Vorlage - VO/2017/04520  

Betreff: Personalbemessung für die Einsatzleitstelle der Feuerwehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.09.2017 
38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2017 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen VO_2017_04520
Sachverständigengutachten zur Neubemessung der Tischbesetztzeiten und des Gesamtpersonalbedarfs für die ILS Lübeck in der Hansestadt Lübeck

Beschlussvorschlag

  1. Das Sachverständigengutachten der Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH zur „Neubemessung der Tischbesetztzeiten und des Gesamtpersonalbedarfs für die ILS Lübeck in der Hansestadt Lübeck“ vom 22. Dezember 2015 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der sich aus dem unter 1. aufgeführten Sachverständigengutachten ergebende Mehrbedarf von insgesamt 9 Planstellen ist stellenplanmäßig für die Haushaltsjahre 2018 bzw. 2019 zu ordnen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Spezifische Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 5 der Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes
 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG) regelt in § 5 Abs. 2 Nr. 1, dass eine Rettungsleitstelle alle Einsätze in ihrem Zuständigkeitsbereich zu lenken hat. Hierzu muss sie alle Hilfeersuchen entgegennehmen und unverzüglich die Entsendung von Einsatzkräften und –mitteln auf der Grundlage von landesweit abgestimmten Einsatzplänen veranlassen. § 6 Abs. 5 DVO-RDG konkretisiert diese Anforderung dadurch, dass der Träger des Rettungsdienstes, hier die HL, eine angemessene und landesweit einheitliche Reaktionszeit für die Abfrage und Bearbeitung von Notrufen zu gewährleistet hat. Ein wesentliches Kennzeichen für diese Gewährleistung ist die Personalbemessung.

 

Im September 2011 beauftragten die Leitstellenträger der ILS Kiel sowie der Kooperativen Regionalleitstellen Nord (Harrislee) und West (Elmshorn) zusammen mit den Krankenkassenverbänden (KKV) ein Sachverständigengutachten zur Berechnung des Personalbedarfs. Die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH erstellte dieses Gutachten.

 

Seit diesem ersten Gutachten haben sich sowohl die Einsatzzahlen als auch die Verteilung der Einsätze im Tagesverlauf so signifikant verändert, dass 2015 eine erneute Überprüfung notwendig wurde. Neben einer Überprüfung der drei bereits betrachteten Leitstellen wurde nun auch eine Erstprüfung der Leitstellen Holstein (Norderstedt), Neumünster sowie Lübeck erforderlich. Die letzte Personalbemessung für das Leitstellenpersonal der Hansestadt Lübeck stammt aus dem Jahr 2001.

 

Da mit dem 2015 erstellten Gutachten sechs von sieben in Schleswig-Holstein vorhandene Leitstellen durch denselben Gutachter betrachtet wurden, liegt eine landesweit einheitliche und vergleichbare Personalbemessung vor. Die Kosten für die Teilnahme der HL an dem Gutachten, das seit Dezember 2015 vorliegt, können laut Schreiben der KKV vom 05.05.2015 im Rahmen der Entgeltverhandlungen als Beratungskosten in den Kosten-Leistungsnachweis (KLN) eingestellt werden. Diese Kosten sind damit refinanzierbar.

 

Das als Anlage beigefügte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für den geordneten und sicheren Regelbetrieb der ILS Lübeck rechnerisch 30,42 Planstellen erforderlich sind. Gemäß aktuellem Stellen- und Brandschutzbedarfsplan sind für den regelhaften Betrieb der Einsatzleitstelle 20,5 Planstellen vorgesehen (13 Leitstellendisponenten, 5 operative Leitun-gen (OPL), 1,5 IT-Administratoren und 1 Leiter der Leitstelle). Der Gutachter empfiehlt daher die Schaffung von insgesamt 9,93 Planstellen (5,93 Leitstellendisponenten, 1 OPL, 2 IT-Ad-ministratoren und 1 stellv. Leiter der Leitstelle). Zusammenfassend sind die Ergebnisse auf den Seiten 31 bis 34 des Gutachtens unter den Gliederungspunkten 2.5 bis 2.8 dargestellt.

 

Aufgrund der derzeitigen Planstellenausstattung der ILS kann die zeitgerechte Annahme und Bearbeitung von Notrufen nicht garantiert werden. Seit 2015 setzt die Feuerwehr deshalb als improvisierte Notlösung immer wieder Personal aus anderen Bereichen der Feuerwehr zur Verstärkung ein. Dadurch fehlt das Personal in diesen Aufgabenbereichen.

