.

 


[1] Zusammenschluss kommunaler Grünflächenverwaltungen, der im Rahmen der Fachkommission Stadtgrün den Deutschen Städtetag unterstützt


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Stadt-Grün verbindet – Freiraumprogramm für öffentliche Grün- und Freiflächen – Teil 1: Grundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (69 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Freiraumprogramm_Grundlagen (2973 KB)