Vorlage - VO/2015/03129  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 195.000,00 EUR für die Sanierung des Portalkranes Nr. 22 auf der Nördlichen Wallhalbinsel, Behnkai (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Krüger, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.11.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Fin. Auswirkungen Spende Possehl

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 195

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 195.000 EUR zur Sanierung des Portalkranes Nr. 22 wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende

Begründung

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende in Höhe von 195.000,00 EUR erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2015 einen Gesamtwert von 1.881.650,00 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende in Höhe von 195.000,00 EUR zuständig.

 

Die Spende ist bestimmt für die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Portalkranes Nr. 22 am Behnkai auf der Nördlichen Wallhalbinsel.

 

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

 

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

 

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Fin. Auswirkungen Spende Possehl (10 KB)