Vorlage - VO/2017/05255  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr. Tempo 30 (Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017 - VO/2017/4864)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig an den Bauausschuss überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

Tempo 30

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich im Sonderarbeitskreis Verkehrsfragen dafür einzusetzen, dass die Anwendung der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 2. Januar 2017, welche die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen erleichtert, folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Die Geschwindigkeit wird ab dem 01. Juli 2017 in den Straßenabschnitten
  • Schönböckener Straße zwischen Robert-Schumann-Weg und Gravensteinstraße
  • Ziegelstraße im Bereich zwischen Ziegelteller und Fackenburger Allee und
  • Friedhofsallee von Bornhövedstraße bis zur Eutiner Straße

auf 30 km/h reduziert.

  1. Es erfolgt eine Evaluation, mit der die Auswirkungen dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Lärmentwicklung und Verkehrssicherheit überprüft werden. Über die Ergebnisse ist der Bürgerschaft spätestens nach einem Jahr zu berichten. Hierin sind konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 03.07.2017

TOP 4.2.3 Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen (Bericht von 5.660 – VO/2017/04999) in Verbindung mit

TOP 5.3.7 Antrag aus der Bürgerschaft vom 18.05.2017 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/004864)

Tempo 30

TOP 4.2.3:

Herr Pluschkell weist auf die in 2016 geführten Diskussionen auf allen politischen Ebenen hin, dass Gemeinden künftig auf Bundesstraßen innerorts eine entsprechende Regelung zu Tempo 30 vor Kitas usw. treffen können, und jetzt gehe die Verwaltung in ihrem Bericht nicht mehr davon aus. Er möchte wissen, ob es hierzu eine Prüfung beim Bereich Recht gegeben habe.

Frau Wenzel erläutert, dass aufgrund des am 01.01.2017 in Kraft getretenen Schulwegerlass des Landes diese Regelung des Bundes ausgehebelt worden sei und u.a. die Kindergärten davon nicht mehr betroffen wären. Sie bestätigt aber, dass fast alle Kindergärten in der Hansestadt Lübeck bereits in einer Nebenstraße lägen oder aber in temporeduzierten Bereichen.

 

Herr Klüssendorf möchte wissen, wie es mit den anderen Standorten aussähe, die seiner Meinung nach rund 2/3 einnähmen.

Frau Wenzel erläutert, dass hier eine Prüfung und ggf. Reduzierung auf Antrag möglich sei.

 

Herr Voht regt an, dass die Verwaltung sich mit der Problematik an das Fachgremium des Deutschen Städtetages wenden solle um dort eine Rückmeldung in der kommunalen Praxis abzugeben.

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

TOP 5.3.7:

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  2 Stimmen

Gegen den Antrag:  13 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.