Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 27.03.2014 zu Punkt Ö 8.5.2 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und der Freien Wähler beschlossen.
Antrag aus der Bürgerschaft:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1.) die schnellstmögliche Beschaffung von Schulcontainern in ausreichender Anzahl und deren Aufstellung am Schulstandort Groß Steinrade unter Berücksichtigung von Nutzen und Kosten in die Wege zu leiten.
2.) den vorläufigen Schulbetrieb in Klassenraumcontainern als Außenstelle zu ermöglichen. Die neue erste Klasse für 2014 ist aufzunehmen.
3.) sicherzustellen, dass kein Abriss des Schulgebäudes erfolgt.
4.) unverzüglich bei der Possehl-Stiftung und anderen Stiftungen einen Antrag einzubringen, um eine Finanzierung der im Bericht dargestellten „Option 3. die Fortführung des Schulstandortes Groß Steinrade als Außenstelle der Schule Schönböcken“ in der Variante „ 3.a.b) Sanierung exkl. Dachgeschossausbau“ zu erreichen.
Parallel sind die Details einer Außenstellenlösung auszuarbeiten.
Die Einberufung von Schulkonferenzen der Schulen Schönböcken und Steinrade ist zu empfehlen.
5.) mit dem Schulverein Groß Steinrade und der Dorfgemeinschaft Groß Steinrade eine finanzielle Beteiligung dieser beiden Akteure an der Schulerhaltung zu vereinbaren.
6.) Erfolgt durch die Possehl-Stiftung bis zur Bürgerschaftssitzung am 26.06.2014 keine Förderzusage, so ist die Bürgerschaft erneut mit der Frage der Finanzierung der „Sanierung exkl. Dachgeschossausbaus“ zu befassen, ihr sind von der Verwaltung Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu Lasten anderer Investitionsvorhaben vorzubringen. Dabei ist mindestens eine Variante vorzuschlagen, die nicht zulasten von Investitionen in Schulen/Kitas geht.
Zu 1) Containeraufstellung
Für die Containeraufstellung am Schulstandort Groß Steinrade ist am 16.05.2014 der Bauantrag gestellt worden. Beantragt wurde eine Containerschule mit einem Raumprogramm gemäß Bürgerschaftsbeschluss und somit 3 Klassenräumen, einem Flur, einem Windfang, einem Personal – WC, einem Lehrerzimmer/Multifunktionsraum und je einem Mädchen- und Jungen – WC. Die Grundfläche beträgt netto 255,3 m².
Parallel zur Bauantragsbearbeitung hat das Architekturbüro Heske Hochgürtel Lohse (HHL) aus Lübeck ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Ausschreibung erfolgt beschränkt. Die Kosten für die Containeraufstellung werden vom Architekturbüros HHL auf ca. 300.000 Euro geschätzt. Der Submissionstermin für die ausgeschriebene Containeranlage ist am 18.06. Nach Prüfung durch das Architekturbüro und anschließend durch das GMHL ist eine Einspruchsfrist von 14 Tagen einzuhalten, so dass eine Auftragsvergabe für Anfang Juli 2014 avisiert ist. Die der Ausschreibung beigefügten Vorbemerkungen enthalten eine verbindliche Vorgabe mit Hinweis auf den Zeitplan zur schnellstmöglichen Containerstellung nach Auftragsvergabe, spätestens jedoch in der 31.KW.
Zu 2) Schulbetrieb
Mit den für die Containeraufstellung notwendigen vorbereitenden Arbeiten wird kurzfristig begonnen. Hierzu zählen die Herstellung eines tragfähigen Baugrundes, die Anbindung an die Leitungen der Ver- und Entsorger. Die Arbeiten sind so terminiert, dass das neue Schuljahr planmäßig beginnen kann.
Zu 3) kein Abriss des Schulgebäudes
Ein Abriss des Schulgebäudes hat nicht stattgefunden. Das Mobiliar und das Unterrichtsmaterial wurden durch eine Fachfirma gereinigt und eingelagert, sodass dies genutzt werden kann, sobald die Container aufgestellt sind.
