Auszug - Frage von Herrn Borszcz zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 29.01.2026 Thema: Verkehrsregelung Ortseinfahrt Travemünde  

21. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 29.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2026/14819 Frage von Herrn Borszcz zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 29.01.2026
Thema: Verkehrsregelung Ortseinfahrt Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende bittet Herrn Borszcz, seine Frage zu verlesen, die wie folgt lautet:

Frage: Da es keine Informationen bezüglich einer anderen Zufahrt zu Travehusen gibt, können Sie offenlegen wie die zukünftige Verkehrsplanung hier aussieht?

 

Senatorin Hagen beantwortet die Frage wie folgt:

 

Grundsätzlich gilt, dass bei der Entwicklung neuer Wohngebiete die zukünftige Verkehrsentwicklung und Verkehrsbelastung gutachterlich überprüft werden muss. Auch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung/Am Dreilingsberg wurde eine entsprechende verkehrstechnische Untersuchung erstellt und vorgelegt. Mit dieser wurde nachgewiesen, dass die Neue Teutendorfer Siedlung über den bestehenden Knotenpunkt Gneversdorfer Weg/Moorredder/Am Dreilingsberg leistungsfähig angebunden werden kann, ohne die Verkehrsqualitäten an der bestehenden Kreuzung gegenüber dem Bestand zu verschlechtern. Voraus-setzung allerdings sind die in der Untersuchung dargelegten Um- oder Ausbaumaßnahmen.

 

Sie wohnen an einer Bundesstraße, der B75. Und für Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen gilt, dass sie eine Bündelungsfunktion für den Verkehr haben und somit grundsätzlich eine höhere verkehrliche Belastung aufweisen. Gleichwohl ist die B75 geeignet, den anstehenden Verkehr aufzunehmen und abzuführen, auch wenn Überlastungssituationen z. B. in der Hauptverkehrszeit entstehen.

 

Herr Borszsz verliest seine zweite Frage, die wie folgt lautet:

 

Kann die Stadt Lübeck den Ortseingangsbereich (Travemünde) mit fest installierten Radarfallen dauerhaft kontrollieren, so wie es an der Kücknitzer Scheide der Fall ist, und Zeitgleich den gesamten Bereich zur Zone 30 erklären?“

Frau Hagen beantwortet die Frage wie folgt:

 

Generell besteht die Möglichkeit, feste Geschwindigkeitsmess-geräte an bestimmten Stellen zu installieren, dies setzt jedoch auch die Feststellung der Notwendigkeit in diesem Gebiet voraus. Aktuell ist dem KOD keine Problematik am Ortseingangsbereich Travemünde bekannt. Ihren Hinweis greife ich aber gerne auf und werde eine Verkehrszählung in dem Bereich veranlassen. Die Verkehrszählung wäre auch erforderlich für die Prüfung von Maßnahmen zur Temporeduzierung, insofern sind solche Daten wichtig, um weitere Schritte festlegen zu können.

         Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.