Auszug - Beschlüsse zur Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung a) Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung b) Beschluss über die Anwendungsleitsätze zur Ausübung der übertragenen Zuständigkeiten   

43. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14760 Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo)

   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass unter TOP 3.4 bereits die Vertagung dieses TOPs angeregt worden sei.

 

Senatorin Hagen erklärt, dass sie sich mit einer Vertagung schwer tue, da sie befürchte, dass die Kommune dadurch handlungsunfähig werde. Es gebe nur wenig Zeit, um ein verbindliches Vorgehen zu schaffen. Es brauche klare Regelungen, auch um Transparenz für die Antragstellenden zu schaffen, daher würde sie darum bitten, die Vorlage am heutigen Tage zu beschließen.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass es am heutigen Tag ohnehin keine finale Entscheidung gebe, da die Beschlussvorlage final in der Bürgerschaft behandelt werden müsse. Aus der Kooperation gebe es zudem auch das Ansinnen, die Entscheidung zumindest auf die Reise zu geben, allerdings würde man die Vorlage ungerne ohne ein Votum weitergeben, auch wenn die Argumente, die seitens der SPD für eine Vertagung vorgebracht worden seien, geteilt werden. Die Kooperation sei der Auffassung, dass aus städtebaulicher Sicht alle Entscheidungen, die mittels des Bauturbos getroffen werden sollen, vom Bauausschuss zu treffen seien, und wolle dies heute so beschließen.

 

AM Kohlfaerber erklärt, dass die SPD dies so mitgehen könne und dann keine Vertagung beantrage.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Bauausschuss in Abänderung des Beschlussvorschlags der Verwaltung empfiehlt, dass der Ausnutzung aller Mittel des Bauturbos zugestimmt werden solle, und alle damit zusammenhängenden Entscheidungsbefugnisse, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, dem Bauausschuss übertragen werden sollen.

 

Frau Belchhaus begrüßt zwar das im Vergleich zu einem Belassen der Entscheidung bei der Bürgerschaft zügigere Vorgehen, weist aber darauf hin, dass es einen enormen Verwaltungsaufwand bedeute, wenn alle Entscheidungen in dieser Sache noch dem Bauausschuss vorgelegt werden müssten. Daher habe die Verwaltung den Vorschlag eingebracht, die Zuständigkeiten an die Verwaltung zu delegieren, auch wenn ihr bewusst sei, dass dies einen hohen Vertrauensvorschuss beinhalte. Das von Bund und Land angeregte Vorgehen insbesondere zu komplexen Vorhaben sei, dass der Vorhabenträger vor Antragstellung das Gespräch mit der Verwaltung suche, um eine Lösung abzustimmen, sodass ein Weg gefunden werden könne, der eine geordnete städtebauliche Entwicklung darstelle und bebauungsplanersetzend zugelassen werden könne.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass nicht davon ausgegangen werde, dass die Anzahl der Verfahren so groß sein werde. Wenn sich später herausstelle, dass es sich in der Praxis nicht als praktikabel erweise, könne das Verfahren auch anders gestaltet werden. Er stimme nicht zu, dass der Gesetzgeber davon ausgehe, dass der Vorhabenträger proaktiv auf die Verwaltung zugehe, sondern dass es bei Antragstellung ausreiche, deutlich zu machen, dass die Möglichkeiten des Bauturbo genutzt werden sollen. Und dieses Instrument müsse für den Wohnungsbau genutzt werden, da dringend Wohnungen benötigt werden würden.

 

AM Pluschkell führt aus, dass das Instrument des Bauturbos möglichst effektiv genutzt werden solle, daher begrüße er es, wenn die Entscheidungskompetenz dem Bauausschuss zugeteilt werden solle. Die Frage nach dem Aufwand werde in der Praxis ausprobiert werden müssen, wenn die Verwaltung oder die Politik damit überfordert werde, müsse nachgesteuert werden. Nach Durchsicht der Vorlage seien außerdem immer noch so viele Vorschriften zu beachten, dass bei ihm die Frage aufkomme, ob sich wirklich so viel ändere. Gegebenenfalls müsse sich die Bürgerschaft gegenüber dem Land äußern, durch welche Landesregelungen man ausgebremst werde. Er habe außerdem Kritik der Architektenschaft vernommen, dass verwaltungsseitige Nachforderungen immer erst am Ende der dreimonatigen Frist kommen würden, und möchte daher wissen, ob Verfahren nach dem Bauturbo auch hiervon betroffen sein könnten. Es sei wichtig, dass der Bauturbo nicht durch Verwaltungshandeln ausgebremst werde.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass es die Bauvorlagenverordnung gebe, und wenn Unterlagen fehlen würden, eine Genehmigung nicht erteilt werden könne.

