Städtebauliche Situation
Die im Stadtteil St. Gertrud, Ortsteil Marli gelegene Kantstraße verläuft in Nord-Südrichtung auf der östlichen Seite der ehemaligen „Meesenkaserne“. In den Kasernengebäuden und in deren Umfeld hat sich ein Gebietszentrum herausgebildet, das aufgrund seines vorhandenen Angebotes an Einzelhandelseinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Dienstleistungen eine stadtteilbezogene Versorgungsfunktion übernimmt.
Die Kantstraße zwischen der Schlutuper Straße und der Goebenstraße dient im Wesentlichen der verkehrlichen Erschließung von großflächigem Einzelhandel und verbindet zudem das Wohngebiet an und nördlich der Goebenstraße mit der Schlutuper Straße bzw. der Brandenbaumer Landstraße. Die Kantstraße liegt vom Knoten Maybachstraße bis hin zur Goebenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 07.05.02 (2. Änderung) der Hansestadt Lübeck.
Bestand:
Die vorhandenen Ausbaumerkmale der Kantstraße zwischen Schlutuper Straße und Goebenstraße werden den verkehrlichen Anforderungen einer Erschließungsstraße mit einer Belastung von bis zu 500 Kfz/Stunde nicht gerecht. Sowohl die geringe Ausbaubreite mit 5,00 m für die Fahrbahn als auch die schadhafte Oberflächenbefestigung mit Großpflastersteinen lassen eine geordnete Verkehrsabwicklung nicht zu.
Insbesondere dem Schwerverkehr bereiten die beengten Verhältnisse der Fahrbahn im Begegnungsfalle große Schwierigkeiten. Im Begegnungsfalle Lkw/Lkw werden zwangsläufig die Nebenanlagen, d.h. der auf der Westseite verlaufende gemeinsame Geh- und Radweg bzw. der auf der Ostseite verlaufende Gehweg vom Schwerverkehr mitbenutzt. Dieser gefährliche Zustand soll nicht länger toleriert werden. Die Bürgerschaft beschloss im Juni 2017 eine Sanierung der Fahrbahn bis Ende 2018.
Kantstraße im Abschnitt Maybachstraße – Goebenstraße:
Die mit Großpflaster befestigte Fahrbahn weist eine vorhandene Breite von 5,00 m auf und ist durch Ausspülungen der Fugen, Aufkanten der Steine und großflächige Setzungen stark schadhaft. Eine geregelte Entwässerung ist kaum mehr möglich.
Auf der westlichen Seite besteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,75 m bis 3,15 m, der entlang des Hochbordes der Kantstraße geführt wird. Auf der östlichen Seite verläuft ein – ebenfalls durch Hochbord von der Fahrbahn getrennter – Gehweg mit ca. 1,50 m Breite.
Die Gesamtbreite des Straßenraumes beträgt etwa 10,0 m.
Kantstraße im Abschnitt Schlutuper Straße – Maybachstraße:
Die asphaltierte Fahrbahn weist eine vorhandene Breite von 5,50 m auf. Auch hier ist die Fahrbahn schadhaft; der Asphalt zeigt Quer- sowie Netzrisse, Flickstellen und wurde bereits abschnittsweise saniert.
Auf der westlichen Seite ist ein Gehweg mit 1,80 m bis 2,15 m Breite vorhanden. Daneben verläuft ein Zwei-Richtungsradweg mit 1,90 m Breite, der durch einen Pflasterstreifen von nur 0,40 m Breite vom Hochbord getrennt ist. Auf der östlichen schließt sich ein Gehweg mit 1,50 m Breite an. Die Auftrittshöhe des östlichen Gehweges ist mit bis zu 22 cm in Teilbereichen ungewöhnlich hoch.
Die Gesamtbreite des Straßenraumes beträgt etwa 11,0 m und wird auf beiden Seiten durch Gebäudefassaden begrenzt.
Projektauftrag:
Am 29.06.2017 wurde ein Bürgerschaftsbeschluss gefasst, nach dem die Planung für den grundhaften Ausbau der Kantstraße im Juli 2017 aufzunehmen und die Baumaßnahme bis Ende 2018 abzuschließen ist.
Neubau:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Vorplanung nahezu abgeschlossen und zwischen 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung sowie 5.660 – Stadtgrün und Verkehr abgestimmt.
Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass
- die Fahrbahn verbreitert und asphaltiert,
- die Straßenraumbreite durch Grundstückszukäufe vergrößert,
- der Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt ,
- die Fahrgeschwindigkeit in der Kantstraße auf 30 km/h beschränkt und
- die Signalisierung am Knoten Schlutuper Straße/Kantstraße angepasst wird.