Zu 4) Stiftungsanträge
Bislang wurden entsprechend dem Auftrag aus der Bürgerschaft Anträge bei folgenden Stiftungen gestellt:
April:
- Possehl-Stiftung: 450.000 EUR (s. Anlage 5)
- Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck: Absage (s. Anlage 1)
- Michael-Haukohl-Stiftung: Absage (s. Anlage 1)
- Reinhold Jarchow Stiftung: Absage (s. Anlage 1)
- Margot und Jürgen Wessel Stiftung: Absage (s. Anlage 1)
- Förderverein für Lübecker Kinder e.V. Absage (s. Anlage 1)
- Edith-Fröhnert-Stiftung Absage (Herr Wirth von der Edith-Fröhnert-Stiftung teilte telefonisch mit, dass die Stiftung im Jahr 2014 keine Fördermittel zur Verfügung stellt)
- Jürgen Wessel Stiftung: Absage (s. Anlage 1)
- Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung: bisher keine Rückmeldung
Nachdem einige Eltern bereits Kontakt mit anderen Stiftungen aufgenommen haben und der Verwaltung zusätzlich die Kontakte empfohlen haben, wurden im Mai folgende Stiftungen angeschrieben:
- Bild hilft e.V. – Ein Herz für Kinder weitere Unterlagen angefordert
- IKEA Stiftung bisher keine Rückmeldung
- Dräger-Stiftung bisher keine Rückmeldung
- Kaufmannsstiftung für Lübeck und den Ostseeraum bisher keine Rückmeldung
Zu 4) Vorbereitung Sanierung
Gemäß der Variante 3.a.b) Sanierung ohne Dachgeschossausbau wie in dem Bericht Nr. VO/2014/01435 beschrieben, ist vorgesehen, im Erdgeschoss der Schule Groß Steinrade folgende Räume herzustellen: 2 Klassenräume, 1 Gruppenraum, 1 Geschäftszimmer, 1 Lehrerzimmer, 1 Lehrmittelraum und 1 Sanitärbereich.
Zwei Lerngruppen können so wie bisher vor Ort in der Schule unterrichtet werden. Da in den nächsten Jahren möglicherweise vorübergehend höhere SchülerInnenzahlen erwartet werden, bedeutet dies, dass ein Teil der SchülerInnen an der zukünftigen Hauptstelle unterrichtet werden wird. Der ehemalige Mehrzweckraum der Schule (vormals Schulleiterwohnung) wird zu Verwaltungsräumen (Lehrmittel, kleines Lehrerzimmer, Büro), das Obergeschoss wird nicht ausgebaut, entsprechend der Vorgabe der Bürgerschaft.
Vom beauftragten Architekturbüro HHL ist eine Kostenaufstellung gem. DIN 276 erfolgt. Aufgeschlüsselt ergibt sich in der Zusammenfassung der Kostengruppen folgende Summe:
Nr. | Kostengruppe | Summe (brutto) |
200 | Herrichten und Erschließen | 17.850,00 € |
300 | Bauwerk - Baukonstruktionen | 698.685,02 € |
400 | Bauwerk - Technische Anlagen | 281.271,01 € |
500 | Außenanlagen | 104.832,00 € |
600 | Ausstattung und Kunstwerke | 39.924,50 € |
700 | Baunebenkosten | 297.500,00 € |
| | 1.440.062,53 € |
Die detaillierte Aufschlüsselung ist in Anlage 6 beigefügt.
Dazu kommen auch die in Ziffer 2 genannten Kosten für die Container in Höhe von ca. 300.000 Euro, zu finanzieren aus Bauunterhaltsmitteln. Insgesamt fallen somit Kosten von 1.740.000 Euro an.
Zu 4) Vorbereitung Außenstelle
Am 22.05.14 fand die Schulkonferenz der Schule Groß Steinrade statt.
Gemäß Protokoll der Schulkonferenz wurde folgendes beschlossen:
„In der letzten Schulkonferenz wurde der Wunsch festgelegt, dass die Schule Steinrade ab dem Schuljahr 14/15 Außenstelle der Grundschule Schönböcken werden möchte.
