Vorlage - VO/2014/01725  

Betreff: Abbruch einer Immobilie in Lübeck Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grunwald, Sandra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen investiv abgest. 2014-06-18
Anlage 2 Gebo 2014-06-18

KWL wird beauftragt, für die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses, Mecklenburger Landstraße 49-51/55-59, den Abbruch vorzubereiten und durchzuführen

Beschlussvorschlag

 

KWL wird beauftragt, für die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses, Mecklenburger Landstraße 49-51/55-59, den Abbruch vorzubereiten und durchzuführen.

Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Stellung des Abbruchantrages, Durchführung der Ausschreibung, Vergabe des Abbruchs und Projektsteuerung für die Abbruchmaßnahme bis hin zur Übergabe des geräumten Grundstücks.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

KWL – zustimmend

5.651 GMHL – zustimmend

3.390 Naturschutz – zustimmend

1.300 Recht – keine rechtlichen Bedenken

1.210 Buchhaltung und Finanzen – Beteiligung wird im weiteren Verfahren nachgeholt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahme nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

s. Anlage 1

 

 

Aufgrund der Einsturzgefahr der Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses ist ein Totalabriss der Gebäude dringend erforderlich

Begründung

Aufgrund der Einsturzgefahr der Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses ist ein Totalabriss der Gebäude dringend erforderlich. GMHL kann die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleisten - s. hierzu auch die Ausführungen in der Beschlussvorlage Nr. VO/2014/01629, mit der ein Antrag auf Gewährung einer überplanmäßigen Bewilligung für die entstehenden Kosten in Höhe von ca. 600.000 EUR im Verfahren ist.

 

In der Vergangenheit wurden in den Gebäuden ganzjährig Fledermäuse nachgewiesen, die unter besonderem Schutz stehen. Ein Töten oder Verletzen von Fledermäusen, und somit ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, muss unbedingt vermieden werden. Dies ist nur möglich, in dem die zulässigen Abrissarbeiten auf einen Zeitraum beschränkt werden, in denen die Fledermäuse i.d.R. nicht in Gebäuden quartieren. Da die letzte Untersuchung aus dem Jahr 2007 datiert, hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften auf Forderung der UNB eine Biologin mit der Untersuchung der Gebäude auf Fledermausvorkommen und der Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens beauftragt. Ihren ersten Untersuchungen zufolge nutzen verschiedene Arten (Pipstrellus und Eptesicus) die Häuser I-III als Sommerquartier. Ob auch eine Nutzung als Winterquartier erfolgt, werden die weiteren Untersuchungen zeigen. Ein endgültiges Ergebnis liegt Anfang August vor.

 

Die Zeitfenster für einen möglichen Abriss stellen sich wie folgt dar:

 

Nutzungstyp

Arten

Zeitraum

Keine Winterquartiernutzung

Alle Arten

01.12. – 28.02.

Reine Winterquartiernutzung

Alle Arten

15.05. – 31.07. *


Ganzjahresnutzung

Arten der Gattung
Pipistrellus, Plecotus, Nyctalus

15.03. – 30.04. *
und 15.08. – 30.09.

Arten der Gattung
Eptesicus, Myotis, Vespertilio

Nicht im Frühjahr
15.08. – 30.09.

* Brutvorkommen der Vögel sind zu beachten.

 

Sollte die Biologin demnach zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um eine Ganzjahrsnutzung handelt, ist ein Abriss nur zwischen dem 15.08.-30.09. eines Jahres möglich. Bleibt es bei einer reinen Sommerquartiersnutzung kann der Abriss unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Brutvögel im Zeitraum 01.12. – 28.02. erfolgen. Der Abriss sollte unbedingt in diesem Jahr erfolgen. Eine Verschiebung um ein weiteres Jahr ist aufgrund der Einsturzgefahr nicht zu vertreten.

 

Die KWL wird über einen Geschäftsbesorgungsvertrag (Gebo) beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, da beim GMHL ausreichende Personalkapazitäten kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Der Entwurf des Gebo wird als Anlage 2 beigefügt. KWL wird das Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens berücksichtigen und den Abbruch für das entsprechende Zeitfenster (15.08.-30.09. oder 01.12.-28.02.) vergeben. KWL erhält als Vergütung auf Basis eines Stundennachweises pro Stunde für einen Projektleiter 70,- EUR zzgl. MwSt. und für den kaufmännischen Leiter 90,- EUR pro Stunde. Die Vergütung wird nach Abschluss des Auftrags zur Zahlung fällig. Die Kosten für die Vergütung der KWL werden auf 12.600,- EUR begrenzt.

 

Die Dringlichkeit ist gegeben, da ein ordentliches Beteiligungsverfahren der zuständigen Gremien erst nach der Sommerpause möglich wäre. Ein Abbruch in dem Zeitraum 15.08.-30.09.14 wäre damit nicht mehr möglich.

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen investiv abgest. 2014-06-18 (20 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Gebo 2014-06-18 (23 KB)