 

Trotz dieser Verstärkung ist es zurzeit nicht möglich, den gesetzlichen Aufgaben in Notfallrettung und Krankentransport gerecht zu werden. So kann die im Gutachten als notwendig geforderte Anzahl von Notrufannahme- und Bearbeitungsplätzen in den Tages- und Spitzenzeiten nicht besetzt werden. Als eine Kompensationsmaßnahme entfällt daher regelhalft die Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals, was auf Dauer zu einem Qualitätsverlust in der Notrufbearbeitung führen wird.

Die personelle Unterbesetzung der ILS führt zu verlängerten Notrufannahmezeiten. Durch die mangelhafte Fortbildung der MitarbeiterInnen der ILS wird darüber hinaus die Qualität der Notrufbearbeitung beeinträchtigt. Werden Personen infolge dieser organisatorischen Minderausstattung der ILS geschädigt, sind die Folgen für die Hansestadt Lübeck und deren verantwortliche Personen kaum abschätzbar. Spätestens seit der Auswertung des o. a. Gutachtens sind die personellen Erfordernisse der ILS bekannt.

Im Rahmen des „Gutachtens zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel“ (Wirtschaftlichkeitsgutachten) wurde die personelle Ausstattung der ILS nicht explizit betrachtet, da die Erstellung des Leitstellengutachtens bereits beauftragt war. Der Gutachter des Wirtschaftlichkeitsgutachtens kommt mit Bezug auf die einsatzbezogene Führungsfähigkeit der Feuerwehr Lübeck zu dem Ergebnis, dass eine Einsatzfunktion „Lagedienst“ einzuführen ist. Diese Funktion übernimmt zwar keine Tätigkeiten in der Notrufannahme und –bearbeitung, hat ihren Arbeitsplatz aber in der ILS. Aufgabe des Lagedienstes ist die Unterstützung des Einsatzleiters vor Ort mit allen im Hintergrund notwendigen Maßnahmen sowie die Sicherstellung des Grundschutzes für den Rest der Stadt, da es jederzeit zu weiteren Einsätzen kommen kann. Mit dem im Leitstellengutachten genannten OPL kann die Funktion Lagedienst nicht gleichgesetzt werden, da dieser im Einsatzfall bei der Notrufbearbeitung unterstützen muss und überdies bereits damit beauftragt ist, die technische und personelle Einsatzfähigkeit der ILS aufrecht zu halten. In Kiel wurden daher entsprechend den Empfehlungen von Wirtschaftlichkeits- und Leitstellengutachten beide Funktionen geschaffen und besetzt.

 

Zur Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens wurden von der Bürgerschaft am 24.11.2016 (VO/2016/03618) fünf Stellen für die Funktion des Lagedienstes beschlossen. Eine dieser Planstellen kann synergetisch für die im Leitstellengutachten geforderte Planstelle des stellv. Leiters der ILS verwendet werden. Diese Planstelle (A11 SHBesG) wird in weiterer Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens als eine neu zu schaffende Lagedienststelle für den Haushalt 2018 vorgesehen.

 

Zur Umsetzung des Leitstellengutachtens sind daher noch 6 Planstellen für Leitstellendispo­nenten (A 9 SHBesG), 1 Planstelle für OPL (A9+Z SHBesG) und 2 Planstellen für IT-Administratoren (EG 9 TVöD) zu schaffen. Aus finanzwirtschaftlichen Gründen ist eine Verteilung der Stellenneuschaffungen auf die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vorgesehen. 3 Planstellen für Disponenten, 1 Planstelle für OPL und 1 Planstelle für IT-Administration sollen im Stellenplan 2018, die übrigen Planstellen im Stellenplan 2019 geordnet werden.

 

Die Kosten für den ermittelten Personalbedarf fließen gem. der Vereinbarung von Eckpunkten zwischen den Krankenkassenverbänden und den Trägern des Rettungsdienstes, dem sog. „Eckpunktepapier“, zu 50 % in die Entgeltberechnungen ein und werden damit in diesem Umfang von den Krankenkassenverbänden übernommen.

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

Sachverständigengutachten zur Neubemessung der Tischbesetztzeiten und des Gesamt-personalbedarfs für die ILS Lübeck in der Hansestadt Lübeck vom 22. Dezember 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen VO_2017_04520 (57 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Sachverständigengutachten zur Neubemessung der Tischbesetztzeiten und des Gesamtpersonalbedarfs für die ILS Lübeck in der Hansestadt Lübeck (736 KB)