Herr Feilcke wird die Schule Schönböcken zum Schuljahr 14/15 verlassen. Er schildert die Schwierigkeiten, die es zurzeit gibt, die Schulleiterstellen neu zu besetzen. Unter den gegebenen Voraussetzungen hält er es nicht für sinnvoll, die Schule Steinrade der Schule Schönböcken anzuschließen. Dieser Schritt würde die Schulleiterstelle in Schönböcken sehr unattraktiv machen, die Chance einer Neubesetzung wäre unwahrscheinlich.
Frau Oswald, Lehrkraft an der Schule Gr. Steinrade, hat aus diesem Grund bereits Gespräche mit anderen Schulleitern geführt, Herr Isecke-Vogelsang von der Gotthard-Kühl-Schule zeigte sich als einziger Schulleiter interessiert.
Die Paul-Gerhardt-Schule und die Baltic-Schule lehnen eine Außenstelle Steinrade ab.
Die Schulkonferenz beschließt einstimmig, dass Frau Oswald und Frau Becker, Elternvertreterin der Schule Gr. Steinrade, weitere Gespräche mit Herrn Isecke-Vogelsang führen sollen.
Eine Entscheidung über den Wunsch einer zukünftigen Stammschule wurde auf die nächste Schulkonferenz, die am 11. Juni 14 stattfinden soll, vertagt.“ (s. Anlage 4)
Am 11.06.14 fand erneut eine Schulkonferenz der Schule Groß Steinrade statt.
Gemäß Protokoll der Schulkonferenz wurde folgendes beschlossen:
„Es wurden die Vor- und Nachteile verschiedener Außenstellenlösungen diskutiert. Die Schulleitung der Gotthard-Kühl-Schule hat in Gesprächen ihre Bereitschaft signalisiert, die Schule Groß Steinrade als Außenstelle aufzunehmen. Weitere Gespräche müssen zeigen, ob dies tragfähig ist.
Die Mitglieder der Schulkonferenz nehmen Abstand von dem bisherigen SK-Beschluss, da sich die neu entwickelte Schulleiter-Situation als äußerst instabil darstellt.
Beschluss:
Die Mitglieder der Schulkonferenz der Grundschule Groß Steinrade beschließen den Wusch einer Angliederung als Außenstelle der Gotthard-Kühl-Schule.“ (s. Anlage 7)
Eine erforderliche Beteiligung der Schulgremien der Gotthard-Kühl-Schule hat bisher nicht stattgefunden.
Die Schulverwaltung und das Schulamt waren dazu in keinerlei Vorgespräche eingebunden. Es gibt daher dazu noch keine entwicklungsplanerische bzw. schulfachliche Stellungnahme.
Die Schulkonferenz der Schule Schönböcken hat bereits am 09.01.2014 den Beschluss gefasst, die Übernahme der Schule Groß Steinrade als Außenstelle, abzulehnen. Befürwortet wurde eine Erweiterung des Schulgebäudes in Schönböcken, um die Steinrader Kinder dauerhaft aufzunehmen. Eine erneute Schulkonferenz wurde nicht einberufen, da anderslautende Beschlüsse nicht zu erwarten sind. (s. Anlage 3)
Jede Außenstellenlösung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft gem. Art. 58 Abs. 1 S.2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes.
Zu 5) finanzielle Beteiligung
Am 08.05.2014 fand ein Gespräch mit Vertretern des Elternbeirats, Schulvereins, der Dorfgemeinschaft und den Bereichen Schule und Sport und Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck über eine mögliche finanzielle Beteiligung statt.
Sowohl Dorfgemeinschaft als auch Schulverein sind bereit, sich durch Arbeitsleistungen an der Schulerhaltung zu beteiligen. Denkbar ist eine Beteiligung beim Rückbauprozess. Bausubstanzliche Arbeiten können aufgrund von eventuellen Gewährleistungsansprüchen nicht durchgeführt werden.
Durch den Schullternbeiratsvorsitzenden, Herrn Gutjahr, wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt, wie eine mögliche Beteiligung der Dorfgemeinschaft und des Schulvereins aussehen könnte. (s. Anlage 2)
Das beauftragte Architekturbüro hat diese Vorschläge wie folgt bewertet:
„Den Umfang der möglichen Leistungen haben wir im Rahmen der Gesamtkostenbetrachtung mit 10.000,00 - 15.000,00 EUR brutto bewertet.
