1. Einleitung
Im November 2014 wurde der Bericht „Förderung der Lübecker Schulkindbetreuung – Ganztag an Schule“ (VO/2014/01997) von den Gremien zur Kenntnis genommen (s. Anlage).
Mit dem Bericht wurde zum einen aufgezeigt, welche vielfältigen Entwicklungen sich in den letzten Jahren im Bereich der Schulkindbetreuung vollzogen haben und zum anderen wurde eine Neustrukturierung des schulischen Ganztagsbereichs vorgeschlagen, die folgende wesentliche Ziele verfolgt:
- Einführung eines verlässlichen und qualitativ guten Betreuungsangebots in der Primarstufe mit einheitlichen fachlichen Standards,
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch bedarfsgerechte Betreuungszeiten,
- ganzheitliche Förderung und Unterstützung von Kindern,
- enge Kooperation von Schule und Träger durch konzeptionelle Verzahnung,
- Einbindung sozialräumlicher Ressourcen – Partnern aus dem Stadtteil und
- die Beteiligung von Eltern und Schüler/-innen.
Mit diesen Eckpunkten hatte der Fachbereich Kultur und Bildung die aktuelle fachliche Diskussion zur Weiterentwicklung von Ganztagsschule aufgegriffen und hierüber einen weiteren Austausch mit den beteiligten Akteuren von Schule und den Kooperationspartnern angekündigt.
Dieser fand am 17.03.2015 in einer gemeinsamen Konferenz statt.
2. Austausch zum Ganztagskonzept
An der Veranstaltung nahmen rund 90 TeilnehmerInnen (Schulleitungen, Lehrkräfte, Träger der Jugendhilfe und Mitarbeiterinnen des Ganztags) teil. Die Konferenz gab die Möglichkeit zum Dialog über das Konzept und behandelte noch offene Fragestellungen.
Im Ergebnis wurde eine breite, grundsätzliche Zustimmung zu den Eckpunkten des Konzepts „Ganztag an Schule“ deutlich, v.a. die Forderung nach fachlicher Qualifizierung und Einführung von Standards wurden als notwendiger Schritt und richtungweisend für die Schulkindbetreuung bewertet.
Wesentliche Nachfragen ergaben sich im Besonderen zu den Themenfeldern fachliche Qualifikation und Budget, die an dieser Stelle näher erläutert werden sollen.
Im Konzept wird dazu festgelegt, dass im Grundschulbereich pädagogische Fachkräfte in der Schulkindbetreuung eingesetzt werden. Das sind in der Regel ErzieherInnen, HeilerzieherInnen oder sozialpädagogische AssistentInnen.
Da davon auszugehen ist, dass eine Umsetzung dieses Standards nicht sofort zu leisten ist, sind in der Übergangsphase Konstellationen mit pädagogischen Teamleitungen und fachlich weitergebildetem Personal bzw. sozial erfahrenen Zweitkräften möglich. Die Frage der Teamkonstellation wird im Rahmen der Konzepterarbeitung mit dem Schulträger erörtert und Übergangslösungen für bereits beschäftigtes Personal standortbezogen vereinbart.
Zur Finanzierung des Ganztagsangebots mit fachlich qualifiziertem Personal erhält der Träger ein Budget auf der Grundlage der vereinbarten Gruppenstruktur. Dieses Budget bezieht sich auf die Grundversorgung zur Schulkindbetreuung.
Einzelne, flexible Angebote im Ganztagsbetrieb (wie Frühbetreuung/ Mittagsversorgung) können weiterhin je nach Bedarf bzw. Konzeption des Schulstandorts angeboten werden. Hierfür stehen im Primarbereich die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung sowie die Elternbeiträge, die wiederum einer Ermäßigungsstaffel unterliegen.
Im gemeinsamen Austausch wurde auch großes Interesse zur sogenannten „Ganztagsgruppe plus“ benannt – gerade im Hinblick auf die gestiegene Zahl der Integrationskinder im Nachmittagsbereich. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe mit einem höheren Personalschlüssel. Eine Einrichtung dieser Gruppen ist mit dem Konzept „Ganztag an Schule“ nicht flächendeckend vorgesehen, sondern richtet sich in erster Linie nach Kriterien, die sich aus den Bedingungen des Sozialraums ergeben.
Diskutiert wurde der Aufwand, der durch die fachlich notwendige Verzahnung von Vor- und Nachmittag entsteht. Das neue Konzept sieht hierfür eine Berücksichtigung von Kooperationsstunden für den Träger vor. Die Erfahrungen aus dem Projekt „Schule als Lebens- und Lernort“ zeigen, dass durch die enge Verzahnung von Vor- und Nachmittag positive Effekte für die Entwicklung und Förderung der Kinder erzielt wurden, was letztendlich zu einer Entlastung in beiden Bereichen führt.
Nach den positiven Rückmeldungen der Konferenz und dem Austausch mit den beteiligten Kooperationspartnern wird die Neukonzeption der Lübecker Schulkindbetreuung weiter verfolgt.
Verschiedene Schulstandorte haben bereits ihr Interesse bekundet nach dem vorliegenden Konzept zu arbeiten.
Die Stiftungen des Bildungsfonds wurden über das Konzept Ganztag an Schule und über dessen geplante Umsetzung informiert.
3. Weitere Schritte ab Schuljahr 2015/16
Ab dem Schuljahr 2015/ 16 beginnt die Umsetzung an 2 Schulstandorten, die nach dem Konzept „Ganztag an Schule“ in einer Modellphase starten. Dies ermöglicht eine Erprobung, die konkrete Handlungsoptionen für eine Veränderung und transparentere Gestaltung der gesamten Förderstruktur der Lübecker Schulkindbetreuung aufzeigt.
Die finanziellen Möglichkeiten von Familien sollen dabei keine Zugangshürde sein für die Teilnahme an den schulischen Ganztagsangeboten. Folglich beinhaltet das geplante Konzept eine Ermäßigungsstaffel, die auch eine Geschwisterermäßigung berücksichtigt. Erfahrungswerte aus der Modellphase werden in eine flächendeckende Umsetzung einfließen. Das Verfahren orientiert sich an den jetzigen Abläufen im Bildungsfonds, d.h. die Schulsekretärin bearbeitet den Ermäßigungsantrag der Eltern. Sie legt anhand einer Tabelle, die das zu berücksichtigende Einkommen ermittelt und die prozentuale Beitragsbeteiligung der Eltern errechnet, das Betreuungsentgelt fest und teilt dem Träger und den Eltern die Höhe des Betreuungsentgelts mit.
Da die Arbeitsschritte nahezu identisch mit den bisherigen Abläufen im Bildungsfonds sind, werden sich die Arbeitsabläufe in den Schulsekretariaten nur unwesentlich verändern.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Bericht wurden auch die finanziellen Auswirkungen zur flächendeckenden Umsetzung des Konzepts Ganztag an Schule dargestellt.
Alternativ wird hier auf den entstehenden Finanzierungsbedarf hingewiesen bei einem angenommenen Ausbaubedarf der Schulkindbetreuung an Horten.
| aktuelle Kinderzahl | Realistische Steigerungserwartung |
Betreute Kinder | 3.500 | 4.000 | 4.500 |
Förderung der Angebote | 6.932.500,00 | 7.780.000,00 | 8.627.500,00 |
Erlöse aus Elternbeiträgen | 3.087.000,00 | 3.528.000,00 | 3.969.000,00 |
Umzusteuernde Mittel | 3.590.000,00 | 3.590.000,00 | 3.590.000,00 |
Verbleibender Finanzierungsbedarf | 255.500,00 | 662.000,00 | 1.068.500,00 |
| | | |
Finanzierungsbedarf alternativ bei einem künftigen Ausbau in Horten | | 1.808.250,00 | 3.616.500,00 |
5. Ausblick
Mit zwei Schulen (Schule Falkenfeld/ Bugenhagen) werden zum Schuljahr 2015/16 standortbezogene Ganztags-Konzeptionen erarbeitet und Kooperationsvereinbarungen nach dem Konzept Ganztag an Schule geschlossen.
Nach Auswertung erster Ergebnisse der Erprobungsphase wird den Gremien eine Förderrichtlinie für die Umsetzung an weiteren Schulstandorten zum Schuljahr 2016/17 vorgelegt. Die finanziellen Mittel zur Umsetzung sind im Haushalt geordnet. Hierzu wird auf den Bericht vom 30.09.2014 verwiesen.