Vorlage - VO/2015/02608  

Betreff: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Am Fahrenberg/ Godewind (5.660).
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1_Plan_Einz_P_AmFahrenberg
Anlage2 ParkraumkonzeptTravemuende_Stufe1-3

1 Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

x

Alle Beteiligten im Rahmen des B-Planver-fahrens 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg.

Bereich 300 Recht.

Zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja

 


Begründung

  •      Planungsrechtliche Grundlagen

Auf der Grundlage des sich im Verfahren befindenden Bebauungsplanes 32.13.00 Godewind /Am Fahrenberg, für den der Bauausschuss am 07.07.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, sollen - nach Aufgabe des traditionsreichen Autohauses „Kittner“ an der Straße Godewind - diese zentralen Standtortflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein privater Investor möchte die privaten Flächen des Autohauses „Kittner“ und einen Teil des angrenzenden, öffentlichen und gebührenpflichtigen Parkplatzes Godewind erwerben, um gewerbliche Ferienapartments, ergänzende touristische Infrastrukturen sowie Geschosswohnungsbauten zu errichten.

Zudem werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Parkplatz/Parkpalette im nördlichen B-Plangebiet (Sondergebiet „Parken/Parkhaus“) mit perspektivisch bis zu 350 öffentlichen Parkplätzen auf bis zu vier Parkebenen geschaffen. Damit soll insbesondere der saisonale Bedarf an strand-, zentrums- bzw. kurgebietsnahen Besucherparkplätzen gedeckt werden.

Der Bauausschuss hat am 02.03.2015 den B-Planentwurf gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung bestimmt.

Zudem wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 29.01.2015 der Bau einer Parkpalette am Standort – hilfsweise am Lotsenberg – als Ersatz für den aufzuhebenden Parkplatz Am Fahrenberg beschlossen.

Für die geplanten Geschosswohnungen und Ferienwohnungen im östlichen B-Plangebiet (Sondergebiet „Ferienwohnungen“) ist die Errichtung eines eingeschossigen Garagengeschosses mit ca. 100 privaten Stellplätzen geplant. Die Erschließung ist über zwei getrennte private Stichwege, die jeweils von der Straße Am Fahrenberg ausgehen, vorgesehen.

Für die geplanten Hochbauten werden auf Dauer Teilflächen des öffentlichen Parkplatzes Am Fahrenberg/ Godewind in Anspruch genommen und überbaut, betreffend das Flurstück 41/26 tlw. der Flur 3 in der Gemarkung Gneversdorf gemäß Anlage 2.

Städtebaulich setzt der am 25.03.2010 von der Bür­gerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossene „Masterplan für das Zentrale Kurgebiet“ den Rahmen, dort spielt die Attraktivitätssteigerung des „Zentralen Kurgebietes“ in Travemünde eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, die touristischen Nutzungen und Erholungs- und Freizeitfunktionen zu verbessern, damit verbunden das städtebauliche und gestalterische Erscheinungsbild Travemündes zu optimieren und den Tourismus als bedeutenden Wirtschaftsfaktor zu stärken.

  •     Einziehungsverfahren für den öffentlichen Parkplatz Am Fahrenberg

Für die geplanten Hochbauten werden auf Dauer Teilflächen des öffentlichen Parkplatzes Am Fahrenberg/ Godewind in Anspruch genommen und überbaut, betreffend das städtische Flurstück 41/26 tlw. der Flur 3 in der Gemarkung Gneversdorf gemäß Anlage 2. Es entfallen zunächst ca. 220 öffentliche Stellplätze.

Rechtsgrundlage hierfür ist §8 Abs. 1, Satz 2 StrWG unter der Voraussetzung, dass Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen. Die betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sind festzustellen und gegeneinander abzuwägen.

Rechtsgrundlage hierfür ist §8 Abs. 1, Satz 2 StrWG unter der Voraussetzung, dass Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen. Die betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sind festzustellen und gegeneinander abzuwägen.

 

 

Als öffentlicher Belang sind demnach zu berücksichtigen:

  •            Ziele und Grundsätze der Landesplanung

Das Plangebiet liegt innerhalb des baulichen Siedlungszusammenhangs im Siedlungsachsenraum Lübeck. Der Regionalplan für den Planungsraum II stellt den Bereich als baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes innerhalb der Abgrenzung des Achsenraums dar.