 

Frau Belchhaus berichtet, dass Nachforderungen in den ersten drei Wochen nach Antragseingang ein Aussetzen der Frist auslösen würden. Im Prüfverfahren später erkannte und gestellte Nachforderungen führen nicht zum Aussetzen der Fristen. Bezüglich der Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Bauausschuss wird auf das Problem der fristgerechten Befassung in der langen sitzungsfreien Zeit im Sommer verwiesen, sowie auf die Notwendigkeit, Pflichten der Vorhabenträger über städtebauliche Verträge abzusichern. Die Verwaltung stehe hier unter hohem Zeitdruck, daher wolle sie erneut für den Vorschlag der Verwaltung werben. Es müssen weiterhin etliche Sachverhalte, die in einem B-Planverfahren geprüft werden, auch bei Bauturboanträgen geprüft werden.

 

AM Prieur verweist darauf, dass bei einer Delegation aller Entscheidungsbefugnisse auf die Verwaltung der Ausschuss gar keinen Einfluss nehmen könne. Und in der Vergangenheit habe es oft Fälle gegeben, in denen, anstatt ein schnelles Bauen zu ermöglichen, die Stadtplanung ein Vorhaben abgelehnt habe. Er nennt in dem Zusammenhang ein aktuelles Beispiel, welches derzeit vor Gericht verhandelt werden würde, bei dem die Verwaltung auf die Frage hin, ob das Verfahrens mittels des Bauturbos umsetzbar sei, geantwortet habe, dass die Verwaltung dem Vorhaben nicht zustimmen würde. Dabei habe die Verwaltung aktuell gar kein Recht zu einem solchen Urteil. Das Verfahren müsse auch so umgestaltet werden, dass ein Vorhaben in drei Monaten genehmigt werden könne.

 

AM Ramcke drückt sein Verständnis dafür aus, dass dies einen hohen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten könne, aber es sei auch eine Chance, alle Prozesse auf den Prüfstand zu stellen.

 

Frau Belchhaus erklärt, dass es angesichts des notwendigen internen Verwaltungsablaufs sehr ambitioniert sei, die Vorhaben innerhalb von drei Monaten zu einer Entscheidung in die Gremien zu bringen. Es sei hierbei oftmals mit zu bewerten, welche Auswirkungen die Vorhaben unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten für Folgerechte in der umgebenden Nachbarschaft hätten.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass er sich gar nicht vorstellen könne, wen sich der Gesetzgeber anders als zuständig gedacht haben solle als den Bauausschuss, da es sich um ein bebauungsplanersetzendes Verfahren handle. Ansonsten werde die Planungshoheit der Gemeinde, die bei der Bürgerschaft liege, ignoriert. Der Gesetzgeber sehe diese klar in der Zuständigkeit der der Gemeindevertretung.

 

Senatorin Hagen entgegnet, dass es unbekannt sei, was sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung gedacht habe, da es keinen Ausführungserlass gebe. Der Vorschlag, den die Verwaltung unterbreite, sei auch nicht einmalig und entspreche der Empfehlung des Landes, so vorzugehen, und die Kompetenz auf die Verwaltung zu übertragen. Über den Umfang könne aber diskutiert werden. Sie wolle darauf hinweisen, dass man sich des Risikos bewusst sein müsse, dass bestimmte Themen aufgrund des Bauturbos nicht mehr durch die Stadtplanung behandelt werden könnten oder Anträge in die Genehmigungsfiktion laufen würden.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass der VGH Baden-Württemberg in Frage gestellt habe, ob es sich hierbei um ein Geschäft der Verwaltung handeln könne. Eine Delegation an die Verwaltung sei entsprechend kein rechtlich sicherer Weg.

