Vorlage - VO/2015/03097  

Betreff: Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.11.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.11.2015 
21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Auswerungsbericht 04.40.00
Anlage 2 - Planoriginal 04.40.00
Anlage 3 - Teil A Planzeichnung A3 - 04.40.00
Anlage 4 - Teil B Textliche Festsetzungen 04.40.00
Anlage 5 - Begründung 04.40.00

1

Beschlussvorschlag

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 BauGB beteiligt:

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.530 Gesundheitsamt

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

 

 

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegenden Auswertungsbericht)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Dringlichkeit:

 

Für Teile des Plangebietes besteht eine Veränderungssperre, die im Okt. 2015 ausläuft. Bauanträge (einschließlich Anträge auf Nutzungsänderungen) können nur fristgerecht hinsichtlich der Vereinbarkeit der künftigen Ziele des Bebauungsplanes geprüft werden, wenn der Satzungsbeschluss noch im Nov. 2015 erfolgt.

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

siehe Anlage 5

Begründung

siehe Anlage 5

1

Anlagen

1              Auswertungsbericht bestehend aus Teil A zu den im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und aus Teil B (1 bis 4) zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen sowie die § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. (Prüf- und Abwägungsbericht)

2              Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel -, Entwurf zum Satzungsbeschluss (Planoriginal)

3              Teil A - Planzeichnung mit Legende  (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

4              Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

5              Begründung zum Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel -, Entwurf zum Satzungsbeschluss

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Auswerungsbericht 04.40.00 (1165 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Planoriginal 04.40.00 (7481 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Teil A Planzeichnung A3 - 04.40.00 (2161 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Teil B Textliche Festsetzungen 04.40.00 (37 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Begründung 04.40.00 (5066 KB)