Kantstraße im Abschnitt Maybachstraße – Goebenstraße:
Der neue Querschnitt der Fahrbahn wird dem Begegnungsverkehr Lkw/Lkw angepasst, d.h. die Breite der künftig asphaltierten Fahrbahn wird durchgehend 6,50 m betragen. Hierdurch wird auch die Situation des Ein- und Ausfahrens des Schwerverkehrs in die Grundstücke des Einzelhandels zum Zwecke des Belieferns deutlich verbessert.
Die Kantstraße wird in die die Tempo-30-Zonen von Maybachstraße und Goebenstraße einbezogen; die bestehenden Tempo-30-Zonen werden so verbunden und erweitert.
Der Radfahrer wird in beiden Fahrtrichtungen im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Der Gehweg auf der westlichen Seite erhält eine Breite von 2,35 m zuzüglich 0,15 m für Kantenstein einschl. Rückenstütze; der Gehweg auf der östlichen Seite wird mit 2,50 m Breite zuzüglich 0,25 m für den Beleuchtungsstreifen ausgebildet. Die künftige Straßenraumbreite beträgt damit 11,75 m. Die Straßenachse verläuft geradlinig, die Breiten der Fahrbahn und der Gehwege bleiben im gesamten Abschnitt konstant.
Dieser für die verkehrlichen Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen optimierte Straßenquerschnitt setzt Grunderwerb voraus, der noch nicht vorverhandelt ist. Dieser hat nur dann eine Chance auf kurzfristige Umsetzung, wenn die auf den angrenzenden Grundstücken bestehende Infrastruktur in ihrer Funktion unbeeinträchtigt bleibt. Die geplante westliche Straßenraumgrenze berücksichtigt den Verbleib eines 70 cm breiten Überhangstreifens der unmittelbar angrenzenden Senkrechtstellplätze des Plaza-Centers. In der Konsequenz entfallen 16 Bäume entlang des Plaza-Grundstücks und des sich südlich anschließenden öffentlichen Parkplatzes. Diese Bäume sind jedoch allesamt nur schwach entwickelt und zeigen überwiegend eine nur noch geringe Vitalität, so dass sie nicht maßgebend für die künftige Straßenraumgestaltung sein sollten. Ein – zumindest teilweiser – Ausgleich für die Baumfällungen vor Ort ist durch die Aufgabe einzelner Stellplätze auf dem öffentlichen Parkplatz möglich.
Der geplante Grunderwerb beläuft sich auf ca. 290 m² von insgesamt sechs Grundstücken.
Kantstraße im Abschnitt Schlutuper Straße – Maybachstraße:
Die auch künftig asphaltierte Fahrbahn wird auf 7,00 m Breite ausgebaut. Die Tempo-30-Zone beginnt etwa 35 m vor der Achse der Maybachstraße.
Der vorhandene, untermaßige Zwei-Richtungsradweg wird aufgehoben; die Radfahrer werden in beiden Fahrtrichtungen im Mischverkehr geführt. Von der Maybachstraße bis zur Lichtsignalanlage an der Schlutuper Straße erhalten die Radfahrer einen Schutzstreifen mit 1,25 m Breite und eine vorgezogene Haltelinie, um unabhängig von auf die Freigabe wartenden Kraftfahrzeugen bis zur Haltelinie vorfahren zu können. Die Radfahrerführung innerhalb des Knotens Schlutuper Straße/Kantstraße einschließlich der Signalisierung wird entsprechend angepasst.
Die Gehwege erhalten auf beiden Seiten je 2,00 m Breite und werden durch Hochbord ggü. der Fahrbahn abgegrenzt. Der Beleuchtungsstreifen mit 0,25 m Breite setzt sich am Rand des östlichen Gehweges fort.
Gegenüber der Maybachstraße wird um den Netto-Markt herum und zwischen den Häusern Marliring 88 und 90 hindurch ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit 2,50 m Breite in Pflasterbauweise zum Marliring hin angelegt.
In diesem Abschnitt ist kein Grunderwerb erforderlich.
Zeitplan:
Der Zeitplan ist in Anlage 5 beigefügt.
Dieser sieht den Abschluss der Planungen bis zum 5. Januar 2018, die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis zum 13. April 2018, Baubeginn am 30.April 2018 und die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme (Leitungs- und Straßenbau) bis Ende 2018 vor.
Beschlußvorschlag:
Die Freigabe des Projektes wird beschlossen, die Planungen werden fortgesetzt. Nach haushalterischer Ordnung der Finanzmittel für 2018 wird die Ausschreibung der Maßnahme und der Bau durchgeführt.