 

BM Dr. Flasbarth schließt sich der Sichtweise des Vorsitzenden an. Wenn es verfahrenstechnisch nicht anders zu bewältigen wäre, müsste eine andere Lösung überlegt werden, aber er würde die Delegation auf die Verwaltung nicht direkt von Anfang an vornehmen wollen. Außerdem müssten seiner Kenntnis nach die Vorhaben ohnehin in den Senat gegeben werden.

Senatorin Hagen antwortet, dass dies im normalen Verfahren nicht der Fall sei.

Frau Belchhaus ergänzt, dass eine Vorlage in den Senat nur getätigt werden würde, wenn das Vorhaben in den Bauausschuss gegeben werden müsse. Sie ergänzt, dass der Vorschlag, dass die Abschichtung, die die Verwaltung vorschlage, auch in anderen Städten so wie hier vorgelegt oder auch mit differenzierenden Vorgaben beschlossen worden sei.

 

Der Vorsitzende konstatiert, dass eine Abschichtung in dem vorliegenden Vorschlag eben nicht vorgenommen worden sei, da nicht nach Vorhaben qualifiziert worden sei. Er bezweifle zudem, dass ein Antragsteller sich einer Abstimmung verweigern und diese absichtlich scheitern lassen würde. Er frage sich auch, warum die entsprechenden Vorlagen unbedingt vom Senat freigegeben werden müssten, da es sich hier um eine Abstimmung zwischen der Stadtplanung und dem Bauausschuss handle. Auf den Senat könne verzichtet werden, wenn dies terminliche Probleme bereite.

 

Herr Schulz sagt, dass es aus Sicht des Naturschutzbeirats störend sei, dass die Aspekte des Klima- und Umweltschutzes in der Vorlage völlig fehlen würden. Dies sollte mit aufgenommen werden.

 

AM Kohlfaerber erklärt, dass sie dem Vorschlag des Vorsitzenden gut finden und diesem zustimmen würde. Weiterhin gebe sie zu Bedenken, dass, wenn die Gemeinde auch Bauaufsichtsbehörde ist, immer noch die Zustimmung der Gemeinde erforderlich sei.

Senatorin Hagen antwortet, dass diese unterschiedlichen Rollen durch die Bauordnung auf der einen und die Stadtplanung auf der anderen Seite wahrgenommen werden würden.

 

Frau Belchhaus wiederholt, dass der Vorschlag der Verwaltung ein übliches Verfahren sei und bisher alle Kommunen Kompetenzen an die Verwaltung abgeben würden. Dass die Zuständigkeit komplett bei den Gremien belassen werden würde, habe sie noch nicht bei Vorlagen anderer Kommunen gesehen, allerdings oftmals eine teilweise Abschichtung an einen Fachausschuss. Weiterhin müsse man sich bei bebauungsplanersetzenden Prüfungen weiterhin mit den zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen nach § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch und den hierzu zu beteiligenden Fachbehörden auseinandersetzen.

 

Senatorin Hagen führt aus, dass sie bei der Erstellung der städtebaulichen Verträge den Fokus auf die Bauverpflichtung richten wolle. Es gelte nicht nur zu erreichen, Baurecht zu schaffen, sondern dass die Bauvorhaben auch tatsächlich umgesetzt werden würden. Hierzu müsse sichergestellt werden, dass es eine Bauverpflichtung gebe.

 

Der Vorsitzende bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen die Eckpunkte für städtebauliche Verträge mit dem Bauturbo vorzustellen.

 

AM Prieur sagt, dass innerhalb der drei Monate ja kein Bescheid erstellt, sondern nur die Zustimmung der Gemeinde gegeben werden müsse.

Senatorin Hagen entgegnet, dass nach drei Monaten die Gemeinde das Vorhaben aber nicht mehr ablehnen könne.

AM Prieur erwidert, dass der Bauantrag aber weiterhin abgelehnt werden könne.

 

AM Sellerbeck möchte wissen, warum bei einer Antragstellung ein städtebaulicher Vertrag notwendig sei, da eine Aufstellung der Eckpunkte ausreichen würde. Er verstehe nicht, warum dies einen besonderen zeitlichen Aufwand bedeute.

