Vorlage - VO/2015/02530  

Betreff: Quote für sozialen Wohnungsbau einführen
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 26.02.2015
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
05.05.2015 
14. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zurückgestellt   
02.06.2015 
15. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 abgelehnt   

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.14 mit VO Nr. 2439 den nachstehend  aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und „Bündnis 90/Die Grünen“ einstimmig an den Bauausschuss und Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !       

 

 

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,

 

1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen, 30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer Wohnungsbau bei 30% Mietwohnungsanteil beschlossen.

 

2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für

Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten möglich ist.

 

3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche

Regelungen haben.

 

Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.