Vorlage - VO/2013/00643  

Betreff: Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
hier: Verein Tontalente e.V.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
05.09.2013 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Antrag des Vereins Tontalente e.V.
2. Ergebnis der Beiratssitzung der Jugendhilfe
3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck
4. Vereinseintragung beim Amtsgericht Lübeck
5. Satzung Tontalente e.V.

Der Verein Tontalente e

Beschlussvorschlag

Der Verein Tontalente e.V. Behaimring 20, 23564 Lübeck, wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

nicht erforderlich

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 75 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Der im Beschlussvorschlag aufgeführte Verein hat seine Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt

Begründung

Der im Beschlussvorschlag aufgeführte Verein hat seine Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.

Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch den Bereich Jugendarbeit/Jugendamt.

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des § 75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 04.06.1992:

  1. Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
  2. Der Verein hat den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
  3. Der Verein lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
  4. Der Verein bietet aufgrund seiner vorgelegten Satzung und Ordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit.
  5. Der Verein ist in das Vereinregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.

Der Bereich Jugendamt/Jugendarbeit hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist im Bereich Jugendamt/Jugendarbeit seit einem Jahr bekannt.

Im Beirat der Jugendpflege am 16.04.2013 hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt. Der Beirat hat die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII empfohlen.

Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.

 

 

1

Anlagen

  1. Antrag des Vereins Tontalente e.V.
  2. Ergebnis der Beiratssitzung der Jugendhilfe
  3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck
  4. Vereinseintragung beim Amtsgericht Lübeck
  5. Satzung Tontalente e.V.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Antrag des Vereins Tontalente e.V. (45 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2. Ergebnis der Beiratssitzung der Jugendhilfe (11 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck (75 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 4. Vereinseintragung beim Amtsgericht Lübeck (32 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 5. Satzung Tontalente e.V. (88 KB)