Vorlage - VO/2017/05132  

Betreff: III. Teilaufhebung des Sanierungsgebietes "Block 1, 5, 6, 7, 8 tlw. - Große Burgstraße" (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Satzungsbeschluss mit Lageplan
Anlage 2 - Grundstücks- und Straßenflächen

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur III. Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 1, 5, 6, 7, 8 tlw. – Große Burgstraße“ wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB). Diese Rechtspflicht ergibt sich aus Art. 14 Grundgesetz, da nach Durchführung der Sanierung eine Beschränkung des Eigentums und anderer Rechtspositionen entsprechend den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des BauGB nicht mehr erforderlich ist.

 

Weil die städtebaulichen und baulichen Missstände im Block 1, 5, 6, 7, 8tlw. weitgehend behoben waren, erfolgte am 19.12.2007 eine 2. Teilaufhebung. Nur bei wenigen Grundstücken verblieb der Sanierungsvermerk im Grundbuch. Dadurch war neben dem möglichen Einsatz von Städtebaufördermitteln auch eine erhöhte steuerliche Abschreibung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen möglich.

In dem Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ stehen jetzt keine Städtebauförderungsmittel mehr zur Verfügung, die für neue Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten eingesetzt werden könnten. Für die beiden Grundstücke Große Burgstraße 9 und 53 sind bereits Städtebauförderungsmittel bewilligt worden. Sobald diese Maßnahmen abgeschlossen sind, wird eine endgültige Aufhebung des Sanierungsgebietes erfolgen.

 

Demgemäß wird vorgeschlagen, die III. Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Block 1, 5, 6, 7, 8tlw. – Große Burgstraße“ zu beschließen. Die hiervon betroffenen Grundstücks- und Straßenflächen ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß §§ 154 ff. BauGB. Die erhobenen Beträge sind haushaltsneutral, da diese unverzüglich über die Grundstücks-Gesellschaft "Trave" mbH - Sanierungsträgerin der Hansestadt Lübeck – mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden müssen.

 


Anlagen

Anlage 1 – Satzungsbeschluss mit Lageplan

Anlage 2 – Grundstücks- und Straßenflächen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Satzungsbeschluss mit Lageplan (391 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Grundstücks- und Straßenflächen (33 KB)