Vorlage - VO/2017/05297  

Betreff: FDP: Prüfung der Realisierbarkeit einer Umwandlung der "Vorderreihe" in eine Fußgängerzone.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
25.01.2018 
34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister möge prüfen, inwieweit eine Fußgängerzone im Bereich der Vorderreihe eingerichtet werden kann. 

Welche Maßnahmen müssen mindestens durchgeführt werden, um eine Fußgängerzone einrichten zu können?

Welche Alternativrouten für Radfahrer, Taxen und den Lieferverkehr könnten eingerichtet werden?

Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, den Ostseeküstenradweg zu verlegen?


Begründung

In der Vergangenheit hat es schon mehrfach von verschiedenen Organisationen, u. A. auch vom Ortsrat, Bestrebungen gegeben, die Vorderreihe zumindest in der Hauptsaison in eine Fußgängerzone umzuwandeln.

Alle Bemühungen scheiterten bislang daran, dass die Vorderreihe als wesentlicher Teil des Ostsee-Küsten-Radweges angesehen wurde und deshalb auch für Fahrradfahrer befahrbar sein musste.

An dieser Betrachtungsweise hat sich bislang wenig verändert. Ein kleines Detail allerdings hat sich im März 2016 verändert, das eine nochmalige Prüfung des Vorgangs sinnvoll erscheinen lässt:

Im März 2016 nahm die neue Norderfähre ihren Dienst auf. Anders als ihre Vorgängerin ist sie barrierefrei erreichbar und überdies in der Lage Fahrräder in größerer Zahl mitzunehmen. Entsprechende Fahrradständer an Bord sind vorhanden.

Für die Fahrradfahrer ist es damit nicht mehr notwendig, am nördlichen Ufer der Trave über die Vorderreihe bis zur Priwallfähre zu fahren, um von dort dann am südlichen Ufer nahezu zum Ausgangspunkt zurückzukehren. Eine eigentlich überflüssige und zudem nicht ungefährliche Wegeführung.

Der Weg ließe sich abkürzen, wenn die Norderfähre statt der Priwallfähre Bestandteil des Ostseeküstenradweges würde.

Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass Nutzer des Ostseeküstenradweges nicht zwingend durch das Priwall-Waterfront-Gelände geführt werden müssten. 

Der Sinn des Ostseeküstenradweges besteht darin, Radfahrer möglichst Ostsee-Küsten-nah auf einem Gesamtweg von über 7980 km (international) und 1055 km in Deutschland zu führen. Ein Umweg entlang der Trave steht dem Sinn des Ostseeküstenradweges entgegen.

Würde man dieser Argumentation folgen, so würde das Erfordernis den Ostseeküstenradweg durch die Vorderreihe führen zu müssen entbehrlich. Ein wesentlicher Grund, der bislang verhindert hat, die Vorderreihe in eine Fußgängerzone umzuwandeln, wäre damit weggefallen.

 

Seit Jahren wird die Verkehrssituation in der Vorderreihe von nahezu allen Verkehrsteilnehmern als problematisch wahrgenommen. Dies gilt insbesondere auch im Sommerhalbjahr, wenn die Sommerregelung gilt. Aber auch außerhalb der Saison kommt es an schönen Wochenenden immer wieder zu konfliktträchtigen Situation, bei denen Fußgänger, Radfahrer, berechtigt und unberechtigt durchfahrende Fahrzeuge sich in die Quere kommen. 

Vielen Gästen, aber auch Einheimischen ist nicht bekannt, dass die Vorderreihe keine Fußgängerzone ist. Fußgänger sind verpflichtet, die dort vorhandenen Gehwege zu nutzen. Eine Benutzung der Fahrbahn ist hingegen nicht gestattet.

Schon bei mäßigem Publikumsverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten auf den vorhandenen Gehwegen schnell erschöpft. Erschwerend kommt hinzu, dass die Benutzbarkeit häufig durch Tische und Stühle der Außengastronomie sowie andere genehmigte oder auch nicht genehmigte Sonder-nutzungen zum Teil stark eingeschränkt wird. Insbesondere für Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren und Rollstuhlfahrer ist es schwierig entsprechende Engstellen zu passieren.

An schönen Sommertagen verschärft sich die Situation in einzelnen Streckenabschnitten. Gerade im Bereich zwischen Ostpreußen-Kai und Fährvorplatz benutzen die Fußgänger teils aus Unwissenheit teils aber auch, weil es nicht mehr anders geht, die Fahrbahn. Dort behindern sie dann Radfahrer sowie berechtigte Fahrzeuge wie Taxen und Lieferfahrzeuge, die sich nur noch in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen können.   

Die geplanten bzw. bereits in der Umsetzung befindlichen Hotel- und Ferienpark-Bauten lassen erwarten, dass sich die Situation weiter verschärfen wird.

Die Antragsteller sind davon überzeugt, dass die Umwandlung in eine Fußgängerzone dazu beitragen wird, dass sich die Verkehrssituation verbessert. Eine Verkehrsberuhigung der Vorderreihe würde zudem die Aufenthaltsqualität nachhaltig verbessern. Das ist gut für Anwohner, Gewerbetreibende, Tagesgäste und Touristen und letztlich auch für die Radfahrer, die sich nicht mehr durch das Nadelöhr Vorderreihe quälen müssen.

Weitere Maßnahmen, mehr Aufklärungen über Rechte und Pflichten und Appelle an die Vernunft und einen rücksichtsvollen Umgang miteinander sollten folgen. Die Maßnahme sollte Teil eines zukünftigen umfassenden Verkehrskonzeptes sein. (0,0


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2017/05297   FDP: Prüfung der Realisierbarkeit einer Umwandlung der "Vorderreihe" in eine Fußgängerzone.   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
VO/2017/05425   Prüfung der Realisierbarkeit einer Umwandlung der "Vorderreihe" in eine Fußgängerzone Überweisung aus der Bürgerschaft vom 28.09.2017 - TOP 5.25 Antrag der FDP-Fraktion - VO/2017/05297   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Blanko