Seit dem Frühjahr 2008 ist die Eric-Warburg-Brücke dem öffentlichen Verkehr übergeben und befindet sich im ständigen Betrieb. Hierzu wurden mit Beschlüssen der Bürgerschaft vom 29.03.2007 und 25.06.2009 Regelungen der Öffnungszeiten verabschiedet.
Aufgrund erheblich gestiegener Schifffahrtsbewegungen auf der Trave, verursacht durch ein Fahrgastschiff, das seit Mai 2015 einen regelmäßigen Liniendienst zwischen Travemünde und Lübeck anbietet, stieg die Anzahl der täglichen Öffnungen in den Sommermonaten von durchschnittlich 3,3 auf 6,4 Öffnungen je Tag. Da der Straßenverkehr auf dem Nordtangentenzug auf ca. 30.000 Fahrzeuge am Tag angewachsen ist, hat jede Öffnung, vor allem in den Spitzenstunden zwischen 7:00 – 8:00 Uhr (2477 Kfz) bzw. 15:00 – 16:00 Uhr (2262 Kfz) erhebliche Auswirkungen, die sich in Staus bis zur Lohmühle zeigen.
Somit zeigt sich ein Bedarf für die Neuregelung der Bedingungen zum Öffnen der Eric-Warburg-Brücke, vor allem hinsichtlich regelmäßiger und häufiger Anforderungen aufgrund von Schifffahrten im Liniendienst.
Diese Vorlage enthält zwei Änderungen gegenüber dem bestehenden Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2009:
- Fahrgastschiffe im Liniendienst (mit entsprechender Bauhöhe), die zwar zu den Berufsschiffen zu zählen sind, die aber aufgrund ihres regelmäßigen Fahrplans zu erheblich häufigeren Öffnungen der Eric-Warburg-Brücke führen, werden dazu verpflichtet, sich an die Regelöffnungszeiten zu halten. Dieser Beschluss ist aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck und der Hansestadt Lübeck vom 05./17.12.2008 möglich, hier heißt es unter § 8 Abs. 1:
„Den Belangen der Schifffahrt wird durch Brückenöffnungen angemessen Rechnung getragen. Die Durchfahrt richtet sich nach den Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Öffnung der Brücke erfolgt auf Anforderung.
Der Hansestadt Lübeck bleibt vorbehalten, unter Berücksichtigung der Belange der Schifffahrt feste Öffnungszeiten für die Nordtangentenbrücke im Einvernehmen mit der WSV festzulegen. Sollten sich die Belange der Schifffahrt ändern, ist die WSV berechtigt, eine Anpassung der Öffnungszeiten zu erwirken.“
Als neu zu definierende Belange sind eindeutig die Veränderungen und Zunahmen der Fahrgastschifffahrt zu nennen. Denn obwohl diese zur Berufsschifffahrt zählen, wird hier durch den regelmäßigen Fahrgastschifffahrtsverkehr ein neuer Regelungstatbestand geschaffen, der diese Ausnahme zulässt.
Schiffe mit einer geringeren Bauhöhe, die unterhalb der Brücke in der Haupt- oder Nebenschifffahrtsöffnung passieren können, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Des Weiteren haben Schiffe, die bereits einen Liniendienst auf dieser Strecke anbieten, Bestandsschutz. Dieser bezieht sich aber nur auf das konkrete Schiff und den bestehenden Fahrplan. Bestandsschutz genießt derzeit die „MS Hanse“ der Böttcherreederei, von dort wurde der Hansestadt Lübeck eine Änderung der Bauhöhe zugesagt, so dass zu erwarten ist, dass das Schiff zukünftig bis zu bestimmten Hochwasserständen weitgehend unter der geschlossenen Brücke passieren kann.
Die Formulierung des Beschlusses ist trotzdem erforderlich, um künftig mögliche weitere Schifffahrtslinien zu lenken.
- Aufgrund der stetigen Veränderung der Belange der Schifffahrt besteht ein erhöhtes Interesse, zeitnah durch den „kurzen Abstimmungsweg“ zwischen der Hansestadt Lübeck und dem WSA auf diese einzuwirken. Deswegen werden keine Öffnungszeiten mehr in einem Bürgerschaftsbeschluss festgelegt. Dadurch ist die Verwaltung in der Lage, leichter Anpassungen an neue Gegebenheiten durchzuführen. Eine einseitige Bevorteilung ist dadurch nicht möglich, da sowohl Straßenverkehrsbehörde als auch das Wasser- und Schifffahrtsamt und die Hafenbehörde zu beteiligen sind.
Es ist geplant, ggf. die festen Öffnungszeiten am Mittag und am Nachmittag um eine halbe Stunde an den Fahrplan der „MS Hanse“ anzupassen (von derzeit 9:30, 12:00, 17:30 und 19:30 auf 9:30, 12:30, 17:00 und 19:30 Uhr).
Die anderen Regeln (Berufsschifffahrt und Traditionssegler) werden nicht geändert, sie haben sich in der Vergangenheit bewährt.