Mit der vorgelegten Entgeltordnung sowie der Honorarordnung sollen Entgelt- und Honorar-ordnung vom 24.05.2012 abgelöst werden.
Zielsetzung
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
- Steigerung der Einnahmen durch Anpassung der Kursentgelte an die seit 2012 gestiegenen Kosten für die Planung und Durchführung der VHS-Veranstaltungen
- Berufsschüler/innen werden der Gruppe der Ermäßigungsberechtigten hinzugefügt
- Steigerung der Einnahmen durch die Erhöhung des Entgeltes für die Nutzung der Räume der VHS Lübeck außerhalb des VHS-Veranstaltungsbetriebes
- Der Honorarsatz für allgemeine Kurse pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) wird um 1,50 Euro erhöht
Der Kostendeckungsgrad erhöht sich von 78,6 % (bisheriger Haushaltsplan 2017) auf 79,1 % (2018).
Änderungen Entgeltordnung
Zu §2 (2)
Die Basispauschale wird für Kurse mit mehr als 4 Unterrichtsstunden um 0,50 Euro erhöht auf 3,50 Euro. Es wird mit Mehreinnahmen von 5.000 Euro gerechnet. Als Grundlage für die Berechnung wurden die Ist-Zahlen aller relevanten Kurse 2015 herangezogen.
Bei Kursen mit bis zu 4 Unterrichtsstunden bleibt der Betrag von 3,00 Euro, damit sich das Entgelt insgesamt nicht unverhältnismäßig erhöht.
Zu §2 (3)
Der Grundbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen wird um 0,20 Euro erhöht auf 2,90 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 7,4 %. Es wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 30.000 Euro gerechnet. Als Grundlage für die Berechnung wurden die Ist-Zahlen aller relevanten Kurse 2015 herangezogen.
Zu §2 (4)
Die Formulierung für den Aufschlag bei Veranstaltungen / Kursen mit höherem Planungsaufwand oder höheren Honorarkosten wird dahingehend geändert, dass dieser Aufschlag in der Regel zu erheben ist (bisher Kann-Bestimmung).
Zu §4 (2)
Ermäßigungsberechtigt sind nun auch Berufsschüler/innen. Außerhalb des Angebotes „Deutsch als Fremdsprache“ ist der Anteil der Teilnehmer/innen im Alter bis 25 Jahre sehr gering. Ziel ist, mehr Berufsschüler/innen als Teilnehmer/innen zu gewinnen. Es wird erwartet, dass dadurch die Mindereinnahmen zumindest ausgeglichen werden.
Der Lübeckpass wurde von der LÜBECKCARD abgelöst.
Zu §9 (2)
Die Raumnutzungsentgelte werden neu festgesetzt
a) VHS Aula, Falkenplatz (zzgl. Technik)
bis zu einer Dauer von 3 Stunden200,00 Euro (bisher 150 Euro)
für jede weitere angefangene Stunde50,00 Euro(bisher 30 Euro)
b) VHS Saal, Hüxstraße (zzgl. Technik)
bis zu einer Dauer von 3 Stunden200,00 Euro(bisher 150 Euro)
für jede weitere angefangene Stunde50,00 Euro(bisher 30 Euro)
c) Yogaraum (Hüxstraße), Entspannungsraum / Multifunktionsraum (Falkenplatz)
bis zu einer Dauer von 3 Stunden80,00 Euro(bisher 60 Euro)
für jede weitere angefangene Stunde20,00 Euro(bisher 15 Euro)
d) Turnhalle, Falkenplatz
bis zu einer Dauer von 3 Stunden120,00 Euro(bisher 60 Euro)
für jede weitere angefangene Stunde30,00 Euro(bisher 15 Euro)
e) IT-Raum, Falkenplatz (inkl. Technik)
bis zu einer Dauer von 3 Stunden250,00 Euro (bisher 200 Euro)
für jede weitere angefangene Stunde75,00 Euro(bisher 50 Euro)
f) Sonstige VHS-Kursräume
bis zu einer Dauer von 3 Stunden60,00 Euro(bisher 40 Euro)
für jede weitere angefangene Stunde15,00 Euro(bisher 10 Euro)
g) Aufenthaltsraum/Küche Falkenplatz incl. Geschirrnutzung
bis zu einer Dauer von 3 Stunden120,00 Euro(bisher nicht enth.)
für jede weitere angefangene Stunde30,00 Euro (bisher nicht enth.)
Auf Basis der Ist-Zahlen des Vorjahres wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 2.000 Euro gerechnet.
Änderungen Honorarordnung
Zu §2 (2)
Der Honorarsatz für allgemeine Kurse je Unterrichtsstunde (45 Minuten) wird nach der letzten Erhöhung vor 5 Jahren jetzt um 1,50 Euro auf 20,00 Euro erhöht. Damit wird nun auch in Lübeck ein Honorarniveau erreicht, das bei vergleichbar großen Volkshochschulen schon seit einigen Jahren gezahlt wird.
Insgesamt wird mit einer Mehrausgabe von ca. 22.000 Euro gerechnet.