  •            Darstellungen des Flächennutzungsplanes

Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) für die Hansestadt Lübeck, in der am 07.09.1989 von der Bürgerschaft beschlossenen und am 08.10.1990 in Kraft getretenen Fassung, zuletzt geändert durch die 115. Änderung vom 24.09.2014 stellt das Plangebiet als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parken und die Bebauung am Steenkamp und an der Fehlingstraße als Wohnbaufläche dar.

Für den Bereich des Plangebiets wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans 32.13.00 die 114. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Beabsichtigt ist eine Änderung der derzeitigen Darstellungen "Wohnbaufläche" und "Sonderbaufläche Parken" in "Gemischte Bauflächen".

  •            Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Lübeck (ISEK 2010)

Im Entwicklungskonzept Lübeck liegt das Plangebiet innerhalb der Umgrenzung zentraler städtischer Bereiche im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet.

  •            Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck

Im gültigen Landschaftsplan (Karte Entwicklung) sind für das Plangebiet keine Aussagen getroffen. Somit steht die Planung den Aussagen des Landschaftsplanes nicht entgegen.

Im thematischen Landschaftsplan "Klimawandel in Lübeck" (Entwurf) ist der nordöstliche Teilbereich des Plangebietes gekennzeichnet mit dem Hinweis "Siedlungsflächen (Wohnen) in hochwassergefährdeten Bereichen angemessen schützen, i.d.R. keine Neubebauung zulassen". Für die Baumreihen in der Fehlingstraße am südlichen Rand des Plangebietes wird empfohlen "Alleen und Baumreihen erhalten und klimaangepasst ergänzen".

Städtebaulich setzt der am 25.03.2010 von der Bür­gerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossene „Masterplan für das Zentrale Kurgebiet“ den Rahmen. Er benennt das Ziel, zur Erhaltung und Entwicklung eines ausgewogenen Wohnungsmarktes ein Angebot zu entwickeln, das den wechselnden Bedürfnissen unterschiedlicher Lebensalter und Lebensformen gerecht wird. Zudem sind die Steigerung der touristischen Wettbewerbsfähigkeit Travemündes durch Bereitstellung ausreichender Bauflächen für Hotelneubauten, Ferien- und Apartmenthäuser, insgesamt der Ausbau und die Förderung des Tourismusangebotes angestrebt.

  • Fremdenverkehrssatzung

Das Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich der Satzung der Hansestadt Lübeck zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen für Teilbereiche im Stadtteil Travemünde vom 25. Juni 1990, die seit dem 11.07.1990 rechtskräftig ist.

Die Fläche des ehemaligen Autohauses grenzt östlich an den Geltungsbereich der Fremdenver­kehrssatzung Travemündes. Daher sind Wohnnutzungen ohne Genehmigungsvorgehalt zulässig.

Diesen öffentlichen Zielen und Interessen des Gemeinwohls stehen folgende, erkennbare private Interessen gegenüber:

 

 

 

  •            Belange der Allgemeinheit und der Anlieger

Die Allgemeinheit nutzt die öffentlichen Parkplätze in Travemünde für den Strandbesuch bzw. den Besuch des Kurgebiets / der Altstadt Travemündes. Mit der Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes Am Fahrenberg / Godewind werden zunächst ca. 220 öffentliche Parkplätze entfallen.

Die Hansestadt Lübeck hat 2014 das gesamte Angebot an öffentlichen Parkplätzen in Travemünde untersucht (siehe Anlage 3) und kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der von der KWL ermittelten Auslastung auch an Spitzentagen eine Reserve von ca. 20-30 % vorhanden und somit eine Reduzierung des Gesamtangebots vertretbar ist.

Zur Erweiterung der Reserve soll dennoch ein Neuangebot an ca. 350 öffentlichen Parkplätzen durch den von der Bürgerschaft für 2016 vorgesehenen Bau einer Parkpalette voraussichtlich im westlichen Teil des jetzigen Areals geschaffen werden, die ausschließlich über die Straße Am Fahrenberg erschlossen werden soll.

