Vorlage - VO/2017/05143  

Betreff: Anfrage von BM Puhle zur Vorlage 5088 vom 29. Juni 2017 über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:401.05.10/2017
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Thorn, Friedrich
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu VO 05143

Beschlussvorschlag

BM Puhle hat mit VO/2017/05118 gemäß § 16 GeschO der Bürgerschaft eine Anfrage zur Vorlage VO/2017/05088 „Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Bereich Schule und Sport“ gestellt.

 


Begründung

  1. Warum wurde der Punkt 7 neu eingearbeitet und nicht bereits im Fachausschuss Schule und Sport zu dem Thema berichtet? Der TSB wurde bereits am 06.06.17 über die Problematik unterrichtet.

 

Antwort:

Die Sanierung der Laufbahn Buniamshof ist notwendig, da es Absackungen in der Laufbahn gibt, die nicht mehr DIN gerecht sind. Bei der Sanierungsplanung und den vorgenommenen Probebohrungen konnte zur Kosteneinsparung davon ausgegangen werden, dass die Unterschicht aus Asphalt als Tragschicht weiter verwendet werden kann. Anfang Juni 2017 kamen bei den hier dokumentierten Baubesprechungen erste Zweifel auf, nachdem über die Probebohrungen hinaus die Untergrunduntersuchungen vorgenommen wurden. Es erfolgten dann in kurzen Abständen weitere Baubesprechungen mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich ein Mehrbetrag von 300.000,-€ für die Kompletterneuerung des Asphaltuntergrundes als Tragschicht veranschlagt werden muss. Aber auch hierzu bedurfte es zu diesem Zeitpunkt weiterer Untersuchungen. Im Senat am 14.06.2017 erfolgte die Vorgabe, dass erst nach endgültiger Ermittlung der Gesamtkosten bei Bedarf eine Vorlage in die Gremien zu gelangen hat und im Schul- und Sportausschuss am 15.06.2017 keine Vermutungen oder eventuell Maßnahmen zu berichten sind, von denen derzeit noch nicht bekannt ist, ob sie überhaupt erforderlich werden. Im Rahmen der vierteljährlichen TSB-Abstimmungsgespräche am 06.06.2017 hat der Bereich Schule und Sport lediglich darüber informiert, dass es eventuell hier Untergrundprobleme geben könnte, die eventuell zu Mehrkosten führen würden.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass nunmehr doch die Asphalttragschicht durch Aufbereitung, sprich Herausnahme und Wiedereinbringung, weiter verwendet werden kann und damit die Mehrkosten nicht mehr 300.000,-€ betragen, sondern lediglich 200.000,-€. Die von der Bürgerschaft beschlossene Deckung durch Verwendung von Maßnahmen zur Erneuerung von Akustikdecken ist somit nicht mehr notwendig. Eine entsprechende haushalterische Bereinigung ist bereitserfolgt.

 

  1. Deckungsvorschlag zu Punkt 7 sind u.a. die Akustikdecken in den Schulen.

Warum können diese nicht verbaut werden?

 

Antwort:

Wie bereits unter 1. ausgeführt, ist der Deckungsvorschlag Akustikdecken nicht mehr notwendig. Die zunächst veranschlagte Deckung hierzu war möglich geworden, weil im Bereich Gebäudemanagement der Personalengpass gerade in der Abarbeitung dieser Maßnahmen so gravierend war und ist, dass die in 2017 bereitgestellten Mittel für Akustikmaßnahmen nicht verbaut werden können.

 

  1. Im Fachausschuss Schule und Sport wurde zu der Vorlage berichtet, dass die Verwaltung mit den entsprechenden Schulen gesprochen hat. Wann hat das Gespräch mit der Kaland-Schule stattgefunden und wie war das Ergebnis? Gibt es eine Einverständniserklärung der Kaland-Schule? Diese ist der Antwort beizulegen.

 

Antwort:

Zum Verfahren ist zunächst einmal zu sagen, dass das Einverständnis eines Schulleiters zur Mittelbewirtschaftung des Schulträgers an keiner Stelle vorgesehen ist. Wie und in welcher Form Mittel bewirtschaftet werden, ist die alleinige Angelegenheit der Hansestadt Lübeck.

 

Zum Sachverhalt ist zu sagen, dass es einen Bürgerschaftsbeschluss über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Kaland-Schule in Höhe von insgesamt 1.050.000 EUR gibt. Diese Mittel sind im Haushalt eingestellt und bleiben auch weiterhin eingestellt. Es wurden in dem hier nachgefragten Verfahren lediglich Verpflichtungsermächtigungen verändert, da mit einer Umsetzung der Baumaßnahme an der Kaland-Schule in diesem Jahr noch nicht begonnen werden kann und daher diese Mittel in diesem Jahr auch nicht benötigt werden, dementsprechend im Zuge einer optimierten Bewirtschaftung der Gesamtinvestitionskosten zur Deckung anderer Maßnahmen angeboten werden können. In Abstimmung mit dem Bereich Haushalt und Steuerung werden sie im nächsten Jahr, ausgewiesen durch entsprechend veränderte Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt wieder zur Verfügung gestellt. Zu keiner Zeit wurden hier der Schule Mittel gekürzt, im Gegenteil, es sind jetzt zum neuen Haushalt sogar noch mehr Mittel angemeldet worden, s. unter 4.
 

Der Schule wurde auf Nachfrage in mehreren Telefonaten dieser Sachverhalt erklärt, zuletzt am 21.06.2017 und dann am gleichen Tage sowohl während als auch nach der Regionalkonferenz zur Schulentwicklung für St. Jürgen ebenfalls noch einmal.

 

  1. Liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 1,6 Mio € für den Ausbau der Kaland-Schule vor? Im Ausschuss wurde über eine Kostenschätzung von 1,6 Mio € gesprochen. Diese bitte ebenfalls der Antwort beifügen.

 

Antwort:

Die Kaland-Schule und der Trägerverein der offenen Ganztagsschule haben in eigener Regie eine architektonische Planung bei einem Fachingenieur zum Ausbau des Daches schon im Jahre 2012 beauftragt. Das Ergebnis dieser Planungsstudie hat ein Kostenvolumen von 1,46 Mio. EUR erbracht. Nach Einschätzung des Bereiches Gebäudemanagement waren bei dieser Studie etliche Dinge, wie Sanierungsvorgaben der Bauordnung, nicht berücksichtigt und bei einer groben Kostenschätzung durch das GMHL ergab sich ein Volumen von 1,6 Mio € (s. Deckblatt der damaligen Kostenschätzung).

Zwischenzeitlich hat die Fachbereichsleitung 4  nach Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und der hier nachgewiesenen ansteigenden SchülerInnenzahl, vor allem im Grundschulbereich und im Abgleich mit den in der Hansestadt Lübeck vorhandenen Grundschulkapazitäten das Gebäudemanagement gebeten, gem. der Geschäftsanweisung GMHL eine Ausbauplanung für das Dachgeschoss vorzunehmen. Die Planungsmittel stehen mit 100.000 € im Haushalt 2017 zur Verfügung. Darüber hinaus sind entsprechende Haushaltsmittel für 2018 angemeldet. Diese Anmeldung wurde in Absprache mit dem GMHL aufgrund inzwischen eingetretener allgemeiner Kostensteigerungen noch einmal um 100.000 EUR auf nunmehr insgesamt 1,7 Mio. EUR angehoben.

 


Anlagen

Kostenschätzung zu Ziffer 4 der Antwort

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu VO 05143 (170 KB)