Vorlage - VO/2017/05221  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung zur Unterstützung des Walderlebnistages 2017 in Höhe von 2.000 EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:82.56.10.00
Federführend:3.820 - Stadtwald Bearbeiter/-in: Sturm, Knut
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.09.2017 
38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung zur Unterstützung des Walderlebnistages 2017 in Höhe von 2.000 EUR wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 2.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung  im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 2.226.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 2.000,00 Euro zuständig.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

 


Anlagen