Vorlage - VO/2017/04956  

Betreff: SPD: AT zu Top 5.1 VO/2017/04808: Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass

auch weiterhin eine direkte Terminvergabe im Rahmen der Servicezeiten möglich ist,

der Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter- Personalschlüssel gem. Organisations- und Stellenplan der HL in diesen Bereichen immer zu 100% erfüllt wird. Ggf. ist die Personalbemessung zu überarbeiten und anzupassen.

weiterhin bitten wir um Prüfung,

ab wann eine gegenseitige Vertretungsregelung zw. den einzelnen Servicebüros (Stadtteilbüros und Zulassungsstelle) möglich ist, um "Spitzenzeiten" gegenseitig abfedern zu können.

Ferner ist zu berichten, wie der Bürgerschaftsbeschluss zur Organisationsänderung der Stadtteilbüros vom 27.11.2014 abgearbeitet wurde:

Laufende Nummer 3.29 der „Maßnahmen Konsolidierungskonzept 2015“,

Anlage 6 zur Haushaltsatzung wird umgesetzt, nachdem die Verwaltung den Online Service optimiert sowie alternative Anlaufstellen für den Bürgerservice  in bestehenden Einrichtungen in den Stadtteilen errichtet hat.

 

Im Rahmen der Berichterstattung ist ferner zu prüfen, wie bereits in den Stadtteilen vorhandene städtische Dienstleistungen fachbereichsübergreifend an zentralen Orten gemeinsam mit den ursprünglichen Dienstleistungen der Stadtteilbüros niedrigschwellig gebündelt werden können. Ein Umsetzungskonzept ist vorzulegen.

 


Begründung

erfolgt ggf. mündlich

 


Anlagen