Vorlage - VO/2017/05470  

Betreff: Antrag der Fraktion BfL - Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Straßenreinigungsgebühr - VO/2017/05295
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Wetter, Undine
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Anhörung
16.11.2017 
44. Sitzung des Werkausschusses EBL zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Sitzung der Bürgerschaft am 28. September 2017

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.23 VO Nr. 5295 den nachstehend aufgeführten Antrag der BfL-Fraktion mit Mehrheit an den Werkausschuss EBL überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

(Straßenreinigungsgebühr)

 

Die Satzung über Straßenreinigungsgebühren inkl. Winterdienst ist laut Gerichtsurteil nichtig.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) anzuweisen, alle Lübeckerinnen und Lübecker gleich zu behandeln – ganz egal, ob sie Widerspruch eingelegt haben, Zahlungen unter Vorbehalt geleistet haben oder sich nicht wehren konnten.

 

Somit werden auch alle Mieterinnen und Mieter, die gegen die sie betreffenden Gebührenentscheide nicht vorgehen konnten, genauso behandelt wie Eigentümer, die diese Möglichkeit hatten.

       Auftrag an:

       FB 3: Umwelt, Sicherheit und Ordnung

       (als geschäftsführender Fachbereich)

 

Es wird um Mitteilung für den Kontrollbericht gebeten, wann und mit welchem Ergebnis der Antrag im Ausschuss behandelt worden ist. Das Beratungsergebnis ist der Bürgerschaft unmittelbar schriftlich zuzuleiten.