Vorlage - VO/2017/05199  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Krüger, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Im Haushaltsjahr 2017 wird für das Produktsachkonto 552001 144.785200 – Wasser und Hafen, Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer, Tiefbaumaßnahmen gem.
§ 95 f GO SH i. V. m. § 95 d Abs. 1 Satz 2 bis 5 GO SH eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 EUR außerplanmäßig bewilligt.

 

 

 


Verfahren

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung     

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

 

Die Kaimauer hat mit einer Standzeit von 54 Jahren das Ende der Lebensdauer erreicht. Wie die Ergebnisse einer Vielzahl von Bauwerksinspektionen aus den vergangenen Jahren belegen, sind Korrosion und Querschnittsverlust von Konstruktionsteilen der Spundwand bereichsweise so weit fortgeschritten, dass kurzfristig Handlungsbedarf zur künftigen Erhaltung des Anlegers 4 besteht. Insbesondere die Feststellung einer erheblichen Anzahl von Fehlstellen im Spundwandblech der vorhandenen Zwischenbohlen und von Versackungen in der Verkehrsfläche erfordern bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Kaianlage. Mittlerweile wurde eine Fläche aufgrund der eingeschränkten Verkehrssicherheit hinter der Spundwand auf einer Breite von 10,0 m auf der gesamten Länge der Kaianlage (190 m) gesperrt und der Anleger 4 kann nur noch eingeschränkt genutzt werden.

 

Es ist geplant eine neue Spundwand direkt vor die alte Kaimauerkonstruktion zu rammen und den Zwischenraum mit Beton zu verfüllen. Die Verankerung des neu zu erstellenden Betonholms erfolgt konstruktiv über den vorhandenen Betonholm mit Rundstahlankern im Abstand von 1,50 m. Die Fenderung erfolgt konventionell wie bereits in der Altkonstruktion mittels aufgehängter LKW Reifen am Betonholm. Das Vorbaumaß der neuen Liegewand beträgt am Betonholm gemessen lediglich 75 cm.

 

Mit der Vorlage VO/2017/05198 wird die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme beantragt. Der Beschlussvorschlag erfolgt mit dem Vorbehalt, dass der mit dieser Vorlage beantragten außerplanmäßigen Bewilligung durch die Bürgerschaft zugestimmt wird.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

 

Entsprechend der aktuellen Kostenberechnung vom Juni 2017 liegen die Gesamtkosten der Maßnahme bei 1.900.000 EUR netto. Unter dem Produktsachkonto 552001 144.7852000 – Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer stehen Mittel in Höhe von 400.000 EUR netto im Haushalt 2017 zur Verfügung. Für 2018 sind 1.500.000 EUR neu angemeldet worden, da Restemittel aus Vorjahren nicht mehr in das Jahr 2017 übertragen wurden. Es wird von einer Förderung in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten ausgegangen. Das entspricht einer Fördersumme von ca. 1.100.000 EUR.

 

Um den geplanten zeitlichen Ablauf der Maßnahme einzuhalten und eine weitere Verschlechterung des Zustandes am Anleger 4  zu verhindern, ist es erforderlich, die Bauleistungen im Oktober 2017 zu vergeben. Dafür ist es erforderlich, eine Verpflichtungsermächtigung gem. § 95 f Abs. 1 i. V. m. § 95 d Abs. 1 Satz 2 bis 5 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Deckung für diese Verpflichtungsermächtigung soll aus dem Produktsachkonto 552001 531.7852000 – Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Flächenausbau 2. BA, Tiefbaumaßnahmen erfolgen.

 

Das Strukturkonzept Skandinavienkai 2000 sieht den abschnittsweisen Ausbau des Skandinavienkais vor. Im Zuge des 2. BA ist die Herstellung weiterer Hafenbetriebsflächen vorgesehen. Aufgrund eines leicht veränderten zeitlichen Ablaufs der vorgesehenen Maßnahme  und in Abstimmung mit der LHG verschobenen Baubeginns wird die im Haushalt 2017 hierfür bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16.000.000 EUR nicht in voller Höhe benötigt. Entsprechend der aktuellen Kostenberechnung und des aktuellen zeitlichen Bauablaufes ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 14.000.000 EUR zu Lasten 2018 ausreichend.

Damit können 1.500.000 EUR der bestehenden Verpflichtungsermächtigung zur Deckung des Bedarfes bei der Maßnahme im Vorwerker Hafen herangezogen werden.

 

 

 


Anlagen

 

Keine