Vorlage - VO/2015/02867  

Betreff: Gesellschafterentscheidungen in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Beteiligt:3.030 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Beyer, Jesko   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.10.2015 
36. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH, test. Abschluss 2014

Information des Hauptausschusses über Gesellschafterentscheidungen, die in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) zu treffen sind (Verfahren gem

Beschlussvorschlag

Information des Hauptausschusses über Gesellschafterentscheidungen, die in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) zu treffen sind (Verfahren gem. Hauptausschuss-Befassung vom 25.01.2011):

  • Feststellung des Jahresergebnisses 2014 und Entgegennahme des Lageberichts der Geschäftsführung;
  • Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2014;
  • Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014;
  • Bestellung eines Jahresabschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses über das Geschäftsjahr 2015.
Die EZL hat keinen Aufsichtsrat, sodass das in der Hansestadt Lübeck praktizierte Hauptausschussverfahren für Gesellschafterentscheidungen nicht angewendet werden kann

Begründung

Die EZL hat keinen Aufsichtsrat, sodass das in der Hansestadt Lübeck praktizierte Hauptausschussverfahren für Gesellschafterentscheidungen nicht angewendet werden kann. Der Hauptausschuss hat deshalb am 25.01.2011 folgende Verfahrensregeln zur Kenntnis genommen:

  1. Der Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe wird fortlaufend über die wirtschaftliche Entwicklung der EZL einschließlich des Inhalts der Quartalsberichte unterrichtet. (Zuständigkeit aus § 6 der Hauptsatzung – die EZL ist als Beteiligung dem Sondervermögen der EBL zugeordnet und wird dort bilanziert.)
  2. In Angelegenheiten, in denen die Gesellschafterversammlung der EZL eine Entscheidung zu treffen hat (im Regelfall: Beschluss über den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresergebnisses, die Bestellung des Wirtschaftsprüfers etc.) wird dem Hauptausschuss als zuständigem Beteiligungsausschuss berichtet.
  3. Auf der Grundlage dieses Berichtes entscheidet der Hauptausschuss, ob im Einzelfall ein Beschluss für notwendig gehalten wird.

 

Der Hauptausschuss wird hiermit schriftlich informiert.

 

Folgende Entscheidungen sollen in der Gesellschafterversammlung getroffen werden:

 

Feststellung des Jahresergebnisses 2014 und Entgegennahme des Lageberichts (Anlage 1):

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 153.818,63 €. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Geschäftsführung hat den Lagebericht über das Geschäftsjahr 2014 vorgelegt.

Der Werkausschuss EBL wurde am 10.09.2015 informiert.

Gesellschafterentscheidung: Der Jahresabschluss wird festgestellt.

 

Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2014:

Der Gesellschafter hat über die Verwendung des Jahresgewinns zu entscheiden.

Der Werkausschuss EBL wurde am 10.09.2015 informiert.

Gesellschafterentscheidung: Aus dem Jahresüberschuss werden 76.909,32 € an den Gesellschafter ausgeschüttet, der verbleibende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014:

Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns ist auch die Geschäftsführung zu entlasten.

Der Werkausschuss EBL wurde am 10.09.2015 informiert.

Gesellschafterentscheidung: Herrn Manfred Rehberg wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

Bestellung eines Jahresabschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses über das Geschäftsjahr 2015:

Die EZL ist im Sondervermögen Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) bilanziert. Daher ist bisher der jeweilige Abschlussprüfer der EBL zugleich mit der Prüfung des EZL-Abschlusses beauftragt worden. Dies hat sich bewährt.

Mit der Prüfung des Abschlusses zum 31.12.2015 der EBL soll die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lübeck beauftragt werden. Dementsprechend soll die BDO Lübeck auch den Abschluss der EZL prüfen.

Der Werkausschuss EBL wurde am 10.09.2015 informiert.

Gesellschafterentscheidung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lübeck wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 beauftragt.

 

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Anlagen

  1. Jahresabschlussbericht zum 31.12.2014 der EZL

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH, test. Abschluss 2014 (339 KB)