Vorlage - VO/2017/04922  

Betreff: Jahresbericht 2016 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
05.09.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.09.2017 
33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Jahresbericht Behindertenbeauftragte - 2016

Beschlussvorschlag

 

 

Allgemeine Vorbemerkung:

 

Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck.

 

Da die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales eingebracht.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck selbst verantwortlich ist.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eine eigene Anmerkung verfassen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Begründung:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 mit der Richtlinie der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in  § 1 Abs. 7 beschlossen: „Die/der Beauftragte erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.“ Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.

 


Anlagen

Jahresbericht 2016 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Hansestadt Lübeck.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresbericht Behindertenbeauftragte - 2016 (90 KB)