Vorlage - VO/2019/07016  

Betreff: Fraktion Freie Wähler & GAL: Beschilderung JVA Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
04.03.2019 
12. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Stadt Lübeck bringt entsprechend der Vorschläge des FB Planen und Bauen im September 2017 vier Verkehrsschilder an, die auf den Weg zur JVA Lübeck hinweisen.

 

(Zur Erklärung: Die Leitung der JVA hatte im Oktober 2018 einen entsprechenden Antrag gestellt, der von der Hansestadt Lübeck abgelehnt wurde.)

 


Begründung

Der durch die JVA-Leitung gestellte Antrag auf Beschilderung des Weges zur JVA Lübeck bei der Verkehrsbehörde Lübeck wurde abgelehnt. Dies ist aus unserer Sicht nicht hinzunehmen.

Verlässt jemand die A1 mit dem Pkw, wird die Person unmittelbar auf den Weg zur Musik- und Kongresshalle hingewiesen. Suchverkehr soll sinnvollerweise vermieden werden.

Möchte oder muss jemand den Weg zur JVA Lübeck finden, ist die Person auf vorherige Recherche angewiesen oder müsste Passanten nach dem Weg fragen. Weil die Hemmschwelle für Menschen, die auf dem Weg zum Haftantritt sind oder eine inhaftierte Person besuchen wollen, groß ist, Passanten nach dem Weg zu fragen, sollte die Stadt Lübeck den Weg dorthin entsprechend der Beantragung hinreichend ausschildern. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, dass z.B. Personal oder Lieferanten in der Lage sind, den Weg zur JVA per Navigationsgerät oder vorheriger Erkundigung eigenständig zu finden, ist dies sicherlich nicht auf die Mehrheit der betroffenen Personen zutreffend.

Gerade für diese ist es jedoch wichtig, u.a. pünktlich zu einem Termin zu erscheinen. Familienangehörigen, die einen Inhaftierten besuchen möchten und i.d.R. anfangs nicht ortskundig sind, wird es ohne Beschilderung unnötig erschwert, den Weg zu finden.

Aus unserer Sicht gibt es keinen plausiblen Grund, den Antrag auf Beschilderung abzulehnen.

 


Anlagen