Vorlage - VO/2017/05257  

Betreff: Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt Sicherheit und Ordnung zum Antrag der SPD-Fraktion betr. Förderung der E-Mobilität (Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - VO/2017/04668)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an den Bauausschuss (federführend) und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

Förderung der E-Mobilität

Der Bericht über die Förderung der E-Mobilität in der VO/2016/04454 wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, auf Grundlage dieses Berichts dafür zu sorgen, dass

1. auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden kann, das Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zugelassen wird. Die Stadtverordnung über Parkgebühren soll spätestens im Mai 2017 entsprechend geändert werden.

2. für die Zufahrten zum Hochschulstadtteil baldmöglichst eine Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen für reine Elektro-Kfz erfolgt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft über die VO/2016/04454 hinaus umgehend und umfassend über weitere konkrete Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

 

1. entgeltfreies Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen (eventuell mit Parkscheibe zeitlich begrenzt)

2. weitere E-Parkplätze in besonders attraktiver Lage in Abstimmung mit der KWL und anderen Parkhausbetreibern

3. zusätzliche E-Parkplätze in Kooperation mit Stattauto und anderen carsharing-Unternehmen

4. entgeltfreie Beförderung von E-Mobilen mit der Priwallfähre

5. Förderung von E-Taxi durch einen besonderen E-Taxi-Tarif

6. Förderung von E-Taxi durch besonders attraktive E-Taxistände

7. E-Dienstfahrzeuge für Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck und ihrer Gesellschaften, sofern technisch sinnvoll.

8. besonderer Stromtarif der Stadtwerke Lübeck für E-Mobil-Hausanschlüsse

9. weitere Ladesäulen im Lübecker Stadtgebiet, sowohl öffentlich als auch in Zusammenarbeit mit Lübecker Unternehmen (für MitarbeiterInnen und KundInnen)

10.Beschaffung und Einsatz von E-Bussen beim Stadtverkehr Lübeck und der LVG im Jahr 2017 und in den Folgejahren

11.Festsetzung von E-Parkplätzen und Ladesäulen in Bebauungsplänen

12.Errichtung weiterer Bike-&-Ride-Anlagen an Bahnhaltepunkten und Bahnhöfen mit Ladeeinrichtungen für Pedelacs und E-Bikes.

13.rechtliche Erfordernisse für eine Gebührenbefreiung bei der Zulassung von E-Mobilen

14.rechtliche Erfordernisse für ein entgeltfreies Anwohnerparkrecht für E-Mobile (gebührenfreier Antrag auf Anwohnerparkberechtigung) in der Lübecker Altstadt

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung von Abgasen und Lärm durch Förderung der E-Mobilität regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Förderung der E-Mobilität und die wirtschaftlichen Folgen für die Hansestadt Lübeck und deren Eigenbetriebe.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 21.03.2017

TOP 8.1.2Antrag aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04668) – Antrag der SPD-Fraktion – Förderung der E-Mobilität

 

Herr Mauritz schlägt die Fassung eines Beschlusses zu den drei Anträgen zum Bericht „Förderung der E-Mobilität“ vor und beantragt, dem Bauausschuss und der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung begrüßt alle vertretbaren Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Über die Einzelheiten möge der Bauausschuss federführend entscheiden.“

 

Es sprechen die Ausschussmitglieder Dr. Lengen, Schubert, Otte und Müller.

 

Herr Schubert lässt über den Vorschlag abstimmen.

 

Der Ausschuss stimmt der gemeinsamen Beratung bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und

0-Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

Herr Schubert lässt über die Empfehlung abstimmen.

 

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 11-Jastimmen, 0-Neinstimmen und

1-Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 03.07.2017

TOP 5.3.2Antrag aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04668) – Antrag der SPD-Fraktion – Förderung der E-Mobilität

 

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Der Antrag umfasst eine Reihe von Punkten, auf die im Folgenden eingegangen wird:

Umsetzung des entgeltfreien Parkens auf Großparkplätzen

Angefragt ist eine Einführung noch im Mai 2017.

Die erforderliche Änderung der Gebührensatzung zum Parken wird derzeit durch den zuständigen Bereich Stadtgrün und Verkehr bearbeitet. Die Einführung ist für Herbst 2017 in Aussicht gestellt worden.

Zufahrt zum Hochschulstadtteil

Baldmögliche Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen

Im Bericht zur Förderung der E-Mobilität ist unter 2.2 die Vorgehensweise zur Zulassung von E-Kfz an der Schrankenanlage am Mönkhofer Weg dargestellt. Die Umsetzungen der im Vorwege notwendigen Maßnahmen werden vom zuständigen Bereich Stadtgrün und Verkehr derzeit geprüft. Eine Änderung der Widmung kann bis zu neun Monate in Anspruch nehmen, so dass zu einem genauen Zeitpunkt der Zulassung noch nichts gesagt werden kann.