Senatorin Hagen antwortet, dass dies in der Praxis nicht funktionieren werde, da die Zustimmung den B-Plan ersetze. Es gebe keinen Grund für einen Bauherrn, einen städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen, wenn er schon über die Zustimmung der Gemeinde verfüge.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Zustimmung mit Bedingungen versehen werden könne.

Frau Belchhaus erläutert, dass dies auch so angedacht sei, aber es sei dennoch erforderlich, dass die Eckpunkte zwei Wochen vorher im Ausschuss behandelt werden würden. Die Zusammenstellung der Eckpunkte des abzuschließenden Vertrages für den Ausschuss in einer Vorlage sei viel Arbeit und könne nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt werden.

 

AM Prieur möchte wissen, warum dies problematisch sei, da dies ohnehin erfolgen müsse, und die Arbeit insofern dieselbe sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass bei einer Delegation in die Verwaltung die Erstellung der Vorlage und der Schritt in die Gremien zeitlich nicht anfalle und diese Zeit für die fachliche Bearbeitung genutzt werden könne.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass, sofern seitens der Verwaltung eine Abschichtung gewünscht sei, eine entsprechende Vorlage bis zur Bürgerschaftssitzung vorgelegt werden könne. Der Bauausschuss sei ebenfalls unter Druck, heute eine Empfehlung auszusprechen und die heutige Entscheidung sei nicht endgültig.

 

AM Wisotzki führt aus, dass er sich nicht grundsätzlich gegen eine Delegation an die Verwaltung ausspreche, aber der Vorlageninhalt recht schwammig sei. Wenn etwas delegiert werden solle, müssten auch die Randbedingungen klar sein.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Rednerliste zu schließen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Frau Belchhaus bestätigt, dass die Verwaltung Rahmenbedingungen für die Beurteilung erstellen und dem Bauausschuss entgegenbringen werde. Diese seien aufgrund des vorrangigen Anliegens, zunächst die Zustimmung von der Bürgerschaft auf Verwaltung und Bauausschuss zu delegieren, im vornherein nicht vollumfänglich erstellt. Für die Beurteilung der Vorhaben seien grundsätzlich und regelhaft die Belange des § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch einzustellen, in denen auch die Umweltbelange ausführlich genannt seien.

 

AM Pluschkell berichtet, dass die Aussagen zu Umwelt- und Klimaschutz, die Herr Schulz vermisse, sich auf Seite 4 der Vorlage finden würden. Er wolle noch einmal den Unterschied zwischen Zustimmung und Genehmigung unterstreichen, auf den AM Prieur hingewiesen habe. Er fragt, ob die Frist von drei Monaten sich auch auf die Prüfungen der einzelnen Fachverwaltungen, wie den Denkmalschutz, beziehe.

AM Sellerbeck antwortet, dass die denkmalrechtliche Genehmigung ein separates Verfahren zur Baugenehmigung sei und auch separat beantragt werden müsse. Er weist darauf hin, dass er gerne bereit wäre, einige Verfahren in die Hoheit der Verwaltung zu geben, etwa wenn es um Wohnraum in einem Kerngebiet geben, in dem Wohnen ausgeschlossen sei, oder ähnliche Fälle.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass es auch eine Möglichkeit für den Bauausschuss sei, die Vorhaben kennenzulernen, die die Verwaltung ablehnen wolle.

 

Frau Belchhaus antwortet auf die Frage von AM Pluschkell, dass die fachrechtlichen Belange nicht durch den Bauturbo ausgeschaltet werden würden. Wenn eine Umweltprüfung erforderlich sei, dann würden die entsprechenden Unterlagen angefordert und die Frist entsprechend verlängert werden. Mutmaßlich würden solche Vorhaben aber nicht der Regelfall sein.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Änderungsantrag abstimmen.


 


Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage 1.
  2. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung gemäß Anlage 2.
  3. Die Bürgerschaft beschließt die Anwendungsleitsätze gemäß Nr. 4 der Begründung zur Ausübung der mit den Beschlussziffern 1 und 2 übertragenen Zuständigkeiten.

 

Die Bürgerschaft stimmt der Ausnutzung aller Mittel des Bauturbos zu und überträgt alle damit zusammenhängenden Entscheidungsbefugnisse, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, dem Bauausschuss.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß dem geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen.