Vorlage - VO/2017/05194  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Erneuerung Bahnübergang "Am Waldsaum" (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Krüger, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

 

Im Haushaltsjahr 2017 wird für das Produktsachkonto 552001 810.785200 – Wasser und Hafen, Erneuerung Bahnübergang „Am Waldsaum“, Tiefbaumaßnahmen gem. § 95 f GO SH i. V .m. § 95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 415.000 EUR außerplanmäßig bewilligt.

 

 

 


Verfahren

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Betriebliche Nutzung der Bahnanlagen/Vorgesehene Baumaßnahme

 

Eisenbahninfrastrukturunternehmerin, Eigentümerin und Betreiberin der Lübecker Hafenbahn ist die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA).

 

Teil der Lübecker Hafenbahn ist die Hafenumgehungsbahn (LPA-Strecke 1137), die den Konstinkai mit dem bundesweiten Schienennetz der DB Netz AG verbindet. In Bahn-km 4,361 kreuzt die Gemeindestraße „Am Waldsaum“ die Hafenumgehungsbahn. Die Querung des Streckengleises wird für Straßenverkehrsteilenehmer mittels eines technisch gesicherten Bahnübergangs ermöglicht. Die Straße Am Waldsaum und der Bahnübergang bilden die Haupterschließung des angrenzenden Volksfestplatzes sowie der Kleingärten und des Naherholungsgebietes Lauerholz.

 

Es ist vorgesehen die altersbedingt abgängige Sicherungsanlage des Bahnübergangs durch eine neue zu ersetzten und den Straßenbereich an die zukünftig höheren Straßen- und Fußgängerverkehre anzupassen.

 

Mit der Vorlage VO/2017/05193 wird die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme beantragt. Der Beschlussvorschlag erfolgt mit dem Vorbehalt, dass der mit dieser Vorlage beantragten außerplanmäßigen Bewilligung durch die Bürgerschaft zugestimmt wird.

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

Gemäß aktueller Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 520.000 EUR. Davon stehen auf dem Produktsachkonto 552001 810.7852000 – Wasser und Hafen, Bahnübergang „Am Waldsaum“, Tiefbaumaßnahmen rund 105.000 EUR für Planungen und Vorbereitung des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die verbleibenden 415.000 EUR sind für den Haushalt 2018 angemeldet. Mit dem Beschlussvorschlag zu 1 dieser Maßnahme soll eine erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 415.000 EUR außerplanmäßig eingerichtet werden.

 

Für die Baumaßnahme gilt gemäß § 13 Abs. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Drittelregelung bezüglich der Kostenaufteilung zwischen dem Straßenbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr), dem Eisenbahnbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority) und durch das Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein). Die gesetzlich geforderte Kreuzungsvereinbarung wurde zwischen dem Straßenbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr) und dem Eisenbahnbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority) abgeschlossen und durch das Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) genehmigt. Damit tragen sowohl der Bereich Stadtgrün und Verkehr als auch der Bereich Lübeck Port Authority sowie das Land Schleswig-Holstein jeweils ein Drittel der hierfür anrechenbaren Bau- und Planungskosten in Höhe von ca. 510.000 EUR, also jeder ca. 171.000 EUR.

 

Das Kostendrittel, das durch die Lübeck Port Authority zu tragen ist, wird durch das Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehrs Schleswig-Holstein) gemäß
§ 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz zusätzlich noch zu ca. 50 % der förderfähigen Baukosten gefördert. Der Zuwendungsbescheid über etwa 85.000 EUR liegt bereits vor.

 

Das Kostendrittel, das durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr zu tragen ist, wird durch das Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) gemäß § 2 Nr. 5 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein sowie § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz zu insgesamt 85% der förderfähigen Kosten gefördert. Der Zuwendungsbescheid über EUR 145.000 liegt ebenfalls vor.

Der von der Hansestadt Lübeck zu tragende Eigenanteil stellt sich somit wie folgt dar:

Kostenca. EUR 520.000

abzügl. Kostenanteil Landca. EUR 171.000

abzügl Förderung LPAca. EUR   85.000

abzügl. Förderung Stadtgrün und Verkehr          EUR 145.000

Eigenanteil Hansestadt Lübeck     ca. EUR 119.000

 

Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Freigabe der Maßnahme, um einen Baubeginn entsprechend den Vorgaben des Fördergebers noch in diesem Jahr realisieren zu können.

Dafür ist eine Verpflichtungsermächtigung ausreichend, da in 2017 keine Auszahlungen für Bauleistungen erfolgen werden. Geplant ist derzeit ein Baubeginn im Dezember 2017, was für die Förderung, nach Aussage des Fördergebers, ausreichend ist.

 

Da die Gesamtmaßnahme unter dem Produktsachkonto 552001 810.7852000 im Haushalt geordnet ist, ist zu diesem Produktsachkonto eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Diese wird hiermit gem. § 95 f, Abs. 1 i. V. m. § 95 d, Abs. 1 Satz 2 bis 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein außerplanmäßig beantragt.

 

Die Deckung für diese Verpflichtungsermächtigung soll aus dem Produktsachkonto 552001 811.7853000 – Wasser und Hafen, Hafenbahn, Rangierfunkanlagen, sonstige Baumaßnahmen erfolgen. Mit dieser Maßnahme sollten die bestehenden analogen Funkanlagen der Hafenbahn gegen digitale Funkanlagen ausgetauscht werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist im investiven Haushalt 2017 u. a. eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018 in Höhe von 700.000 EUR eingeplant. Da im Bereich des Digitalfunks nach wie vor Schwierigkeiten im Betrieb und hinsichtlich der Zuverlässigkeit bestehen und sich der Digitalfunk auch im Bereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen noch nicht flächendeckend durchgesetzt hat, wurde die Umstellung der bestehenden analogen Funkinfrastruktur bei der Hafenbahn vorerst ausgesetzt und die Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, wenn die digitale Funktechnik zuverlässiger funktioniert und weiter verbreitet bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ist. Die bestehende Verpflichtungsermächtigung für diese Maßnahme kann deshalb zur Deckung des Bedarfes bei der Maßnahme 552001 810.7852000 verwendet werden.

 

 

 

 


Anlagen

 

Keine