 

Im weiteren Verlauf des Antrages werden 14 Unterpunkte angesprochen:

  1. entgeltfreies Parken auf allen Parkplätzen (eventuell mit Parkscheibe)

Das Umsetzen dieser Maßnahme würde einen enormen Beschilderungsaufwand nach sich ziehen. Sie ist daher schon bei der Abstimmung im Rahmen der Berichtserstellung zur Förderung der E-Mobilität verworfen worden.

  1. weitere E-Parkplätze in besonders attraktiver Lage

Mit der Umsetzung der mit den Stadtwerken Lübeck abgestimmten Einrichtung von 20 Ladeplätzen an 10 Säulen im Stadtgebiet ist ein Grundangebot auf öffentlich nutzbaren Flächen geschaffen worden. Dieses ist auch in Abstimmung mit der KWL und der MuK erfolgt. Die Ausrüstung von Parkhäusern der Stadt hat die KWL mit im Programm. Private Betreiber werden bei wachsender Nachfrage auch ein Angebot vorhalten. Die Verwaltung hat darauf keinen Einfluss.

  1. zusätzliche E-Parkplätz mit carsharing Unternehmen

Das in Lübeck tätige Unternehmen entwickelt zusammen mit der Stadt und Investoren weitere Standorte in neuen Wohngebieten. Dabei ist geplant, an einer Säule einen Platz für das Unternehmen und einen Platz für die freie Nutzung vorzusehen.

  1. entgeltfreie Nutzung der Priwallfähre

Der Fährbetrieb gehört zum Stadtverkehr Lübeck (SL). Hier die Stellungnahme der SL:

Ab dem 01.04.2017 ist der neue Fährtarif in Kraft getreten, der eine 50%-ige Rabattierung für die Beförderung von E-Fahrzeugen auf der Priwallfähre be­inhaltet Damit setzt SL als innovatives Unternehmen, das federführend die Elektromobilität vorantreiben möchte, ein klares Zeichen und will dies als Marketinginstrument nutzen um sich hierüber darstellen. Diese Maßnahme ist freiwillig von der SL umgesetzt worden und ist ein kleiner Baustein in der E-Mobilitätsstrategie von SL und LVG, mit der die Einführung der Elektromobilität stringent vorangetrieben werden soll. Sollte die Bürgerschaft eine komplett kostenfreie Beförderung für alle E-Fahrzeuge auf den Priwallfähren beschließen, sind die hierdurch anfallenden Kosten und die entgangenen Gewinne auszu­gleichen. SL geht davon aus, dass es sich bei einer solchen Maßnahme um verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Sollte die Bürgerschaft eine solche Regelung beschließen, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu berücksichtigen.
Dieses müsste aus dem städtischen Haushalt erfolgen.

  1. Förderung von E-Taxi durch einen besonderen E-Taxi-Tarif

Stellungnahme der Zulassungsstelle:

Die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr (Taxi und Mietwagen) wird durch eine Stadtverordnung geregelt. Aus dem Kreis der Taxiunternehmen bzw. des Taxiverbandes wurde der Wunsch nach einen besonderen E-Tarif nicht gewünscht. Dies kann bei einer Anpassung der Beförderungsentgelte berücksichtigt werden. Derzeit ist jedoch keine Anpassung angestrebt.

  1. Förderung von E-Taxi durch besonders attraktive E-Taxistände

Nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde besteht im öffentlichen Verkehrsraum keine Möglichkeit, eine erforderliche Beschilderung anzuordnen.

  1. E-Dienstfahrzeuge in städtischen Einrichtungen/Betrieben

Stellungnahme von SL und LVG:

Bereits seit 2014 werden bei SL und LVG die Betriebs-PKW durch PKW mit E-Kennzeichen sukzessive ersetzt. Mittlerweile sind bereits 8 Betriebs-Pkw durch 6 reine Elektroautos und 2 Plug-In Fahrzeuge ersetzt worden. Zeitgleich wurde die notwendige Ladeinfrastruktur aufgebaut.

Somit ist bereits ein großer Teil auf Elektromobilität umgestellt.

Bei zukünftigen Pkw Beschaffungen wird weiterhin auf die Beschaffung von Plug-In bzw. vollelektrische Fahrzeuge gesetzt, sodass die Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen zugelassen werden.

Weitere Maßnahmen sind in dem Bericht zur Förderung der E-Mobilität und seinen Anlagen bereits aufgeführt.

8.besonderer Stromtarif für E-Mobil-Hausanschlüsse

Von den Stadtwerken Lübeck ist mitgeteilt worden, dass der Stromvertrieb der Stadtwerke insbesondere aufgrund der fehlenden Nachfrage noch kein gesondertes Produkt für Privatkunden mit Ladesäulen anbietet.

9.weitere Ladesäulen im Stadtgebiet

Die derzeitig vorhandenen E-Ladesäulen der Stadtwerke Lübeck werden zurzeit noch in geringem Maß genutzt. Ein weiterer Ausbau ist von dort erst vorgesehen, wenn sich eine stärkere Nutzungsrate einstellt.

