Vorlage - VO/2018/05649  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel - VO/2017/05611
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
15.01.2018 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Aufgrund der im Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel (VO/2017/05611) vom 12. Dezember 2017 gegebenen Informationen und Empfehlungen wird folgender Antrag gestellt:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, verwaltungsseitig die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in zwei Bauabschnitten durch die Investoren- und Nutzergemeinschaft PIH Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH (PIH EuE GmbH) zeitnah zu ermöglichen.

 

Hierzu gehören folgende Schritte:

 

  1. Die Änderung der bestehenden Anhandgabe-Vereinbarung in Bezug auf Umgriff und Laufzeit in zwei auseinanderfallende Bauabschnitte bezüglich

 

a)  der im Rahmen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans möglichen Entwicklungsmaßnahmen (1. Bauabschnitt), namentlich der Entwicklung der Baufelder MI 1A, MI 4 und der historischen Hafenschuppen A, B (und eventuell C) und

 

b)  der erst im Rahmen eines geänderten Bebauungsplans möglichen Entwicklungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt), namentlich der Entwicklung der Baufelder MI 3B und der historischen Hafenschuppen D und F (und eventuell C).

 

Die Laufzeit der Anhandgabe für die Liegenschaften innerhalb des 1. Bauabschnitts sollte befristet werden auf den 31. Dezember 2018, die Laufzeit der Anhandgabe für die Liegenschaften innerhalb des 2. Bauabschnitts sollte enden bei Mitteilung der Genehmigung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

 

  1. Einleitung des förmlichen Bebauungsplanverfahrens zwecks Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans. Die PIH EuE GmbH beauftragt ein entsprechendes Planungsbüro auf ihre Kosten.

 

  1. Durchführung der vereinbarten Realisierungs-Wettbewerbe für das Baufeld MI 1A (Gewerbe inkl. Parkhaus), sowie das Baufeld MI 4 (Hotelneubau).auf Kosten der PIH EuE GmbH,

 

  1. Abschluss eines städtebaulichen Erschließungsvertrags mit der PIH EuE GmbH als Vorhabenträgerin mit dem Ziel, die Gesamterschließungsmaßnahme in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Sollte die PIH EuE GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, den 2. Bauabschnitt und damit die für diesen Bereich erforderlichen Erschließungsmaßnahmen nicht realisieren können, so ist diese als Vorhabenträgerin aus der Verpflichtung, auch für den 2. Bauabschnitt die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, unter im Vorwege abzustimmender Kostenerstattung bzgl. der sog. so-wie-so - Planungskosten zu entlassen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 

 


Anlagen