Es wird angeregt, nur solche Arbeiten von sog. freiwilligen Bauhelfern ausführen zu lassen, die im Anschluss keine VOB/VOL-basiert vergebenen Leistungen mehr nach sich ziehen. Als Beispiel: Käme es beim elterlichen Einsatz als "Maler" zu Verzögerungen würden hierdurch Fachfirmen, wie z.B. der Elektriker, in Ihrer vertragsgemäßen Arbeit behindert. Das sollte vermieden werden.
Als mögliche Arbeiten werden solche in den Außenanlagen, beim Zaun, bei möglichen Spielgeräten oder der Gartenanlage gesehen. Weiterhin beim Möbelaufbau und unter Umständen bei einfachen Renovierungsarbeiten.
Für den Fall, dass der gesamte Arbeitsumfang aller Personen 40 Stunden (z. B. 5 Personen à 8 Stunden) übersteigt, ist die Hansestadt Lübeck als Auftraggeber verpflichtet, die Arbeiter bei der BG-Bau zur Unfallversicherung anzumelden und entsprechende Beiträge zu zahlen.
Zu bedenken sind bei Arbeiten durch Dritte alle Aspekte des Arbeitsschutzes, die beachtet und umgesetzt werden müssen. Vor der Schadstoffsanierung sind Schutzmaßnahmen in erheblichem Umfang vonnöten, deren Einhaltung durch beauftragte und eingewiesene Personen erfolgen muss. Aus Sicherheitsgründen muss deshalb das Eingreifen von Freiwilligen in die Prozesse der Freilegung oder des vollständigen oder teilweisen Rückbaus abgelehnt werden.“
Zu 6) Deckungsvorschläge
Es gibt einen Erschließvertrag mit einem Erschließungsträger, der diesen verpflichtet, einen Klassenraum an der Schule Groß Steinrade anzubauen. Der Erschließungsträger äußert sich hierzu in einem Schreiben an die Hansestadt Lübeck folgendermaßen:
„Eine Verpflichtung zu einer Geldzahlung besteht nicht. Ebenso wenig wie die Verpflichtung, einen Geldbetrag für die Sanierung der Schule zu leisten.
Unabhängig davon bin ich selbstverständlich bereit, einen Beitrag zur Sanierung der Steinrader Schule zu leisten. In welcher Form und Höhe dies geschehen kann, bitte ich Sie in einem persönlichen Gespräch festzulegen.“
Eine konkrete Zusage, sich finanziell an der Sanierung zu beteiligen, macht der Erschließungsträger mit dieser Aussage nicht, es wurden jedoch Gespräche mit diesem aufgenommen, um eine eventuelle Beteiligung zu diskutieren.
Vorschläge zur Finanzierung der Sanierung der Schule Groß Steinrade
Erforderliche Investitionen (gem. Kostenschätzung Fachplaner):
Sanierung Bestandsgebäude gem. BÜ-Beschluss: rd. 1.440.000,00 Euro
(zu finanzieren aus dem investiven Haushalt)
Aufstellen und Vorhalten der Container (24 Monate): rd. 300.000,00 Euro
(zu finanzieren aus dem konsumtiven Haushalt)
Vorschlag: Deckung aus Bauunterhaltungsmitteln 2014
Gesamtsumme: 1.740.000,00 Euro
Grundsätzlich mögliche Deckungsvorschläge (aus Investitionshaushalt 2014):
Förderzusage Possehl-Stiftung vom 27.05.14: 450.000,00 Euro
Grundschulen / Akustikdecken in Klassenräumen: 50.000,00 Euro
(betrifft: Bugenhagen-Schule, Dom-Schule, Kahlhorst-Schule, Kaland-Schule
Schule Grönauer Baum, Paul-Gerhardt-Schule)
Gymnasien / Akustikdecken in Klassenräumen: 20.000,00 Euro
(betrifft: Katharineum, Johanneum, Oberschule zum Dom, Ernestinen-Schule,
Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium)
Gemeinschaftsschulen / Akustikdecken in Klassenräumen: 125.000,00 Euro
(betrifft: Emanuel-Geibel-GemS, Geschwister-Prenski-Schule, GGemS St.Jürgen,