10.E-Busse beim Stadtverkehr

Stellungnahme von SL und LVG:

Die SL hat bereits in 2011 mit der Beschaffung von 10 Hybridbussen die ersten E-Busse eingeführt. Damit ist SL das erste Unternehmen in Schleswig-Holstein mit einer Elektrobusflotte. Zeitgleich wurde die Werkstatt unter anderem mit einem Dacharbeitsplatz für den E-Bus-Betrieb ertüchtigt und das Personal entsprechend geschult. Zusätzlich wird seit 2017 der Ausbildungsberuf KfZ-Mechatroniker/in mit Schwerpunkt System und Hochvolttechnik angeboten. Damit wird sichergestellt, dass das Fachwissen im eigenen Unternehmen vorhanden ist. Der nächste Schritt ist die Beschaffung von rein batteriebetriebenen Elektrobussen. Im Sommer 2017 wird jeweils ein Bus bei SL und LVG eintreffen. Die Betriebshöfe der SL und LVG werden mit einer entsprechenden Ladeninfrastruktur ertüchtigt und an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Die Werkstatt der LVG wird mit einem Dacharbeitsplatz für die Instandhaltung ausgestattet. SL und LVG planen die vollständige Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität bis 2035. Hierfür ist ein zeitgleicher Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig. Die finanziellen Mittel können nicht alleine durch SL und LVG getragen werden. Hier sind Bundes-, Landes- und Regionale Förderungen u. a. für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur notwendig.

11.Festsetzung von E-Ladeplätzen in B-Plänen

Eine verpflichtende Festsetzung kann nicht erfolgen. Sie werden als Anregungen in den B-Plänen aufgenommen.

12.weitere Bike&Ride-Anlagen mit Lademöglichkeiten an Bahnhaltepunkten

Die geplanten Bike+Ride-Anlagen Lübeck Travemünde-Hafen und Lübeck Travemünde-Skandinavienkai sollen ab Herbst 2017 gebaut werden. Beide Anlagen werden mit Ladeeinrichtungen für Akkus von Pedelecs oder E-Bikes in einer Sammelschließanlage ausgestattet.

Es wird zurzeit geprüft, ob am Standort Lübeck Travemünde-Strandbahnhof eine Bike+Ride-Anlage realisiert werden kann.

13.Gebührenbefreiung bei der Zulassung von E-Mobilen

Stellungnahme der Zulassungsstelle::

Die Gebühren für eine KfZ-Zulassung basieren auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst). Diese ist eine bundeseinheitliche Rechtsnorm und kann nur auf Bundesebene geändert werden.

Eine Gebührenbefreiung von E-Fahrzeugen ist in der derzeitigen Fassung nicht vorgesehen.

14.entgeltfreies Bewohnerparkrecht

Die Bewohnerparkausweise werden von der Straßenverkehrsbehörde im Bereich Stadtgrün und Verkehr ausgegeben. Von hier ist auf Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben worden:

Nach diesseitiger Rechtsauffassung ist eine Gebührenbefreiung für ein Bewohnerparkrecht für E-Fahrzeuge nicht möglich. Grundsätzlich werden die Gebühren für Amtshandlungen nach der Straßenverkehrsordnung durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Hierbei geht es nicht um ein Recht, was man sich über eine Gebühr erkauft, sondern um die Bezahlung der Verwaltungstätigkeit einschließlich der für die Verwaltung entstehenden Auslagen.

Gemäß der Anlage zu § 1 GebOSt Ziffer 265 können Gebühren in Höhe von 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr erhoben werden. In Lübeck wird schon seit Jahren die Gebühr in Höhe von 30,70 Euro vereinnahmt. Die GebOSt sieht in § 5 nur eine persönliche Gebührenfreiheit vor. Eine Gebührenfreiheit, um bestimmte Verkehrsarten zu fördern, ist in der GebOSt nicht enthalten.   

 

 

Herr Ramcke beantragt eine punktweise Abstimmung des Antrages.

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem einstimmig zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Absatz abstimmen:

(„Der Bericht über die Förderung der E-Mobilität in der VO/2016/04454 wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, auf Grundlage dieses Berichts dafür zu sorgen, dass

1. auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden kann, das Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zugelassen wird. Die Stadtverordnung über Parkgebühren soll spätestens im Mai 2017 entsprechend geändert werden“)

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Absatz:8 Stimmen

Gegen den ersten Absatz:6 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den ersten Absatz zu beschließen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Absatz abstimmen:

(„Der Bericht über die Förderung der E-Mobilität in der VO/2016/04454 wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, auf Grundlage dieses Berichts dafür zu sorgen, dass

2. für die Zufahrten zum Hochschulstadtteil baldmöglichst eine Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen für reine Elektro-Kfz erfolgt.“)

Abstimmungsergebnis:

Für den zweiten Absatz:7 Stimmen

Gegen den zweiten Absatz:7 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss empfiehlt bei Stimmengleichheit den zweiten Absatz abzulehnen.

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig (15 Stimmen) den geänderten Antrag zu beschließen.