Im Zusammenhang mit den geplanten gewerblichen Ferienapartments und die Geschosswohnungsbauten werden zusätzliche Verkehre an ferienunabhängigen An- und Abreisetagen entstehen. Zum Abstellen der Kfz ist die Errichtung einer privaten eingeschossigen Tiefgarage / eines eingeschossigen Garagengeschosses mit ca. 110 Stellplätzen geplant mit einer Erschließung von den Straßen Am Fahrenberg und / oder Godewind aus.

  •     Belange weiterer Anlieger betreffend öffentliche Erschließung.

Die Erschließung des Heizkraftwerks der Stadtwerke Lübeck sowie die rückwärtige Erschließung des Dachdeckerbetriebs Fehlingstraße Nr. 71 werden durch grundbuchliche Sicherung von Geh- und Fahrrechten sicher gestellt.

Da die Wohn-Anlieger ihren Stellplatznachweis auf ihren Grundstücken zu erbringen haben, sind ihre Belange nicht weiter berührt. Der private Anliegergebrauch, d.h. das aus Artikel 14 GG abgeleitete Recht auf Erhaltung der (Anlieger-) Anschlüsse zu dem davor liegenden Straßenteil und weiterführend an das öffentliche Straßenverkehrsnetz, wird weiterhin sicher gestellt.

Die Einziehung beeinträchtigt weder den Verkehr noch steht sie im Widerspruch zur öffentlichen Nutzbarkeit von Parkplätzen und zur bisherigen öffentlichen Nutzung der verbleibenden öffentlichen Straßenverkehrsfläche Am Fahrenberg / Godewind.

Das öffentliche Wohl wird maßgeblich definiert durch die Festsetzungen des B-Planes und durch diesen rechtssatzmäßig festgestellt.

Insgesamt besteht kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der bisherigen Gegebenheiten in dem jetzigen Umfang, geringfügige Benachteiligungen wären in Kauf zu nehmen.

Die für die Einziehung sprechenden Belange des öffentlichen Wohls überwiegen nach derzeitiger Sachlage u.U. entgegenstehenden Einzelinteressen aus der Anliegerschaft. Durch diese Einziehung werden weiterhin das Interesse der Allgemeinheit und die Belange der künftigen Betreiber und Nutzer gewahrt. Zur Klärung und abschließenden Gewichtung sonstiger betroffener Belange dient das Auslegungsverfahren nach § 8 Abs. 3 StrWG.

Vor diesem Hintergrund wird auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 2, StrWG die Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Am Fahrenberg / Godewind - betreffend das Flurstück 41/26 tlw. der Flur 3 der Gemarkung Gneversdorf gemäß Anlage 2 - beschlossen.

 

  •     Allgemeines zum Einziehungsverfahren

Die Hansestadt Lübeck verfügt als Straßenbaulastträger auf der Grundlage des § 8 StrWG  in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631, 2004 S. 140)  selbst die Wegeeinziehungen.

Im förmlichen Einziehungsverfahren beschließt die Bürgerschaft zunächst darüber, ob sie die Absicht hat, eine öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Dazu dient diese Vorlage.

Diese Einziehungsabsicht wird nach § 8 Abs. 3 StrWG öffentlich bekannt gemacht unter Hinweis auf Zeit und Ort der Auslegung der Pläne der einzuziehenden Fläche zur Einsichtnahme (4 Wochen). Nach Beendigung der Auslegung haben alle Verkehrsteilnehmer gemäß §8 Abs. 4 StrWG die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einwendungen gegen die Einziehung zu erheben.

Nach Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfristen werden die Einwendungen von der Verwaltung bewertet, danach erfolgt die öffentliche Bekanntgabe (§8 Abs. 5 StrWG) der Einziehungsverfügung.

Widerspruchs- und klagebefugt hiergegen sind nur Personen, die in ihren subjektiven Rechten betroffen sind, das sind in der Regel nur die Anlieger, wenn die Zugänglichkeit ihres Grundstücks möglicherweise beeinträchtigt wird.

Anlage 1: Plan zur Einziehung Parkplatz Am Fahrenberg/Godewind – Auszug aus der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK)

Anlagen

Anlage 1: Plan zur Einziehung Parkplatz Am Fahrenberg/Godewind – Auszug aus der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK)

Anlage 2: Parkraumkonzept Travemünde, Stufe 1-3

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_Plan_Einz_P_AmFahrenberg (305 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 ParkraumkonzeptTravemuende_Stufe1-3 (419 KB)