Vorlage - VO/2013/00130  

Betreff: Bebauungsplan 01.76.00 - Mittlere Wallhalbinsel / Spielbank / Hotel - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.03.2013 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
19.03.2013 
70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
01-76-00 Begründung
01-76-00 Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)

1

Beschlussvorschlag

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel / Spielbank / Hotel – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

Berührte Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange

 

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach  3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von
Kindern und Jugendlichen durch diesen
Bauleitplan nicht im besonderen Maße
berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

Die Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe
der Gemeinde nach dem BauGB.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein. Der Hansestadt Lübeck entstehen
keine Kosten.

 

 

 

 

siehe Anlagen

Begründung

siehe Anlagen

 

01-76-00 Begründung

Anlagen

01-76-00 Begründung

01-76-00 Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01-76-00 Begründung (736 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 01-76-00 Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) (4734 KB)