Vorlage - VO/2019/07057  

Betreff: Dringlichkeitsantrag (CDU): Umsetzung des Aachener Vertrages
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
28.02.2019 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Am 22. Januar 2019 haben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Präsident, Emmanuel Macron, den Aachener Vertrag („Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“) unterzeichnet, der die deutsch-französische Partnerschaft weiter vertiefen soll.

 

Die Bürgerschaft bittet den Bürgermeister, bis zur Ratifikation des Vertrags zu berichten, welchen Beitrag die Hansestadt Lübeck zur Vertiefung der deutsch-französischen Partnerschaft leisten und wie die Hansestadt Lübeck die Möglichkeiten des Aachener Vertrags nutzen kann.

 

Der Bericht soll schriftlich erfolgen und auf folgende Fragen eingehen:

 

1. Wie schätzt die Verwaltung den Stand der Städtepartnerschaft mit La Rochelle ein? Welche Perspektiven gibt es für einen Ausbau der Städtepartnerschaft?

 

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für die deutsch-französische Partnerschaft?

 

3. Bestehen Pläne, Mittel aus dem geplanten Bürgerfonds (Artikel 12) abzurufen? Hält die Verwaltung es für sinnvoll, für die Konzeption eine gemeinsame Projektgruppe mit Vertretern der Zivilgesellschaft einzurichten?

 

4. Welche anderen Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Verwaltung aus dem Aachener Vertrag für die Hansestadt Lübeck?

 


Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Vertragsschluß am 22.01.19.

 


Anlagen