Schule an der Wakenitz, Julius-Leber-Schule, Willy-Brandt-Schule,
Gotthard-Kühl-Schule))
Förderzentren / Akustikdecken in Klassenräumen: 50.000,00 Euro
(Planungen zu den Förderzentren noch nicht abgeschlossen)
Geschwister-Prenski-Schule: 330.000,00 Euro
(zus. Klassenraum und Erweiterung Lehrerzimmer)
Gefahrenabwehr FW 4, Anbau Umkleideräume: 45.000,00 Euro
Gemeindestraßen / Um- und Ausbau von Radwegen: 400.000,00 Euro
Raumplanung (Resteübertragung aus 2013): 495.000,00 Euro
Raumplanung 2014: 350.000,00 Euro
Daraus ergeben sich folgende mögliche Varianten zur Finanzierung der Maßnahme (investiver Haushalt):
Variante 1
- Fördermittel der Possehl-Stiftung (450.000,00 Euro)
- Anmeldung der verbleibenden Investitionsmittel (990.000,00 Euro) zum Haushalt 2015
Summe: 1.440.000,00 Euro
Variante 2
Deckungsvorschläge aus Maßnahmen des Investitionshaushalts 2014
Förderzusage Possehl-Stiftung: 450.000,00 Euro
Grundschulen / Akustikdecken in Klassenräumen: 50.000,00 Euro
Gymnasien / Akustikdecken in Klassenräumen: 20.000,00 Euro
Gemeinschaftsschulen / Akustikdecken in Klassenräumen: 125.000,00 Euro
Förderzentren / Akustikdecken in Klassenräumen: 50.000,00 Euro
Geschwister-Prenski-Schule: 330.000,00 Euro
Gefahrenabwehr FW 4, Anbau Umkleideräume: 45.000,00 Euro
Gemeindestraßen / Um- und Ausbau von Radwegen: 200.000,00 Euro
Raumplanung (Reste aus 2013): 170.000,00 Euro
Summe: 1.440.000,00 Euro
Variante 3
Deckungsvorschläge aus Maßnahmen des Investitionshaushalts 2014 (ohne Schulbaumaßnahmen)
Förderzusage Possehl-Stiftung: 450.000,00 Euro
Gefahrenabwehr FW 4, Anbau Umkleideräume: 45.000,00 Euro
Gemeindestraßen / Um- und Ausbau von Radwegen: 400.000,00 Euro
Raumplanung (Resteübertragung aus 2013): 495.000,00 Euro
Raumplanung 2014: 50.000,00 Euro
Summe: 1.440.000,00 Euro
Fazit:
Der Fachbereich 4, hier Schulverwaltung, ist fachlich begründet weiterhin der Auffassung, dass die in Aussicht genommene Weiterführung der Grundschule in Groß Steinrade keine zukunftsfähige Lösung darstellt. Die Prognosen der SchülerInnenzahlen lassen eine langfristige Erreichung der Mindestzahlen nicht erwarten.
Die Versorgung mit Lehrkräften wird zunehmend schwieriger werden, die Zusammenlegung mit der Schule Schönböcken stößt dort auf Ablehnung. Andere Schulen lehnen die Führung einer Außenstelle ebenfalls wegen der zusätzlichen Belastung ab. Eine Zusammenlegung durch Bürgerschaftsbeschluss gegen den Willen von schulischen Gremien bietet nur sehr eingeschränkte Erfolgsaussichten und stört das Miteinander dauerhaft, weil das Kapazitätsproblems an einer Stelle mit hohem Kapitalaufwand zu Lasten einer anderen Schule verschoben, aber nicht gelöst wird.
Der Fachbereich 5, Gebäudemanagement, ist aus seiner fachlichen Sicht ebenfalls der Überzeugung, dass die Sanierung eine gebäudewirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Investition darstellt. Die –ähnliche- Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes ist aus der Anlage 8 ersichtlich.
Die ausgelösten Kosten bedeuten eine deutliche Bevorzugung des Standortes ebenso wie die aufgezeigten Deckungsvorschläge die gebäudewirtschaftlich und pädagogisch gebotenen Prioritäten nachhaltig verschieben.
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